FBL. Dr. Hörster teilt mit:

 

Verwaltungstrukturreform

 

Mit der angestrebten Umstrukturierung der Umweltverwaltung verfolgt das Land NRW nachfolgende Ziele:

 

-          Straffung der Landesverwaltung

-          Abbau von Doppelzuständigkeiten

-          Bündelung von Zuständigkeiten auf eine Verwaltungsebene (one face to the customer)

 

Der in 2005 begonnene Diskussionsprozess ist zwischenzeitlich im MUNLV abgeschlossen worden und soll am 19.06.2007 dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Wesentliche Eckpunkte hierzu sind:

 

BIMSCH-Bereich:

 

Aufteilung der nach dem BIMSCH-Gesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf die staatliche und kommunale Verwaltung. Hierbei ist der Grundsatz einer mengenunabhängigen Aufgabenzuweisung praktiziert worden, so dass ein Wechsel der Zuständigkeiten zukünftig ausgeschlossen ist. Von den 13249 Anlagen sollen  3619 Anlagen durch den Staat betreut werden, 9630 Anlagen durch die Kreise und kreisfreien Städte. Um dem Grundsatz einer weitestgehend einheitlichen Zuständigkeit Gerecht zuwerden wird weiterhin das sogenannte Zaunprinzip eingeführt. Hiernach betreut eine Behörde die Anlagen, die in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen. Die Auswirkungen der Zaunlösung auf die Zuständigkeitsregelung wird seitens des Landes mit einer Rückfallquote von ca. 20% angegeben.

 

Nach den übermittelten Daten sind derzeit im Kreis Coesfeld 399 genehmigungspflichtige Anlagen. Hiervon sollen 370 zukünftig in kommunaler Zuständigkeit liegen. Die Rückfallquote für den Kreis Coesfeld wird auf weniger als 10% geschätzt. Im Wesentlichen handelt es sich um nachfolgende Anlagen:

-          Tierhaltungs- und Lebensmittelbetriebe

-          Windkraftanlagen

-          Blockheizkraftwerke

-          Sortier-/ Brechanlagen

-          Abfallläger

Neben dem genehmigungspflichtigen Bereich des BIMSCH-G wird es eine generelle Zuständigkeit der Kreise für den sogenannten kleinen Immissionsschutz geben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Bereiche Lärm- und Geruchsimmissionen sowie um die Überwachung der Einhaltung besonderer Vorschriften aus dem Bereich Umgang mir gefährlichen Stoffen (Qualitätsnachweise von Kraftstoffen, elektromagnetische Felder, etc.)

 

Wasserwirtschaft

 

Im Bereich der Wasserwirtschaft sind nachfolgende Aufgabenverlagerungen auf die Kreise vorgesehen:

 

-          Abwasserbeseitigung, die bisherige Mengenschwelle von 200m³/2h wird im Bereich der Misch- und Abwasseranlagen durch die Einzugsgebietsbegrenzung 2000 Einw. neu definiert. Für den Bereich der Niederschlags- und Straßenentwässerung wird eine generelle Zuständigkeit der Kreise eingeführt

-          Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten erfolgt zukünftig bis zu einer Größe von 600.000 m³/a Fördermenge durch die Kreise

-          Die anlagenbezogenen wasserrechtlichen Genehmigungen richten sich zukünftig nach dem Zaunprinzip und die damit verbundene Anlagenzuständigkeit

-          Hinsichtlich der Zuständigkeit für Anlagen am und im Gewässer erfolgt die Regelung nach der Gewässerklassifizierung, angedacht ist aber hier eine Aufweitung der Zuständigkeit für die Kreise für unbedeutende Anlagen.

 

Die Auswirkungen auf den Kreis Coesfeld sind insbesondere im Bereich der Niederschlagswasserentwässerung von gravierender Bedeutung. Dies insbesondere vor dem Blickwinkel der Umsetzung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, wo die Fragestellung der hydraulischen Belastung der Fließgewässer kritisch zu hinterfragen sein wird. In den anderen Bereichen werden sich auf Grund der ländlichen Ausprägung des Kreises Coesfeld nach derzeitigem Kenntnisstand keine gravierenden Aufgabenverschiebungen ergeben

 

Abfallrecht

 

Die Änderungen im Abfallrecht ergeben sich im Wesentlichen aus dem Zaunprinzip. Hiernach richten sich abfallrechtliche Genehmigungen aus den untergesetzlichen Verordnungen nach der jeweiligen Zuständigkeit für die Anlage. Des Weiteren sollen Deponien der Klasse 0 und 1 generell in die Zuständigkeit der Kreise fallen.

 

Naturschutzrecht/ Bodenschutzrecht

 

Im Naturschutzrecht/ Bodenschutzrecht erfolgen nach den Vorstellungen des Landes die direkten anlagenbezogenen Regelungen dem Grundprinzip der Zaunlösung.

 

Die Auswirkungen in den beiden v.g. Bereichen werden als nicht gravierend eingestuft.

 

 

Personal

 

Die Festlegung des Personalschlüssels ist zwischen den KSpV und dem MUNLV noch strittig.

 

Nach den Berechnungen des Landes sind insgesamt

 

    241    Stellen (BIMSCH)

      37    Stellen (Wasserwirtschaft)

und 3    Stellen (Leitung) aus dem Bereich der Umweltverwaltung von insgesamt 1183 Stellen zu kommunalisieren. Nach inoffiziellen Mitteilungen des Landes ergibt sich für den Kreis Coesfeld ein Bedarf von 4 Mitarbeiter.

 

Die Gegenbetrachtung der KSpV gebt bei seinen Betrachtungen insbesondere im BIMSCH-Bereich von einer anderen Quotierung und Einbeziehung aller Mitarbeiter aus und kommt je nach Gewichtung und Verteilung der Anlagen zu 250 – 450 Mitarbeiter. Die Mitarbeiterverteilung im Bereich der Wasserwirtschaft ist wegen fehlender Daten nicht zu verifizieren.

 

Nach ersten Überlegung sind nach dem Modell der KSpV für den Vollzug des BIMSCH-G im Kreis Coesfeld 8 – 11 MA erforderlich, nach dem Modell des Landes 4 MA. Für den Bereich der Wasserwirtschaft wird von einer halben Stelle ausgegangen.

 

Der Bericht des Munlv ist dem Innenministerium Anfang April zugeleitet worden und am 2.5. 07 mit den KSpV erörtert worden. In diesem Gespräch sind die grundlegenden Standpunkte nochmals vorgetragen worden.

 

Seitens des Landes wird weiterhin am Zeitplan zur Umsetzung der VSR festgehalten. Am 29.05.07 soll über die Kostenfolgenabschätzung mit den KSpV gesprochen und am 19.06. soll ein Kabinettsbeschluss zur VSR im Umweltbereich gefasst werden. Bis dahin soll auch ein Referentenentwurf vorliegen.

 

 

Förderprogramm „Artenreiche Feldflur“

 

Am Rande des Ministerbesuches am 16.04.2007 ist Herr Uhlenberg auf das erfolgreiche Programm „artenreiche Feldflur“ im Kreis Coesfeld besonders hingewiesen worden und es wurde vereinbart, Möglichkeiten der Förderung und Fortführung des Programms zu prüfen. Hierzu hat der Kreis im Nachgang den Minister nochmals angeschrieben.

 

Im jetzt vorliegenden Antwortschreiben führt das Ministerium aus,  das im Rahmen der Umstellung der Förderprogramme des Vertragsnaturschutzes der Baustein „Artenreiche Feldflur“, welcher insbesondere im Kreis Coesfeld stark angenommen wurde, zukünftig nicht mehr angeboten werden können. Auf Nachfrage hat das Ministerium dargestellt, dass auf Grund der Kürzungen der EG-Mittel nur noch prioritäre Projekte und hier insbesondere die Programmpakete zur Umsetzung der NATURA-2000- Verpflichtungen monetär bedient werden können. Darüber hinaus hat das Ministerium wegen der besonderen Situation im Kreis Coesfeld für 2007 in Aussicht gestellt, ggfs. einen kleinen Beitrag zur Verfügung zu stellen. 

 

Seitens des MUNLV wird weiterhin signalisiert, dass bei Darstellung einer entsprechenden Resonanz und unter Beachtung der Rahmenbedingungen des Vertragsnaturschutzes (5-jährige Laufzeit) sich das Ministerium auch für die nachfolgenden Jahre um Haushaltsmittel bemühen wird. Des weiteren besteht nach Ansicht des MUNLV auch die Möglichkeit, im Rahmen des kommunalen Vertragsnaturschutzes ein eigenständiges Programm ohne EU- und Landesbeteiligung aufzustellen. Entsprechende EU unabhängige Finanzierungsarten sind seitens des Landes bei der EU zur Genehmigung beantragt worden.

 

Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Landwirtschaft und der Jagd die Möglichkeiten einer Programmumsetzung entweder mit oder ohne Landes-/ Eu-Beteiligung weiter auszuloten.

 

Eine Kopie des Antwortschreibens wird der Niederschrift beigefügt.

 

 

Umsetzung der Bleiberechtsregelung

 

In der Sitzung am 23.04.2007 wurde über die Umsetzung der Bleiberechtsregelung informiert. Heute sollen die aktuellen Zahlen bekannt gegeben werden.

 

Etwa 1230 Personen werden zzt. noch geduldet. Ca. 750 Personen haben zwischenzeitlich einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gestellt. In 75 Fällen wurden Aufenthaltserlaubnisse erteilt.

 

Die Antragsfrist nach dem Erlass des Innenministeriums ist am 18.05.2007 abgelaufen. Da es sich nur um eine Ordnungsfrist handelt, nimmt die Ausländerbehörde Anträge noch bis zum 30.09.2007 entgegen. Eine weitere Pressenotiz wird in Kürze erfolgen.

 


FBL Dr. Hörster teilt mit:

 

Verwaltungstrukturreform

 

Mit der angestrebten Umstrukturierung der Umweltverwaltung verfolgt das Land NRW nachfolgende Ziele:

 

-          Straffung der Landesverwaltung

-          Abbau von Doppelzuständigkeiten

-          Bündelung von Zuständigkeiten auf eine Verwaltungsebene (one face to the customer)

 

Der in 2005 begonnene Diskussionsprozess ist zwischenzeitlich im MUNLV abgeschlossen worden und soll am 19.06.2007 dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Wesentliche Eckpunkte hierzu sind:

 

BIMSCH-Bereich:

 

Aufteilung der nach dem BIMSCH-Gesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf die staatliche und kommunale Verwaltung. Hierbei ist der Grundsatz einer mengenunabhängigen Aufgabenzuweisung praktiziert worden, so dass ein Wechsel der Zuständigkeiten zukünftig ausgeschlossen ist. Von den 13249 Anlagen sollen  3619 Anlagen durch den Staat betreut werden, 9630 Anlagen durch die Kreise und kreisfreien Städte. Um dem Grundsatz einer weitestgehend einheitlichen Zuständigkeit gerecht zu werden, wird weiterhin das sogenannte Zaunprinzip eingeführt. Hiernach betreut eine Behörde die Anlagen, die in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen. Die Auswirkungen der Zaunlösung auf die Zuständigkeitsregelung wird seitens des Landes mit einer Rückfallquote von ca. 20% angegeben.

 

Nach den übermittelten Daten sind derzeit im Kreis Coesfeld 399 genehmigungspflichtige Anlagen. Hiervon sollen 370 zukünftig in kommunaler Zuständigkeit liegen. Die Rückfallquote für den Kreis Coesfeld wird auf weniger als 10% geschätzt. Im Wesentlichen handelt es sich um nachfolgende Anlagen:

-          Tierhaltungs- und Lebensmittelbetriebe

-          Windkraftanlagen

-          Blockheizkraftwerke

-          Sortier-/ Brechanlagen

-          Abfallläger

Neben dem genehmigungspflichtigen Bereich des BIMSCH-G wird es eine generelle Zuständigkeit der Kreise für den sogenannten kleinen Immissionsschutz geben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Bereiche Lärm- und Geruchsimmissionen sowie um die Überwachung der Einhaltung besonderer Vorschriften aus dem Bereich Umgang mit gefährlichen Stoffen (Qualitätsnachweise von Kraftstoffen, elektromagnetische Felder, etc.).

 

Wasserwirtschaft

 

Im Bereich der Wasserwirtschaft sind nachfolgende Aufgabenverlagerungen auf die Kreise vorgesehen:

 

-          Abwasserbeseitigung, die bisherige Mengenschwelle von 200m³/2h wird im Bereich der Misch- und Abwasseranlagen durch die Einzugsgebietsbegrenzung 2000 Einw. neu definiert. Für den Bereich der Niederschlags- und Straßenentwässerung wird eine generelle Zuständigkeit der Kreise eingeführt

-          Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten erfolgt zukünftig bis zu einer Größe von 600.000 m³/a Fördermenge durch die Kreise

-          Die anlagenbezogenen wasserrechtlichen Genehmigungen richten sich zukünftig nach dem Zaunprinzip und der damit verbundenen Anlagenzuständigkeit

-          Hinsichtlich der Zuständigkeit für Anlagen am und im Gewässer erfolgt die Regelung nach der Gewässerklassifizierung; angedacht ist aber hier eine Ausweitung der Zuständigkeit der Kreise für unbedeutende Anlagen.

 

Die Auswirkungen auf den Kreis Coesfeld sind insbesondere im Bereich der Niederschlagswasserentwässerung von gravierender Bedeutung. Dies insbesondere vor dem Blickwinkel der Umsetzung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, wo die Fragestellung der hydraulischen Belastung der Fließgewässer kritisch zu hinterfragen sein wird. In den anderen Bereichen werden sich auf Grund der ländlichen Ausprägung des Kreises Coesfeld nach derzeitigem Kenntnisstand keine gravierenden Aufgabenverschiebungen ergeben.

 

Abfallrecht

 

Die Änderungen im Abfallrecht ergeben sich im Wesentlichen aus dem Zaunprinzip. Hiernach richten sich abfallrechtliche Genehmigungen aus den untergesetzlichen Verordnungen nach der jeweiligen Zuständigkeit für die Anlage. Des Weiteren sollen Deponien der Klasse 0 und 1 generell in die Zuständigkeit der Kreise fallen.

 

Naturschutzrecht/ Bodenschutzrecht

 

Im Naturschutzrecht/ Bodenschutzrecht folgen nach den Vorstellungen des Landes die direkten anlagenbezogenen Regelungen dem Grundprinzip der Zaunlösung.

 

Die Auswirkungen in den beiden v.g. Bereichen werden als nicht gravierend eingestuft.

 

 

Personal

 

Die Festlegung des Personalschlüssels ist zwischen den KSpV und dem MUNLV noch strittig.

 

Nach den Berechnungen des Landes sind insgesamt

 

 241     Stellen (BIMSCH)

 37     Stellen (Wasserwirtschaft) und

                 3      Stellen (Leitung)

aus dem Bereich der Umweltverwaltung von insgesamt 1183 Stellen zu kommunalisieren. Nach inoffiziellen Mitteilungen des Landes ergibt sich für den Kreis Coesfeld ein Bedarf von 4 Mitarbeitern.

 

Die Gegenbetrachtung der KSpV geht bei seinen Betrachtungen insbesondere im BIMSCH-Bereich von einer anderen Quotierung und Einbeziehung aller Mitarbeiter aus und kommt je nach Gewichtung und Verteilung der Anlagen zu 250 – 450 Mitarbeitern. Die Mitarbeiterverteilung im Bereich der Wasserwirtschaft ist wegen fehlender Daten nicht zu verifizieren.

 

Nach ersten Überlegung sind nach dem Modell der KSpV für den Vollzug des BIMSCH-G im Kreis Coesfeld 8 – 11 MA erforderlich, nach dem Modell des Landes 4 MA. Für den Bereich der Wasserwirtschaft wird von einer halben Stelle ausgegangen.

 

Der Bericht des MUNLV ist dem Innenministerium Anfang April zugeleitet worden und am 02.05.07 mit den KSpV erörtert worden. In diesem Gespräch sind die grundlegenden Standpunkte nochmals vorgetragen worden.

 

Seitens des Landes wird weiterhin am Zeitplan zur Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform festgehalten. Am 29.05.07 soll über die Kostenfolgenabschätzung mit den KSpV gesprochen und am 19.06. soll ein Kabinettsbeschluss zur Verwaltungsstrukturreform im Umweltbereich gefasst werden. Bis dahin soll auch ein Referentenentwurf vorliegen.

 

 

Förderprogramm „Artenreiche Feldflur“

 

Am Rande des Ministerbesuches am 16.04.2007 ist Minister Uhlenberg auf das erfolgreiche Programm „artenreiche Feldflur“ im Kreis Coesfeld besonders hingewiesen worden und es wurde vereinbart, Möglichkeiten der Förderung und Fortführung des Programms zu prüfen. Hierzu hat der Kreis im Nachgang den Minister nochmals angeschrieben.

 

Im jetzt vorliegenden Antwortschreiben führt das Ministerium aus, das im Rahmen der Umstellung der Förderprogramme des Vertragsnaturschutzes der Baustein „Artenreiche Feldflur“, welcher insbesondere im Kreis Coesfeld stark angenommen wurde, zukünftig nicht mehr angeboten werden könne. Auf Nachfrage hat das Ministerium dargestellt, dass auf Grund der Kürzungen der EG-Mittel nur noch prioritäre Projekte und hier insbesondere die Programmpakete zur Umsetzung der NATURA-2000- Verpflichtungen monetär bedient werden können. Darüber hinaus hat das Ministerium wegen der besonderen Situation im Kreis Coesfeld für 2007 in Aussicht, ggfs. einen kleinen Beitrag zur Verfügung zu stellen. 

 

Seitens des MUNLV wird weiterhin signalisiert, dass sich das Ministerium bei Darstellung einer entsprechenden Resonanz und unter Beachtung der Rahmenbedingungen des Vertragsnaturschutzes (5-jährige Laufzeit) auch für die nachfolgenden Jahren um Haushaltsmittel bemühen wird. Des Weiteren besteht nach Ansicht des MUNLV auch die Möglichkeit, im Rahmen des kommunalen Vertragsnaturschutzes ein eigenständiges Programm ohne EU- und Landesbeteiligung aufzustellen. Entsprechende EU-unabhängige Finanzierungsarten sind seitens des Landes bei der EU zur Genehmigung beantragt worden.

 

Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Landwirtschaft und der Jagd die Möglichkeiten einer Programmumsetzung entweder mit oder ohne Landes-/ EU-Beteiligung weiter auszuloten.

 

Eine Kopie des Antwortschreibens ist der Niederschrift beigefügt.

 

 

Umsetzung der Bleiberechtsregelung

 

In der Sitzung am 23.04.2007 wurde über die Umsetzung der Bleiberechtsregelung informiert. Heute sollen die aktuellen Zahlen bekannt gegeben werden.

 

Etwa 1230 Personen werden zzt. noch geduldet. Ca. 750 Personen haben zwischenzeitlich einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gestellt. In 75 Fällen wurden Aufenthaltserlaubnisse erteilt.

 

Die Antragsfrist nach dem Erlass des Innenministeriums ist am 18.05.2007 abgelaufen. Da es sich nur um eine Ordnungsfrist handelt, nimmt die Ausländerbehörde Anträge noch bis zum 30.09.2007 entgegen. Eine weitere Pressenotiz wird in Kürze erfolgen.