Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Beratungsergebnisse des Ausschusses zum

 

Ø      Bereich Finanzen aus dem Teilbericht Finanzen und ÖPNV (Seite Fi 1  – Fi 44),

 

Ø      Teilbericht Beteiligungen (Seite Be 1 – Be 54),

 

Ø      Teilbericht Personal und Organisation (Seite Pe 1 – Pe 48) und

 

Ø      Teilbericht Gebäudewirtschaft (Seite Gw 1 – Gw 50)

 

des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt und entsprechend den Bestimmungen des § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW weiterbehandelt.


KD Gilbeau fasst die Ergebnisse des Prüfungsberichts der GPA NRW für die in der Sitzungsvorlage SV-7-0641 genannten Bereiche unter Hinweis auf die mit Sitzungsvorlage SV-7-0600 vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung wie folgt zusammen:

 

Bereich Finanzen aus dem Teilbericht Finanzen und ÖPNV (Seite Fi 1 – Fi 44):

Zu den Empfehlungen und Anregungen der GPA NRW zur Kosten- und Leistungsrechnung, zu strategischen Zielen, zur internen Leistungsverrechnung, zum Arbeitskreis NKF, zum Berichtswesen sowie zur vollständigen Produktintegration in den NKF-Produktrahmenplan sei verwaltungsseitig umfassend Stellung genommen worden.

KD Gilbeau hebt ausdrücklich hervor, dass die Organisationsstruktur des Kreises Coesfeld im Rahmen der Organisationshoheit festgesetzt worden sei. Die vom Land NRW vorgegebene Struktur im Rahmen des NKF könne hilfsweise hinzugezogen werden. Sie sei jedoch nicht bindend. Da die inhaltliche Arbeit des Kreises im NKF auch unter Berücksichtigung der Organisationsstruktur dargestellt werden müsse, erfolge keine vollständige Produktintegration in den NKF-Produktrahmenplan.

 

Teilbericht Beteiligungen (Seite Be 1 – Be 54):

Die Empfehlungen und Anregungen würden verwaltungsseitig im Wesentlichen aufgegriffen und umgesetzt.

 

Teilbericht Personal und Organisation (Seite Pe 1 – Pe 48):

Die Bildung von Kennzahlen und Zielen werde ein wesentliches Element bei der Einführung des NKF sein und deshalb nachhaltig vorangetrieben.

Die Themen Desk-Sharing und Telearbeit seien bereits in die strategischen Überlegungen des Kreises einbezogen und sollten weiter intensiviert werden.

 

Teilbericht Gebäudewirtschaft (Seite Gw 1 – Gw 50):

Die Schulhausmeister seien dem Bereich der Gebäudewirtschaft organisatorisch und personell zugeordnet worden. Mögliche Verbesserungspotentiale im Bereich der Gebäudereinigung sollten genutzt werden. Hier werde der Kreis Coesfeld Standards der Gebäudereinigung neu überprüfen. Die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit sollten wie bei der zuletzt mit mehreren Verwaltungen durchgeführten Papierausschreibungen besser genutzt werden.

 

Ktabg. Bergmann möchte unter Bezugnahme auf Seite Fi 15 wissen, wann und ggf. in welchem Umfang die Bildung eines kreisweiten Ziel – und  Kennzahlensystems beabsichtigt sei.

 

KD Gilbeau teilt hierzu mit, dass zunächst die hausinterne Vorbereitung von Ziel- und Kennzahlensystem Vorrang genieße und erst später eine Ausweitung denkbar sei. Zudem nehme der Kreis Coesfeld an mehreren interkommunalen Vergleichen teil.

 

Ktabg. Bergmann nimmt sodann Bezug auf eine kürzlich in Senden durchgeführte Auftaktveranstaltung zum gemeinsamen Energieeinkauf. Er erkundigt sich danach, ob der Kreis Coesfeld ebenfalls teilgenommen habe.

 

KD Gilbeau verneint dies. Wie bereits bei der gemeinsamen Ausschreibung der Kreiskommunen für den Bereich der Abfallentsorgung sei der Kreis Coesfeld auch hier nicht beteiligt gewesen. Ktabg. Bergmann regt an, dieses Thema in der Bürgermeisterrunde aufzugreifen.

 

Ktabg. Dinkler stellt fest, dass einige der Empfehlungen und Anregungen der GPA NRW bereits erledigt seien, andere Themenschwerpunkte wie z.B. der Aufbau eines Kennzahlensystems noch abgearbeitet werden müssten. Eine abschließende Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss in der mit Beschluss vorgeschlagenen Form befürwortet er.

 

Ktabg. Kohaus stimmt den Ausführungen des Ktabg. Dinkler im Wesentlichen zu. Auch er befürwortet die Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Durchführung  gemeinsamer Ausschreibungsverfahren sieht er in einem ersten Schritt als sinnvoll an. Weitere Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit könnten entwickelt werden.

 

Ktabg. Bergmann bemerkt unter Bezugnahme auf Seite Pe 25, dass im Zusammenhang mit der Intensivierung von Elementen des E-Governments und der Einführung eines umfassenden Dokumentenmanagementsystems die Auswirkungen auf den Personalbedarf bzw. Personalbestand nicht – wie von der Verwaltung in der Stellungnahme angegeben – „kritisch“, sondern objektiv geprüft werden sollten.

Zu Seite Pe 33 erinnert er nochmals daran, dass beim Kreis Coesfeld der Anteil der mit A 11 bis A 13 ausgewiesenen Stellen höher sei als in anderen Kreisen. Insoweit bittet er abschließend um konkrete Prüfung, aus welchen Gründen diese Entwicklung eingetreten sei.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig