Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Beschluss:

 

Dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Westmünsterland, vom 11.08.2003 auf Gewährung eines Kreiszuschusses zur Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes im Kreis Coesfeld für das Jahr 2004 in Höhe von 7.500 € wird nicht entsprochen.


Vorsitzender Bergmann weist darauf hin, dass sich die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in einem Schreiben vom 15.01.2004 ausdrücklich für die weitere Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes der Arbeiterwohlfahrt ausgesprochen habe. Es erfolge hierdurch keine institutionelle Förderung, sondern es werde ein wichtiger sozialer Dienst erhalten.

 

KOVR Mische führt aus, dass die Arbeiterwohlfahrt seit Jahren aufgrund einer Absprache aller Wohlfahrtsverbände eine pädagogische Fachkraft zur Koordinierung der Arbeit der Zivildienstleistenden vorhalte. Hierfür habe der Kreis zunächst einen Zuschuss zur Kostendeckung gewährt. Aufgrund der Entwicklung im Laufe der Jahre handele es sich heute um einen pauschal gewährten institutionellen Zuschuss zur allgemeinen Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes.

 

Ktabg. Bednarz erklärt, dass sie sich - wie auch schon in der Vergangenheit - für eine weitere Förderung dieses Dienstes einsetze. Er sei eine Möglichkeit, eine frühzeitige Heimaufnahme älterer Personen zu verhindern. Sie stellt den Antrag, der Arbeiterwohlfahrt zur Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes im Kreis Coesfeld einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.500 € zur Verfügung zu stellen.

 

Ktabg. Willms weist darauf hin, dass bereits im letzten Jahr zur Diskussion gestanden habe, den Zuschuss zu streichen. Er sei dann aber doch nochmals gewährt worden, um dem Träger Planungssicherheit zu ermöglichen. Gleichzeitig sei jedoch darauf hingewiesen worden, dass eine Förderung auch in 2004 nicht beabsichtigt sei. Aufgrund der angespannten Haushaltslage komme eine freiwillige Zuschussgewährung in 2004 nicht in Betracht. Ktabg. Willms vertritt die Auffassung, dass der durch die Arbeiterwohlfahrt angebotene Dienst auch durch ehrenamtliche Kräfte sichergestellt werden könne, wobei die vom Mobilen Sozialen Hilfsdienst bisher geleistete Arbeit ausdrücklich anerkannt werde.

 

Ktabg. Pieper erinnert daran, dass die Absicht, den Zuschuss zu streichen, auch damit begründet worden sei, dass eine Bevorzugung der Arbeiterwohlfahrt verhindert werden solle. Dies könne nach ihrer Auffassung aufgrund der bestehenden Absprache zwischen den Wohlfahrtsverbänden kein Grund sein. Sie spricht sich für eine weitere Gewährung des Zuschusses aus und verweist in diesem Zusammenhang auf die nach den jetzt vorliegenden Informationen verbesserte Haushaltslage.

 

 

Vorsitzender Bergmann lässt zunächst über den Antrag der Ktabg. Bednarz abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Westmünsterland, vom 11.08.2003 auf Gewährung eines Kreiszuschusses zur Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes im Kreis Coesfeld für das Jahr 2004 in Höhe von 7.500 € wird entsprochen.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           3 Ja-Stimmen

                                                9 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Sodann wird der Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung gestellt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    3 Nein-Stimmen