Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabt. Bergmann fragt vor dem Hintergrund des bereits seit langem laufenden Sanierungsprozesses der Kleinkläranlagen, ob hier nicht auch eine Beschleunigung des Verfahrens erreichbar sein könnte, damit die gesamten Sanierungsmaßnahmen kurzfristiger abgeschlossen würden.

 

FBL Dr. Hörster und AL Dr. Foppe erwidern, eine weitere Beschleunigung des Verfahrens sei bei dem vorhandenen Personal wohl nicht zu erreichen. Eine Erhöhung des Personals sei andererseits aber auch nicht nötig, der Kreis bewege sich im Sanierungstempo im Gleichklang mit den Nachbarkreisen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg kritisiert die Kürzung der Fördermittel des Landes. Des Weiteren hinterfragt er, ob es tatsächlich ausreiche, dass der Kreis die Kleinkläranlagen nur alle 10 Jahre selber vor Ort überprüft.

AL Dr. Foppe erwidert, der Kreis kontrolliere die Anlagen im wesentlichen auf dem Papierweg. Dabei werden die Anlagen über die Wartungsberichte der zertifizierten Wartungsbetriebe im Kreis überwacht. Dieses würde zunächst als ausreichend angesehen, eine darüber hinausgehende, gebührenpflichtige jährliche Kontrolle des Kreises hielte er für überzogen und mit den vorhandenen Ressourcen auch nicht machbar. FBL Dr. Hörster ergänzt, in der einschlägigen DIN-Norm 4261 Teil 2 sei nur die jährliche Überwachung empfohlen, dieses müsse aber nicht durch den Kreis geschehen, eine Überwachung über zugelassene Unternehmen sei aus Sicht der Verwaltung auch ausreichend.