Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

 

Die Beratungsergebnisse des Ausschusses zum

 

Ø      Bereich ÖPNV aus dem Teilbericht Finanzen und ÖPNV (Seite Fi 45 – Fi 55)

 

Ø      Teilbericht Bauleistungen (Seite Ba 1 – Ba 46)

 

des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt und entsprechend den Bestimmungen des § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW weiterbehandelt.


Vors. Suntrup erläutert zunächst kurz, welche Inhalte des Prüfungsberichtes für die Beratung in dieser Sitzung vorgesehen sind.

KD Gilbeau ruft sodann ausgehend von der Anlage zur Sitzungsvorlage SV-7-0600 die Empfehlungen Ba 6 – Ba 44 (S. 32 – 39 der Anlage) einzeln zur Beratung auf und fasst neben der Empfehlung jeweils kurz die Stellungnahme der Verwaltung sowie den Vorschlag für die weitere Vorgehensweise zusammen. Vors. Suntrup gibt den Ausschussmitgliedern bei jedem Punkt die Gelegenheit zu Fragen und Wortmeldungen. 

Im Folgenden sind die Punkte aufgeführt, zu denen KD Gilbeau ergänzende Informationen gibt bzw. zu denen einen Wortmeldung der Ausschussmitglieder erfolgt:


Bauleistungen – Seite Ba 15:

KD Gilbeau ergänzt, dass es auch weiterhin möglich sein müsse, das Ausschreibungsverfahren flexibel zu gestalten wie es sich u.a. im Bereich Straßenbau bewährt habe.

Ktabg. Dinkler merkt an, dass sich Abweichungen der ausgeführten Leistung gegenüber der Ausschreibung auf unvorhergesehene Aspekte beschränken sollten.

KD Gilbeau stimmt dem zu und führt als Beispiel für unvorhergesehene Umstände sicherheitstechnische Belange an, die sich erst während der Bauausführung als notwendig erweisen. 


Bauleistungen – Seite Ba 16:

Mtgl. Hellwig erkundigt sich danach, ob es für diese Empfehlung der GPA einen konkreten Anlass gebe.

KD Gilbeau entgegnet, dass die Verwaltung das Prinzip der Begründung und Dokumentation von Nachträgen bereits beachte und ihm insofern kein besonderer Anlass für diesen Hinweis bekannt sei. Er hält es jedoch ebenfalls für wichtig, auf diese Pflichten regelmäßig hinzuweisen.

Bauleistungen – Seite Ba 39:

KD Gilbeau führt aus, dass es seitens der Verwaltung schon immer für wichtig gehalten worden sei, den Aufwand für die bauliche Unterhaltung in Relation zur Finanzierbarkeit durch die Kreisumlage zu betrachten. Die Anmerkungen des GPA zu diesem Aspekt werden bei der Einführung des NKF beachtet.

Ktabg. Lonz weist darauf hin, dass die Minimierung des Aufwandes nicht zu weit gehen darf und man z. B. bei der Verlängerung der Nutzungsdauer realistisch bleiben sollte, um Schwierigkeiten in späteren Jahren zu vermeiden.

KD Gilbeau ergänzt, dass hierüber in den Bereichen, in denen Handlungsspielraum besteht, noch anhand konkreter Zahlen zu beraten sei.

Bauleistungen – Seite Ba 40:

KD Gilbeau verweist darauf, dass erste Überlegungen zu den Kennzahlen bereits im Beirat NKF vorgestellt worden seien. Man sei bemüht, aussagekräftige und praxisgerechte Kennzahlen zu bilden, die für die politische Entscheidung notwendig sind.

Zu den übrigen Punkten erfolgen keine zusätzlichen Aussagen bzw. Wortmeldungen. Widerspruch gegen die jeweils vorgeschlagene Vorgehensweise ergibt sich somit insgesamt nicht.

Ktabg. Schulze Esking verweist themenübergreifend auf einen Pressebericht, nach dem sich der Bauhof des Kreises Borken mit mehreren Bauhöfen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusammengeschlossen habe. Er möchte wissen, ob ein solcher Zusammenschluss auch im Kreis Coesfeld denkbar wäre.

KD Gilbeau erläutert, dass diese Möglichkeit im Rahmen der Planungen zum Zentralbauhof sehr umfangreich mit den Städten und Gemeinden diskutiert worden sei, ohne dass die Verhandlungen zu einem Ergebnis geführt hätten. Die Verwaltung werde sich jedoch die Vorgehensweise im Kreis Borken ansehen und hierzu ggf. bereits in der nächsten Ausschusssitzung nähere Informationen liefern.

Ktabg. Lonz ist der Auffassung, dass man derartige Bestrebungen unterstützen sollte und der Zeitpunkt für eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bauhöfen günstig sei. Er könne sich aufgrund der räumlichen Lage insbesondere eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Stadt Dülmen und den Gemeinden Senden und Nottuln vorstellen.

Ktabg. Terwort wirft die Frage auf, ob der Kreisbauhof angesichts der bereits erfolgten Personalreduzierungen und unter Berücksichtigung des Fahrzeugbestandes überhaupt zu einer verstärkten kommunalen Zusammenarbeit in der Lage wäre. Vor weiteren Überlegungen müsse man diesen Aspekt zunächst gründlich prüfen.

Vors. Suntrup spricht sich dafür aus, die vor 4 bis 5 Jahren gescheiterten Überlegungen zu einer Zusammenarbeit wieder aufzugreifen, um mögliche Synergieeffekte zu erreichen. Die Verwaltung solle daher beauftragt werden, in dieser Angelegenheit das Gespräch mit den Kommunen zu suchen.

Ktabg. Dinkler weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit den Kommunen teilweise bereits gepflegt werde. Weitere Möglichkeiten sieht er in erster Linie beschränkt auf den Bereich der Kooperation zwischen den Städten und Gemeinden. Sofern der Kreisbauhof jedoch über freie Kapazitäten verfüge, sollten diese angeboten werden.

AL Dammers stellt ebenfalls fest, dass eine Zusammenarbeit mit den Kommunen bereits stattfinde. Neben dem gegenseitigen Ausleihen von Maschinen nannte er beispielhaft die Kooperation beim Einsatz der Streufahrzeuge sowie den gemeinsamen Salzeinkauf. Darüber hinaus bestünden auch mit den Nachbarkreisen und dem Landesbetrieb Kooperationsvereinbarungen.

AL Dammers machte jedoch auch deutlich, dass eine Zusammenarbeit nur dort möglich sei, wo tatsächlich freie Kapazitäten zur Verfügung stünden. Dabei müsse auch beachtet werden, dass sich die Aufgabenbereich der städtischen Bauhöfe zum Teil sehr deutlich von den Aufgaben des Kreisbauhofes unterscheiden und eine Kooperation daher nicht in allen Bereichen möglich sei. Insbesondere liege ein Aufgabenschwerpunkt der Städte und Gemeinden anders als beim Kreisbauhof im gartenbautechnischen Bereich.

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Lonz erklärt AL Dammers, dass eine Zusammenarbeit mit der Stadt Münster nicht erfolge, weil seitens der Stadt keine Kooperationsbereitschaft bestehe.

Zum Abschluss der Diskussion erklärt Vors. Suntrup in Abstimmung mit KD Gilbeau, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung zu den Kooperationsmöglichkeiten des Kreisbauhofs unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse aus dem Kreis Borken berichten wird.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig