Beschluss:
Der Antrag auf Gewährung
eines Betriebskostenzuschusses für die Arbeit der Familienstätte Lüdinghausen
im Jahr 2004 soll berücksichtigt werden. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
zur Förderung der Betriebskosten der Familienbildungsstätte Lüdinghausen Mittel
in Höhe von 7.670.- EUR im Haushaltsplan 2004 vorzusehen und dementsprechend
den Zuschuss zu gewähren.
Auch zukünftig soll die Familienbildungsstätte unter der Voraussetzung gefördert werden, dass der Kreistag entsprechende Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von maximal 7.670.- EUR zur Betriebskostenförderung der Familienbildungsstätte Lüdinghausen für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stellt.
Vorsitzende Sebbel erläutert den Verwaltungsvorschlag insbesondere vor dem Hintergrund, den Zuschuss aus Konsolidierungsgründen um 10 % zu reduzieren.
Ktabg. Schäpers spricht sich gegen eine derartige Kürzung aus und beantragt die Aufstockung des Ansatzes.
Ktabg. Specker weist hin auf Absatz 2 des Beschlussvorschlages und beantragt für seine Fraktion, den Zuschuss auch für 2004 auf 7.670 € festzusetzen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig