Beschluss: geändert beschlossen

Der Haushalt 2004 wird produktgruppenbezogen beraten. Vorsitzende Sebbel ruft den Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe seitenweise auf. Es gibt folgende Wortbeiträge:

 

Produktgruppe 051.001 – Kindertagesbetreuung

 

Seite 120

Auf Nachfrage von Ktabg. Pieper erläutert FB Schütt die Steigerung bei den Personalausgaben in Höhe von 14.470 € gegenüber 2003 mit Auswirkungen aus verschiedenen Einzelmaßnahmen wie z.B. tarifliche Steigerungen bei den Angestellten u.a..

 

Seite 122

Ktabg. Pieper bittet um Auskunft über die Ansatzreduzierung bei Haushaltsstelle (HHSt.) 4640.988000 – KRZ Kindertageseinrichtungen. FB Schütt erläutert, dass dieses insbesondere darauf zurückzuführen sind, dass das Land Kindertageseinrichtungen nicht mehr fördere.

 

Vor dem Hintergrund o.a. Antwort sind für Ktabg. Pieper die Ansatzsteigerungen bei HHSt. 4640.712100 und 4640.718000 (BK-Zuschuss für kommunale / freie Träger) nicht nachvollziehbar. KOVR Hesselmann antwortet, dass die Steigerungen zurückzuführen sind u.a. auf Mehrausgaben bei den Beitriebskosten durch tarifliche Steigerungen sowie der Inbetriebnahme neuer Gruppen.

 

Seite 125

Auf Nachfrage von Ktabg. Pieper erklärt FB Schütt den dritten Absatz bei den Erläuterungen als überholt.

 

Produktgruppe 051.002 – Allgemeine Förderung junger Menschen

 

Seite 126

Ktabg. Specker fordert die Rücknahme der pauschalen Kürzungen.

Ktabg. Schäper schließt sich dieser Forderung an.

 

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, die Ansätze bei

HHSt. 4510.718100 – KRZ Kinder- und Jugenderholung

HHSt. 4510.718300 – KRZ Mitarbeiterfortbildung

HHSt. 4510.763000 – Maßn. der Jugend-/-sozial- u. Fam.Arbeit

HHSt. 4510.765000 – KRZ Jugendpflegemaßnahmen und –material

HHSt. 4520.765000 – Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz

HHSt. 4530.761100 – Familienerholung

HHSt. 4620.718000 – Betriebskostenzusch. Fam.Bildungsstätten

gegenüber dem Haushaltsjahr 2003 nicht zu verändern.

 

Form der Abstimmung: offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Produktgruppe 051.003 – Fam.erg. Hilfen f. jg. Menschen/Fam. in bes. Probleml.

 

Seite 132

Auf Nachfrage von Ktabg. Schäpers wird das Rechnungsergebnis 2003 bei HHSt. 4550.718000 – Sozialpädagogische Familienhilfe mit 738.000 € beziffert. Die Steigerung gegenüber dem Ansatz 2003 ist insbesondere zurückzuführen auf eine erhebliche Fallzahlensteigerung ab 2002.

Ktabg. Neumann bittet die Verwaltung, erhebliche Abweichungen – wie im vorliegenden Falle – künftig in der Sitzungsvorlage zu erläutern. FB Schütt sichert dieses zu, weist aber auch hin auf die Berichtserstattung in den Trimesterberichten.

 

Produktgruppe 051.004 – Fam.ers. Hilfen f. jg. Menschen/Fam. in bes. Probleml.

 

Seite 140

Auf Nachfrage von Ktabg. Pieper beziffert FB Schütt das Rechnungsergebnis 2003 bei HHSt. 4550.777000 – Heimpflege Minderjährige mit 4.285.072 €. Der Ansatz 2003 sei nach dem Beratungsverfahren im Jugendhilfeausschuss auf Grund von Verschlechterungen im Finanzausgleich auf 3.989.457 € reduziert worden.

 

Ktabg. Schäpers fragt, ob die Ansätze für die stationären Hilfen nicht reduziert werden könnten, da die Mittel für die ambulanten Hilfen erheblich aufgestockt worden seien.

 

Dieses hält FB Schütt für schwierig, da der Berechung der Ansätze für die stationären Hilfen auf Grund der bei der Ansatzermittlung tatsächlich anhängigen Fälle erfolgte und zwischenzeitlich bereits Fallzunahmen zu verzeichnen seien.

 

Mitgl. Appelt und Ktabg. Schäpers schlagen vor, die Gesamtproblematik der erzieherischen Hilfen in einer der künftigen Sitzungen zu behandeln.

 

Produktgruppe 051.005 – Sonstige Hilfen

 

Seite 145

Ktabg. Specker schlägt vor, auf Grund der positiven Entwicklung bei der Rückholquote im Bereich Unterhaltsvorschuss den Ansatz bei HHSt. 4810.243000 – Unterhaltsvorschuss (übergl. Unterh.Anspr.) um 20.000 € zu erhöhen.

 

FB Schütt ergänzt, dass in diesem Fall aber auch die Erstattungen an das Land sich erhöhen würden, demzufolge müsste der Ansatz bei HHSt. 4810.671000 – Unterhaltsvorschuss – Erstattung an Land auf 116.650 € erhöht werden.

 

Beschluss:

 

Der Ansatz bei HHSt. 4810.671000 – Unterhaltsvorschuss wird auf 250.000 € und der Ansatz bei HHSt. 4810.671000 – Unterhaltsvorschuss – Erstattung an Land wird auf 116.650 € erhöht.

 

Form der Abstimmung: offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Abschließend lässt Vorsitzende Sebbel über den Gesamthaushalt des Produktbereiches 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2004 ausgewiesene Zuschussbedarf für den Fachbereich II, Produktbereich 051, wird anerkannt.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig