Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren nimmt den Teilbericht zum Thema „Hilfe zur Pflege“ des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise (Anlage 1) zu.

 


FBL Schütt weist darauf hin, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Coesfeld in seiner Sitzung am 26.02.2007 den Beschluss gefasst habe, den Teilbereich „Hilfe zur Pflege“ zuerst in der Arbeitsgruppe GPA und anschließend im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren beraten zu lassen. Die Arbeitsgruppe GPA habe am 24.04.2007 erstmals getagt und den in der Anlage zur Sitzungsvorlage unterbreiteten Vorschlägen für die weitere Vorgehensweise zugestimmt.

Er führt aus, dass der Kreis Coesfeld künftig die Heimpflegebedürftigkeit bei Personen, die nicht mindestens in der Pflegestufe I seien, selbst prüfen werde. Bei den sogenannten „Nuller-Fällen“ würden die Heimkosten aus Sozialhilfemitteln nur noch übernommen, wenn der Kreis Coesfeld vorher die Möglichkeit von ambulanten Hilfen prüfen und ausschließen könne. Dies bedeute jedoch auf keinen Fall, dass Personen ohne Pflegestufe, die bereits in einer Einrichtung leben, diese verlassen müssten. Es bedeute auch nicht, dass Hilfe in Einrichtungen in „Nuller-Fällen“ versagt würde, soweit sich ihre Notwendigkeit herausgestellt habe.

Diese Empfehlung der GPA-NRW beabsichtige der Kreis somit auch umzusetzen.

Die GPA-NRW habe neben der eigenständigen Prüfung der „Nuller-Fälle“ noch weitere Empfehlungen ausgesprochen, so FBL Schütt. Ob das ausgewiesene Einsparpotential auch tatsächlich erreicht werden könne, sei zweifelhaft, insbesondere da sämtliche Punkte entsprechend umgesetzt werden müssten. Daher sei beabsichtigt, dass das Projekt „ambulant vor stationär“ sich zunächst mit den unterschiedlichen Grundformen beschäftige. Das Ergebnis werde der Pflegekonferenz und dem Ausschuss zum Votum vorgelegt.

 

Ktabg. Bednarz weist darauf hin, dass die beabsichtigte Verfahrensweise nicht unumstritten sei. Es kursiere die Angst, dass Menschen mit der Pflegestufe O nicht mehr in eine Einrichtung aufgenommen werden könnten. Sie bittet um Auskunft, wer letztendlich über die Aufnahme entscheide und was in den Fällen geschehe, in denen die Pflegestufe I nur befristet anerkannt worden sei.

FBL Schütt antwortet, dass Personen, die bereits jetzt in einer Einrichtung seien, diese nicht verlassen müssten. Zukünftig hätten ferner Selbstzahler – auch ohne Pflegestufe - weiterhin die Möglichkeit, in eine Einrichtung zu gehen. In Anbetracht der knappen öffentlichen Mittel sei es jedoch legitim, künftig bei Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen seien, genauer hinzuschauen und die Alternative zu prüfen, ob bei entsprechenden Hilfestellungen ein weiterer Verbleib im häuslichen Umfeld ermöglicht werden könne. Es sei nicht beabsichtigt, Einsparungen im Bereich „Hilfe zur Pflege“ ausschließlich im Wege einer eingehenderen Prüfung der „Nuller-Fälle“ zu erzielen. Es seien daneben auch andere Bereiche betroffen.

 

Ktabg. Willms betont, dass mit diesem Thema sehr sensibel umgegangen werden müsse. Es dürfe keinesfalls Angst bei den älteren Menschen erzeugt werden. Im Rahmen einer Entscheidung müssten immer die Bedürfnisse des Einzelnen gesehen und beachtet werden. Unter Berücksichtigung dessen unterstütze die CDU-Fraktion das Vorgehen des Kreises.

 

Ktabg. Pieper begrüßt, dass sich im Umgang mit diesem Thema alle einig seien. Sie gibt zu bedenken, dass es auch nicht sein könne, eine pflegedürftige Person in einer Familie zu belassen, die sie nicht mehr haben wolle.

 

Ktabg. Havermeier macht deutlich, dass ältere Menschen und deren Angehörige bereits in der Demenz- und Seniorenberatung ausführliche Beratung erfahren. Auch das Projekt „ambulant vor stationär“ sei sehr um eine Einzelfallberatung bemüht. Insofern sei sich die Verwaltung ihrer Verantwortung durchaus bewusst.

 

Ref’in Hesselmann weist darauf hin, dass sich die Verwaltung begleitend zur GPA-Prüfung bereits mit den „Nuller-Fällen“ beschäftigt und entsprechendes Datenmaterial gesammelt habe. Hierbei sei festgestellt worden, dass 19 % aller „Nuller-Fälle“ nach einer vorherigen vorläufigen Einstufung in die Pflegestufe I entstanden seien. Sie führt aus, dass die Prüfung der Heimpflegebedürftigkeit bei den „Nuller-Fällen“ unter Beteiligung der zentralen Pflegeberatungsstelle erfolgen solle. Es ergäben sich hier umfangreiche Fragestellungen. So müssten z. B. die Gründe, warum eine Familie eine pflegebedürftige Person nicht mehr betreuen könne bzw. wolle, erfragt werden. Es müsse geprüft werden, welche Hilfen erforderlich seien und bereit gestellt werden könnten, um einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen. Schließlich müsse der Betreuungsbedarf ermittelt werden, der für eine Aufnahme in eine Einrichtung spreche.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß gibt zu bedenken, dass auch berücksichtigt werden müsse, dass älteren Menschen häufig erst durch eine Heimaufnahme wieder eine Teilhabe am Leben ermöglicht werde. In den Familien mangele es älteren Menschen oft an Kommunikation und sie fühlten sich allein gelassen. Es sei feststellbar, dass sich nach Heimaufnahme Anzeichen einer bereits beginnenden Demenz verzögerten oder sogar wieder verbesserten.

 

Vorsitzende Schäpers merkt an, dass eine Rückstufung in eine niedrigere Pflegestufe als Folge einer guten Pflege nicht bestraft werde dürfe.

 

Ktabg. Willms weist darauf hin, dass stationäre Einrichtungen eine gute Pflege leisten würden. Studien zeigten jedoch, dass 75 % aller Betroffenen in ihrem sozialen Umfeld verbleiben möchten. Es sei zu prüfen, welche Wohnformen dies ermöglichen können. Die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich nehme ab. Hier könne durch Veränderung von Strukturen z. B. mit dem Ziel, die Akzeptanz der Tagespflege zu erhöhen, entgegengewirkt werden.

 

Ktabg. Pieper ergänzt, dass die Mitwirkung Dritter bei der Umsetzung des Projektes „ambulant vor stationär“ erforderlich sei. Um diese zu fördern, sei es wichtig, entsprechende Signale auszusenden z. B. durch Mittelbereitstellung für komplementäre Einrichtungen.

FBL Schütt weist hierzu darauf hin, dass in den Arbeitsgruppen des Projektes „ambulant vor stationär“ zu prüfen sein werde, ob die verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten, wie z. B. Ausbau alternativer Wohnformen, Ausbau pflegeergänzender und komplementärer Leistungen umgesetzt werden können. Ziel sei es, Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld belassen zu können. Ref’in Hesselmann fügt an, dass die GPA dem Kreis bestätigt habe, dass er mit dem Projekt „ambulant vor stationär“ auf dem richtigen Weg sei. Die GPA habe dieses Projekt als „Best Practice“- Modell bewertet.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Einstimmig