Sitzung: 02.05.2007 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0622
Beschluss:
Dem
Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird durch Änderungsvertrag (Anlage
1) auch für das Jahr 2007 die Leistung der Erziehungsberatung nach dem
Sozialgesetzbuch VIII. Buch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB III) übertragen.
Der
Caritasverband erhält im Jahr 2007 für erbrachte Leistungen eine Förderung in
folgendem Umfang:
80
v. H. der anerkennungsfähigen Kosten werden für Beratungen mit einem
unmittelbaren Zugang der Klienten zur Beratungsstelle und andere Aufgaben
pauschal finanziert.
20
v. H. der anerkennungsfähigen Kosten können über Einzelfallleistungen im Rahmen
der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII über Entgelte für
Fachleistungsstunden refinanziert werden. Die Auslastungsgarantie für diese
Leistungen ist auf 50 v. H. begrenzt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Der Änderungsvertrag wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.