Sitzung: 29.05.2007 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
KD Gilbeau teilt folgendes mit:
Öffentlich-rechtlicher
Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 über die Abrechnung der dem
kreis Coesfeld im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem SGB II entstehenden
Kosten
Im
Rahmen seiner Zuständigkeit als Optionskommune im Sinne des SGB II hat der
Kreis für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Leistungen einschließlich
Darlehen Kosten zu tragen. Für das Haushaltsjahr 2007 kalkuliert der Kreis
hierfür eine Nettoausgabe von ca. 11.200.000 €. Da der Kreis die Durchführung
der ihm obliegenden Aufgaben teilweise auf die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden übertragen hat, sind die hiermit verbundenen Kosten mit den Städten
und Gemeinden abzurechnen.
Für
das Haushaltsjahr 2006 wurde das Abrechnungsverfahren durch den
öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.11.2005 festgelegt. Mit dem Gesetz zur
Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land NRW vom 08.07.06
wurde dann unter anderem neu geregelt, dass die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden 50 vom Hundert der Aufwendungen für kommunale Leistungen zu tragen
haben. Damit war über die Abrechnung des Haushaltsjahres 2006 neu zu
entscheiden.
Der
Kreis hat sich mit den Städten und Gemeinden darauf verständigt, die Abrechnung
der Haushaltsjahre 2006 und 2007 in einem gemeinsamen öffentlich-rechtlichen
Vertrag zu regeln. In diesem Zusammenhang wurde gleichzeitig die Abrechnung
eines dem Kreis eventuell entstehenden finanziellen Nachteils aufgrund der
unterschiedlichen Auffassungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) und des Kreises zur Frage der Einkommensanrechnung im Rahmen der
Bedürftigkeitsprüfung nach § 9 SGB II (Vertikal-/Horizontalmethode) geregelt.
Der
Vertrag wurde inzwischen von allen Beteiligten unterschrieben.
Damit erübrigt sich auch die Frage eines eventuellen Haushaltsrisikos in diesem Bereich.
EUREGIO-Informationsveranstaltung
Im Hinblick auf das voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte startende neue Förderprogramm der EUREGIO, das Programm INTERREG IV A bzw. Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ), ist seitens des Büros des Landrates, Kreisentwicklung eine Informationsveranstaltung geplant.
Bei der Veranstaltung
wird Herr Jan B. Oostenbrink, stellvertretender Geschäftsführer der EUREGIO,
über den Inhalt und den aktuellen Sachstand des INTERREG IV A- bzw.
ETZ-Programms berichten.
Die Veranstaltung findet
statt am 11. Juni 2007, 16.30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses I in
Coesfeld. Eingeladen wurden Vertreter der Kreisverwaltung, die Mitglieder des
Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, die Fraktionsvorsitzenden
des Kreistages und der kommunalen Fraktionen, die Bürgermeister der
kreisangehörigen Kommunen, die WFC sowie die den Kreis Coesfeld vertretenden
Mitglieder der EUREGIO-Gremien.
Die Einladungen wurden in der ersten Maiwoche versendet. Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten.