Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des § 24a SGB VIII (Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen) wird zum Ausbau von Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zum Stichtag 15.03.2008 folgendes beschlossen:

 

1.      Die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wurden für den Zeitraum des Kindergartenjahres 2006/2007 erstmals umfassend in die Kindergartenbedarfsplanung einbezogen und sind im Kindergartenbedarfsplan auf den Seiten 57 bis 84 ausführlich dargestellt. Die dortigen Daten zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren wurden für das Kindergartenjahr 2007/2008 fortgeschrieben und präzisiert (Anlage 1). Diese Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes wird hiermit beschlossen.

2.      Die in der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes (Anlage 1) dargestellten Daten sowie die Tabellen zur Feststellung des Ausbaustandes zum 31.12.2006 (SV-7-0617; Beschluss vom 29.03.2007) bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2007/2008.

3.      Neben den vorhandenen Betreuungsangeboten in kleinen altersgemischten Gruppen, in Spielgruppen und in Kindertagespflege sowie durch Nutzung freier Plätzen in Kindertageseinrichtungen, wurden 2005 und 2006 erste Schritte zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Einführung einer Spielgruppenförderung sowie Änderung der Richtlinien zur Förderung von Tagespflegemaßnahmen veranlasst. Hierdurch – sowie die Nutzung weiterer frei bleibender Kindergartenplätze - wird für den Stichtag 15.03.2008 eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 12,3 % erwartet.

4.      Grundsätzlich sollen auch in den Folgejahren durch den Rückgang der Kinderzahlen eingesparte Mittel in der Kindergartenbetreuung für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren Verwendung finden.

5.      Durch die Einrichtung einer auf ein halbes Jahr befristeten Projektstelle „Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“ werden weitere Impulse für den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten erwartet.

Die sich durch die Ablösung des GTK durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2008 ergebenden Möglichkeiten zur Einrichtung von Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und zur Förderung der Tagespflege werden geprüft und soweit möglich in die Ausbauplanungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 einbezogen.

 


 

Die Vorsitzende fordert dazu auf, über die vorgestellten Betreuungsmöglichkeiten jetzt zu beschließen.

 

FBL 2 Schütt gibt Erklärungen zu den Versorgungsquoten. Insbesondere weist er auf Punkt 4 des Beschlussvorschlags hin, nach dem eingesparte Mittel für den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt werden sollten. Die eingerichtete Projektstelle zu diesem Thema solle hier auch Impulse geben können. Nach der aktuellen Planung sei beabsichtigt, in der Sitzung am 30.08.2007 einen Konzeptentwurf vorzustellen.

 

Ktabg. Neumann schlägt vor, die freiwerdenden Mittel in andere Alternativen und Projekte zu investieren.

 

FBL 2 Schütt erklärt, dass das im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten grundsätzlich machbar sei.

 

Ktabg. Balster fragt nach, ob Tageseltern trotz des Projektes einen festgelegten Ansprechpartner haben.

 

AL’ in Dülker erläutert, eine Mitarbeiterin erarbeite ein Konzept. Feste Ansprechpartner seien vorhanden.

 

Mitglied Kuhlmann fragt nach den Bedarfserhebungen. Eltern hätten die Sorge, nicht den gewünschten Kindergarten zu bekommen. Die Kindergärten würden untereinander zusammenarbeiten und hätten auch Kontakte zu Tagesmüttern. Die Kindeseltern würden ihren Bedarf vorsorglich anmelden. Für Ascheberg sei festzustellen, dass der Bedarf gedeckt sei.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig