Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Planung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ – Anlage 1 zu SV-6-0806 – wird zugestimmt.


Vorsitzender Bergmann verweist auf den sich aus der Sitzungsvorlage ergebenden Stand der Umsetzung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“, das aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 17.12.2003 in 2004 fortgeführt werde.

Er bittet die Verwaltung um ergänzende Ausführungen zum Entwurf des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“.

 

Ltd. KRD Schütt erklärt, dass der Budgetrahmen gegenüber dem Vorjahr um rd. 200.000 € vermindert worden sei. Hintergrund der Kürzung seien aber nicht etwa nachlassende Bemühungen des Kreises Coesfeld um die Integration von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt, sondern die entfallene Kofinanzierung von Maßnahmen durch das Land NRW bzw. den ESF, die durch den Kreis nicht aufgefangen werden könne.

KAR Bleiker führt weiter aus, dass drei Viertel der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger unter 18 bzw. über 65 Jahre alt oder pflegebedürftig bzw. körperlich oder geistig behindert seien, so dass jede vierte Hilfeempfängerin bzw. jeder vierte Hilfeempfänger grundsätzlich vermittlungsfähig sei. Von diesen Personen wiesen aber fast alle Vermittlungshemmnisse auf. Daher beinhalte das Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ nicht nur die finanziell bedeutsame Vermittlung der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger, sondern basiere wiederum auf allen fünf Säulen der verschiedenen Maßnahmenbereiche. Die Planung der Maßnahmen erfolge aufgrund der möglichen Änderung der Zuständigkeiten zum 01.01.2005 für die Zeit bis zum 31.12.2004. Sie seien aber so konzipiert, dass sie auch über diesen Zeitpunkt hinaus weitergeführt werden könnten.

 

Ktabg. Willms betont, dass es zu begrüßen sei, dass Abstriche von Qualität und Struktur des Kreisprogramms nicht vorgesehen seien. Besorgnis erregend seien aber die hohen Anteile der Personen, bei denen als Vermittlungshemmnisse fehlende Kinderbetreuung, mangelnde Deutschkenntnisse oder Zahlungsverpflichtungen erfasst seien.

Auch Ktabg. Pieper hält eine eingehendere Thematisierung der Vermittlungshemmnisse für erforderlich. Sie fragt insbesondere nach dem Personenkreis der Menschen mit Behinderungen.

KAR Bleiker verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Möglichkeiten insbesondere des SGB IX und die Zuständigkeit des Integrationsamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, das im Bedarfsfall über die Fürsorgestelle des Kreises eingeschaltet werde. Im Fall von Zahlungsverpflichtungen, so KAR Bleiker weiter, werde Kontakt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung hergestellt, und für Personen mit Sprachschwierigkeiten würden im Rahmen des Kreisprogramms Deutschkurse angeboten. Hinsichtlich der Kinderbetreuung werde in Gesprächen u. a. mit dem SKF angestrebt, individuelle Lösungen zu finden. KAR Bleiker weist in diesem Zusammenhang auf das in Kooperation mit dem Jugendamt und der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises durchgeführte Projekt hin, das durch die Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern zur Optimierung der Betreuung vor Ort beitragen solle.

Ltd. KRD Schütt ergänzt, dass das Modellprojekt in Lüdinghausen inzwischen erfolgreich abgeschlossen sei und dass über eine Weiterführung in Coesfeld und Dülmen nachgedacht werde. Daneben, so Ltd. KRD Schütt weiter, könne über die Homepage des Kreises auf ein nach Themen und Gemeinden aufgegliedertes Internetangebot zur Kinderbetreuung zugegriffen werden, das Betreuungsmöglichkeiten nicht nur für Kinder im Kindergartenalter, sondern auch für jüngere und ältere Kinder aufzeige. An diesem zentral aktualisierten Angebot seien die Jugendämter der Städte Coesfeld und Dülmen beteiligt, und es gebe den erfassten Betreuungseinrichtungen auch Raum zur Selbstdarstellung.

Auf Nachfrage von Ktabg. Bednarz bestätigt KAR Bleiker, dass es Aufgabe der Sozialarbeiterinnen und des Sozialarbeiters im Fachdienst Hilfe zur Arbeit des Kreises sei, im Rahmen der Betreuung der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger einen Bedarf an Kinderbetreuung zu erkennen und entsprechend beratend und vermittelnd tätig zu werden.

Ktabg. Wentingmann möchte wissen, ob auch der Personenkreis der Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahre bei der Auswertung der Vermittlungshemmnisse erfasst sei.

KAR Bleiker antwortet, dass für diesen Personenkreis eine Verpflichtung zum Einsatz der Arbeitskraft nicht bestehe und er daher nicht zu den grundsätzlich vermittelbaren Personen zu zählen sei. Im Einzelfall werde auf Wunsch aber eine Beratung zu den Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit und der Kinderbetreuung durchgeführt.

 

Ktabg. Bednarz stellt die Frage, ob zur Finanzierung der aufgrund der fehlenden Landes- und EU-Förderung nicht ins Kreisprogramm aufgenommenen Maßnahmen Kreismittel zur Verfügung gestellt würden, wenn sich im Laufe des Jahres die Situation anders darstelle.

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass die Verwaltung bei der Durchführung des Kreisprogramms bisher stets flexibel auf sich bietende Fördermöglichkeiten reagiert habe. Dies sei auch künftig so vorgesehen.

 

Ktabg. Pieper gibt hinsichtlich der wegen fehlender Landes- und EU-Mittel geplanten Reduzierung des Kreisprogramms zu bedenken, dass aufgrund der Erfolge des Programms und der erzielten Sozialhilfeeinsparungen der Kreis selbst davon profitiere und nicht das Land oder die EU. Es stelle sich angesichts des unerwartet guten Rechnungsergebnisses 2003 auch die Frage nach einer Übertragbarkeit von Mitteln.

Vorsitzender Bergmann teilt mit, dass dies in der SPD-Fraktion auch diskutiert worden sei, und bittet die Verwaltung um Auskunft.

KAR Bleiker erklärt, dass bei dem Produkt „Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger“ Minderausgaben aufgrund von Rückflüssen von Maßnahmeträgern, aufgrund eines Rückgangs bei den gezahlten Lohnkostenzuschüssen sowie aufgrund der Vorgabe des Kassenbewirtschaftungskonzeptes erzielt worden seien. Zudem sei ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 93.000 € gebildet worden.

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass zum Ausgleich der Kürzungen des ESF der Kreis zusätzlich rd. 0,6 Mio. € würde aufbringen müssen.

 

Ktabg. Willms erklärt, das geplante Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ sei verantwortbar und zukunftsweisend. Hervorzuheben sei, dass hier der Mensch im Mittelpunkt stehe, was sich besonders in der Arbeit der Sozialarbeiterinnen und des Sozialarbeiters zeige, die sie ausdrücklich einmal loben wolle.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                    1 Enthaltung