Sitzung: 23.04.2007 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
FBL Dr. Hörster teilt mit:
Bleiberechtsregelung
Die Innenministerkonferenz der Länder hat am 17.11.2006 beschlossen, ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren und nachhaltige Bemühungen der Betroffenen um ihre Integration in die deutsche Gesellschaft zu fördern. Die Zuwanderung in die Sozialsysteme soll vermieden werden. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 11.12.2006 die Regelung umgesetzt.
Die Voraussetzungen und Einschränkungen für den weiteren Aufenthalt von ausreisepflichtigen Ausländern werden hier verkürzt dargestellt. Zu den Einzelheiten wird auf den Erlasses des Innenministeriums verwiesen, den Sie im Internet auf der Seite des Kreises Coesfeld unter dem Thema Bürgerservice, Stichwort „Bleiberechtsregelung“ finden. Anlässlich einer Informationsveranstaltung für die Flüchtlingsinitiativen im Kreis Coesfeld wurde eine Dokumentation erstellt, die Sie ebenfalls dort aufrufen können.
Von der Bleiberechtsregelung können Personen
profitieren, die
sich am 17.11.2006 je nach Familienstand sechs bzw acht Jahre ununterbrochen im
Bundesgebiet aufhalten. Der Lebensunterhalt muss im Regelfall ohne Inanspruchnahme von
Sozialleistungen gesichert sein. Ausnahmen sind nur unter
besonderen Umständen zulässig.
Ausgeschlossen ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis insbesondere bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, oder wenn Straftaten von besonderem Gewicht begangen wurden.
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis soll bis zum 30.09.2007 gestellt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt, sofern die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beim Kreis Coesfeld sind derzeit
etwa 1.300 Personen ausreisepflichtig. Etwa 1.000 Personen erfüllen die zeitlichen Voraussetzungen der
Bleiberechtsregelung. Für ca. 700 Personen liegen zwischenzeitlich Anträge vor.
In 46 Fällen wurden Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Wie viele Personen
insgesamt von der Bleiberechtsregelung profitieren werden, kann nicht präzise
vorhergesagt werden, da die Antragsteller, für die keine der oben genannten
Ausschlussgründe vorliegen, noch bis zum 30.09.2007 Gelegenheit haben, die
Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung zu erfüllen. Sofern alle
Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen sind,
wird diese auch zeitnah erteilt.
In der Diskussion ist derzeit eine bundesrechtliche Altfallregelung, die mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes voraussichtlich Mitte 2007 eingeführt wird. Der Entwurf der Regelung liegt zwischenzeitlich vor. Die Regelung beinhaltet ähnliche Voraussetzungen und Ausschlussgründe wie die Bleiberechtsregelung des Landes. Sie sieht hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt aber eine deutliche Verbesserung vor. Ausreisepflichtige Personen erhalten die Möglichkeit, unter den verbesserten Rahmenbedingungen die vollständige wirtschaftliche Integration bis zum 31.12.2009 zu erreichen, um ein gesichertes Aufenthaltsrecht zu erlangen.
Das Innenministerium hat am 03.04.2007 per Erlass die Abschiebung von Personen, die die im Gesetzentwurf normierten Kriterien erfüllen, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich 15.07.2007) ausgesetzt.
Aktueller Stand der Errichtung der Rettungswache Havixbeck
Die Gemeinde Havixbeck hat sich kurzfristig entschlossen, die beiden Feuerwehrhallen zwischen Rettungswache und vorhandenem Feuerwehrgebäude im Rohbau (als "Hülle") zu errichten.
Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit werden in die Ausschreibungen für die Rettungswache die Arbeiten für die Feuerwehrhallen mit einbezogen. Planung und Bauleitung liegen beim Kreis.
Bauanträge für Rettungswache und Feuerwehrhallen sind gestellt, der für die Rettungswache ist bereits genehmigt. Die Statiken für beide Bauprojekte sind fertig und für die Rettungswache liegt eine Prüfstatik vor. Schall- und Brandschutzgutachten liegen vor.
Erste Ausschreibungen (Erd-, Stahlbeton-, Maurer- und Zimmererarbeiten) für beide Baumaßnahmen sind erfolgt.
Für die Erdarbeiten liegt ein Vergabevorschlag beim Prüfungsamt.
Baubeginn ist (unter Vorbehalt) für die Tiefbauer (Erdarbeiten) für den 14.05.2007 vorgesehen.
Indienststellung von drei neuen Notarzteinsatzfahrzeugen
(NEF)
Folgende drei baugleiche Fahrzeuge werden am 25.04.2007 vom Landrat an das DRK (2) und die Stadt Dülmen für den Einsatz in den Rettungswachen Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen übergeben:
Fahrzeug: VW-Transporter mit 128 KW (174 PS) und Automatikgetriebe
Ausbau: Binz Ambulance- und Umwelttechnik GmbH (Ilmenau)
Kosten je Kfz: ca. 100.000 €
davon etwa
Grundfahrzeug: 32.000 €
Ausbau zum NEF: 30.000 €
med. Ausstattung: 30.000 €
Funkausrüstung: 10.000 €
Erstmalig werden Kleintransporter als NEF eingesetzt und die Fahrzeuge mit Beatmungsgeräten mit assistierter Beatmung (für Intensivtransporte in RTW übernehmbar) ausgestattet. Neu sind ebenfalls die Defibrillatoren mit biphasischer Schockgebung und erhöhter Energieabgabe (bis 360 Joule).
Wegen der erhöhten Gefahr
bei Fahrten mit Sonderrechten sind die Fahrzeuge mit maximaler
Sicherheitstechnik ausgerüstet (Front-, Seiten- und Kopfairbags auf beiden
Seiten, ABS, ASR, ESP, Fahrwerkstabilisatoren vorne und hinten,
Xenonscheinwerfer, zusätzliche Blaulichtleuchten auf Armaturenbrett und in
Heckklappe).
Zu Beginn der
Beschaffungsmaßnahme in 2004 wurde zunächst ein neues Fahrzeugkonzept erstellt.
Damit wurden auch die Krankenkassen als Kostenträger davon überzeugt, die
erhöhten Kosten zu übernehmen.
Nach langen Planungen und
Bauzeiten stehen jetzt drei hochwertige und in allen Lagen einsetzbare NEF zur
Verfügung. Die Verbesserungen gegenüber den bisher eingesetzten PKW-Kombi
erstrecken sich besonders auf folgende Bereiche:
1.
Zuladung
-
ausreichende Gewichtsreserven
(Die bisherigen NEF in Dülmen, Lüdinghausen und Nottuln waren mit einer dritten
Person (z. B. Arzt oder Rettungsassistent in der Ausbildung) teilweise
überladen.)
-
bessere
Fahreigenschaften (kein voll beladenes NEF im Notfalleinsatz)
2.
Platzangebot
-
von der DIN
geforderte unbehinderte Entnahmemöglichkeit aller Teile ist mit den
Kleintransportern in vollem Umfang gewährleistet.
3.
verbesserte
Sicherheit
-
größeres Auto für
besseres „Gesehen werden“
-
erhöhte
Sitzposition für bessere Sicht
4.
Einsetzbarkeit
als Einsatzleitwagen (ELW) für Rettungsdienst:
-
optimale
Möglichkeiten für Einsatzstellen- und Leitstellenfunk
-
Möglichkeit der
Einsatzführung aus dem NEF heraus
Jedes dieser drei neuen NEF
wird während seiner Nutzungszeit etwa 10.000 Einsätze fahren.
Die jetzigen zehn Jahre
alten Fahrzeuge in Coesfeld und Nottuln werden außer Dienst gestellt und das in
2002 beschaffte NEF der Wache Dülmen (5-er BMW) wird in Nottuln weiter
eingesetzt. Das in 2005 gebraucht beschaffte NEF der Wache Lüdinghausen
(VW-Passat) wird Reserve-Fahrzeug für alle vier Notarztstandorte.
AL Dr. Foppe teilt mit:
EG-Wasserrahmenrichtlinie
AL Dr. Foppe verteilt vier Broschüren des MUNLV zur Thematik EG-Wasserrahmenrichtlinie mit den Titeln:
- Das Monitoring für Bäche und Flüsse
- Das Monitoring für Grundwässer
- Arbeitsprogramm, Zeitplan und Ansprechpartner
- Natürlich, erheblich verändert oder künstlich?
Er weist darauf hin, dass diese Broschüren auch online auf der Internetseite
http://www.flussgebiete.nrw.de/aktuell/broschueren/index.php
des MUNLV eingesehen werden können.