KD Gilbeau teilt folgendes mit:

 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 über die Abrechnung der dem kreis Coesfeld im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem SGB II entstehenden Kosten

 

Im Rahmen seiner Zuständigkeit als Optionskommune im Sinne des SGB II hat der Kreis für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Leistungen einschließlich Darlehen Kosten zu tragen. Für das Haushaltsjahr 2007 kalkuliert der Kreis hierfür eine Nettoausgabe von ca. 11.200.000 €. Da der Kreis die Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben teilweise auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen hat, sind die hiermit verbundenen Kosten mit den Städten und Gemeinden abzurechnen.

Für das Haushaltsjahr 2006 wurde das Abrechnungsverfahren durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.11.2005 festgelegt. Mit dem Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land NRW vom 08.07.06 wurde dann unter anderem neu geregelt, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden 50 vom Hundert der Aufwendungen für kommunale Leistungen zu tragen haben. Damit war über die Abrechnung des Haushaltsjahres 2006 neu zu entscheiden.

Der Kreis hat sich mit den Städten und Gemeinden darauf verständigt, die Abrechnung der Haushaltsjahre 2006 und 2007 in einem gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. In diesem Zusammenhang wurde gleichzeitig die Abrechnung eines dem Kreis eventuell entstehenden finanziellen Nachteils aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Kreises zur Frage der Einkommensanrechnung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach § 9 SGB II (Vertikal-/Horizontalmethode) geregelt.

Der Vertrag wurde inzwischen von allen Beteiligten unterschrieben.

Damit erübrigt sich auch die Frage eines eventuellen Haushaltsrisikos in diesem Bereich.

 

EUREGIO-Informationsveranstaltung

 

Im Hinblick auf das voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte startende neue Förder­programm der EUREGIO, das Programm INTERREG IV A bzw. Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ), ist seitens des Büros des Landrates, Kreisentwicklung eine Informations­veranstaltung geplant.

 

Bei der Veranstaltung wird Herr Jan B. Oostenbrink, stellvertretender Geschäftsführer der EUREGIO, über den Inhalt und den aktuellen Sachstand des INTERREG IV A- bzw. ETZ-Programms berichten.

 

Die Veranstaltung findet statt am 11. Juni 2007, 16.30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses I in Coesfeld. Eingeladen wurden Vertreter der Kreisverwaltung, die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, die Fraktionsvor­sitzenden des Kreistages und der kommunalen Fraktionen, die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen, die WFC sowie die den Kreis Coesfeld vertretenden Mitglieder der EUREGIO-Gremien.

 

Die Einladungen wurden in der ersten Maiwoche versendet. Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten.