Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Musikwerkstatt Nottuln GmbH wird gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die Anerkennung wird zunächst für drei Jahre befristet ausgesprochen.

 


Vorsitzende Sebbel teilt mit, dass die Musikschule Nottuln den Betrieb eingestellt habe. Daher sei die Gründung der Musikwerkstatt Nottuln GmbH positiv zu bewerten.

 

FB Schütt erläutert, dass die Rechtsform GmbH für einen Musikschulbetrieb zwar nicht üblich sei, dieses Konstrukt aber vom Finanzamt anerkannt sei.

 

Auf Anfrage von Mitgl. Hantke teilt Vorsitzende Sebbel mit, dass mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe keine Verpflichtung zur Übernahme von Kosten durch das Jugendamt verbunden sind.

 

Mitgl. Hantke berichtet weiter, dass Angebote für die Übernahme der Musikschule Nottuln vorliegen würden. Er befürchtet, dass mit der Anerkennung der Musikwerkstatt Nottuln GmbH für weitere Überlegungen hinsichtlich der Weiterführung der Musikschule Probleme entstehen könnten.

 

FB Schütt stellt fest, dass mit der Anerkennung im vorliegenden Falle keinerlei Auswirkungen auf Kosten und den laufenden Betrieb zu befürchten sind.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig