Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt teilt einleitend mit, dass Herr Brüggemann als zuständiger Mitarbeiter der Verwaltung auf Grund einer vorangegangenen Bitte des Gremiums, detaillierte Informationen über die Ausgleichsabgabe zu erhalten, die verschiedenen Daten bezüglich der Ausgleichsabgabe ausgewertet und in der Sitzungsvorlage zusammengetragen habe.

 

Ktabg. Stauff bittet unter Bezugnahme auf Seite drei der Sitzungsvorlage um Erläuterung, warum von den insgesamt 289 zahlungspflichtigen Betrieben im Kreis Coesfeld tatsächlich nur 131 Betriebe eine Ausgleichabgabe gezahlt hätten.

FBL Schütt erklärt hierzu, dass lediglich 131 der insgesamt 289 Betriebe zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet gewesen wären, da dort kein schwerbehinderter Mensch beschäftigt worden sei. Die anderen Betriebe kämen ihrer Beschäftigungspflicht nach, so dass die Zahlung der Ausgleichsabgabe dort entfalle.

 

Ktabg. Pieper gibt zu Bedenken, dass die Zahlung der Ausgleichabgabe zurückgehe, gleichzeitig aber die Aufgaben zunehmen. Der Tabelle auf Seite vier der Sitzungsvorlage entnehme sie jedoch, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in den Haushaltsjahren 2002 bis 2006 nicht ausgeschöpft worden seien. Ktabg. Pieper fragt, ob die Gründe hierfür bekannt seien und ob sich ggf. hieraus die Konsequenz einer Mittelkürzung für Folgejahre ergeben könnte.

 

FBL Schütt führt dazu aus, dass die Leistungen nur bei vorheriger Antragstellung erbracht werden könnten. Der Kreis Coesfeld sei mit den zur Verfügung gestellten Mitteln bislang gut ausgekommen. Auch im Jahr 2006 sei die Bearbeitung aller eingegangenen Anträge möglich gewesen, trotzdem sei das gesamte Mittelkontingent nicht in Anspruch genommen worden. Im Jahr 2004 sei eine hohe Anzahl von Anträgen auf Kostenübernahme für behindertengerechtes Aus- und Umbauen von Wohnungen und PKWs zu bearbeiten gewesen. Entsprechende Anträge habe es in 2005 und 2006 nicht gegeben. Es bestünden zurzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Kreis Coesfeld im nächsten Jahr weniger Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt werden.

MA Brüggemann fügt hinzu, dass nicht ausgegebene Mittel in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

 

Ktabg. Pieper erklärt, dass behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt oft benachteiligt seien und stellt die Frage, ob den Arbeitgebern bekannt sei, dass sie beim Integrationsfachdienst (IFD) Anträge auf Auszahlung von finanziellen Mitteln stellen könnten.

AL Bleiker erläutert, dass der Kreis Coesfeld einen entsprechenden Zusatzvertrag mit dem IFD geschlossen habe. Dadurch sei nunmehr die Betreuung einer deutlich höheren Anzahl von behinderten Menschen durch den IFD möglich. Auch die Arbeitgeber würden eine intensive Beratung durch den IFD erfahren.

Mitglied David weist darauf hin, dass nach seinen Erfahrungen aus der Praxis teilweise gewisse Ressentiments bzw. Unsicherheiten bei den Arbeitgebern im Bezug auf die abzufordernden Gelder ersichtlich seien.

Ktabg. Willms führt aus, dass sich viele Arbeitgeber trotz der finanziellen Unterstützung und den vielen Beratungsangeboten vor der Einstellung von behinderten Arbeitnehmern scheuen und lieber auf junges, gesundes Potential zurückgreifen würden. Im weiteren Verlauf bittet Ktabg. Willms mitzuteilen, wie die Zusammenarbeit zwischen dem IFD, der Agentur für Arbeit und dem Kreis verlaufe, ob ein entsprechendes Netzwerk bestehe und ob es Sinn mache, einen entsprechenden Informations-Flyer an Unternehmen zu versenden.

 

MA Brüggemann teilt dazu mit, dass die Agentur für Arbeit hauptsächlich Lohnkostenzuschüsse bewillige. Der Kreis Coesfeld fördere die Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze während der IFD vorrangig eine persönliche Förderung betreibe. Alle Institutionen seien aber miteinander vernetzt und wüssten über die Tätigkeiten der anderen Bescheid. Letztendlich könne eine Bewilligung von Mitteln und Leistungen nur auf Antrag erfolgen. Vor einigen Jahren habe es bereits Informationsbesuche in einzelnen Betrieben gegeben. Diese Aufgabe sei jedoch sehr personalintensiv und aus diesem Grunde zurzeit nicht mehr leistbar. Ferner sei das damalige Merkblatt nicht auf großes Interesse bei den Unternehmen gestoßen.

 

Ktabg. Willms fragt nach, ob der Verwaltungsaufwand in diesbezüglichen Bewilligungsverfahren sehr groß sei. Herr Brüggemann betont, dass man versuche, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und den Schriftverkehr zu minimieren.

Mitglied David trägt vor, dass Betriebe oft Teil eines größerem Unternehmens seien. In dieser Struktur könne ein Betriebsleiter nicht darüber verfügen, wie und wo ein behinderter Mensch in dem Betrieb eingesetzt werden könne. Daher käme es oft innerhalb der Unternehmensorganisation zu langwierigem Schriftverkehr.

 

FBL Schütt schlägt vor, dass im Prospekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld GmbH (WFC) „Wirtschaft aktuell“ ein Hinweis auf mögliche, zu beantragende Leistungen für behinderte Menschen und ihre Arbeitgeber durch den Kreis Coesfeld, die Agentur für Arbeit und den IFD erfolgen könne.