Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Beratungsergebnisse des Ausschusses zu den Teilberichten

 

Ø      Gebäudewirtschaft (Seite Gw 1 – Gw 50) und

 

Ø      Vermessungs- und Katasterwesen (Seite Ka 1 – Ka 54)

 

des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt und entsprechend den Bestimmungen des § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW weiterbehandelt.

 


Vors. Suntrup ruft ausgehend von der Anlage zur Sitzungsvorlage SV-7-0600 die Empfehlungen aus den Bereichen Vermessungs- und Katasterwesen (Ka 5 – Ka 44; S. 60 – 68 der Anlage) und Gebäudewirtschaft (Gw 7 – Gw 38; S. 40 – 43 der Anlage) einzeln zur Beratung auf und gibt den Ausschussmitgliedern die Gelegenheit zu Fragen und Wortmeldungen.

Die einzelnen Empfehlungen, die Stellungnahme der Verwaltung und der Vorschlag für die weitere Vorgehensweise werden durch AL Wewers (für den Bereich Vermessungs- und Katasterwesen) und KD Gilbeau (für den Bereich Gebäudewirtschaft) jeweils kurz zusammengefasst.

Im Folgenden sind die Punkte aufgeführt, zu denen die Verwaltung ergänzende Informationen gibt bzw. zu denen eine Wortmeldung der Ausschussmitglieder erfolgt:


Vermessungs- und Katasterwesen – Seite Ka 10:

AL Wewers führt aus, dass die Erneuerung des Katasters weiterhin Aufgabe bleibe und nicht auf Null reduziert werden könne. Die Feststellung der GPA teile er in diesem Punkt somit nicht.

Ktabg. Lonz stimmt zu, dass ein vollständiger Wegfall dieser Aufgabe nicht in Frage komme, auf jeden Fall jedoch weitere Einsparungen realisiert werden müssten.

Vermessungs- und Katasterwesen – Seite Ka 14:

AL Wewers ergänzt, dass die Entwicklung des Leistungsmengengerüstes aufgrund vieler unbeeinflussbarer Faktoren schwierig vorherzusehen sei und auf kurzfristige Schwankungen im Antragswesen kaum reagiert werden könne.

Vermessungs- und Katasterwesen – Seite Ka 16 u. 39:

Ktabg. Schule Esking möchte wisse, ob über den durch altersbedingte Fluktuation ermöglichten Stellenabbau hinaus weitere Einsparungen aufgrund Umsetzungen innerhalb der Verwaltung möglich sind.

KD Gilbeau erwidert, dass dies kaum möglich sei, da Mitarbeiter aus dem Vermessungs- und Katasterbereich sehr spezielle Kenntnisse benötigen und daher nicht in anderen Bereichen eingesetzt werden können.

AL Wewers verweis darauf, dass z. B. ein Vermessungsingenieur auch in der Bauverwaltung nicht einsetzbar wäre und dass im gesamten Vermessungs- und Katasterbereich keine Verwaltungskräfte vorhanden seien. Lediglich im Bereich der Messgehilfen seien alternative Einsatzmöglichkeiten denkbar, die im Rahmen der Personalplanung bereits Berücksichtigung finden.

Vermessungs- und Katasterwesen – Seite Ka 21:

Ktabg. Lonz führt an, dass bei anderen Körperschaften wie dem LWL Kosten- und Leistungsrechnung mit inneren Verrechnungen bereits selbstverständlich sei. Er beantragt daher, den Wortlaut des Vorschlags dahingehend abzuändern, dass die Berücksichtigung der Empfehlung als verbindlich angesehen wird. Die Ausschussmitglieder folgen diesem Vorschlag übereinstimmend.


Vermessungs- und Katasterwesen – Seite Ka 34 - 39:

AL Wewers macht deutlich, dass er eine weitere Reduzierung der Stellen gegenüber einer Absenkung des Bewertungsniveaus grundsätzlich für effektiver hält. Eine Überprüfung der Stellenbewertungen im Bereich „Führung des Liegenschaftskatasters“ biete sich ggf. nach der ALKIS-Einführung an.

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich danach, wann die Einführung von ALKIS erfolgt. AL Wewers antwortet, dass die Einführung für 2009 vorgesehen ist und die Anpassung der Geschäftsprozesse voraussichtlich im gleichen Jahr abgeschlossen werden kann.

Ktabg. Lonz merkt an, dass die GPA bei Untersuchung des Stellenniveaus mit Vergleichsdaten zu anderen Kreisen gearbeitet und dabei festgestellt habe, dass einige Stellen beim Kreis Coesfeld zu hoch bewertet seien. Es müsse daher auch unabhängig von der ALKIS-Einführung geprüft werden, wo Bewertungen abgesenkt werden können.

Auf den Hinweis von AL Wewers zu dem bereits umgesetzten und weiter zu verfolgenden Stellenabbau erwidert Ktabg. Lonz, dass der Stellenabbau unabhängig von der Bewertung zu sehen sei. Stellen müssten grundsätzlich immer richtig bewertet werden.

Vors. Suntrup erklärt unter Hinweis auf den Vortrag von AL Wewers, dass die Verwaltung das in der MICUS-Studie genannte Einsparpotenzial von 95.000 € für die Aufwandsreduzierung durch ALKIS langfristig für möglich hält. Er stellt zusammenfassend fest, dass es nun das Ziel sein sollte, dem von der GPA geschätzten Einsparpotenzial in Höhe von 140.000 € für Absenkungen möglichst nahe zu kommen.

Ktabg. Lonz erklärt sich mit dieser Zusammenfassung einverstanden, sofern der Weg in Richtung weiterer Einsparungen klar sei.
 

Vermessungs- und Katasterwesen – Seite Ka 44:

AL Wewers erläutert auf Nachfrage von Ktabg. Schulze Esking, dass der Kreis Coesfeld über 3 Messtrupps verfüge.

Ktabg. Schulze Esking wirft die Frage auf, ob diese Anzahl unbedingt erforderlich ist oder die Aufgaben auch durch Private erledigt werden könnten.

AL Wewers erwidert, dass die Messtrupps gut ausgelastet seien und durch die Gebühreneinnahmen ein positives Finanzergebnis erzielt werde. Beim nicht gebührendeckendem Geschäft der Katastererneuerung oder eigener Ingenieurvermessungen hätten eigene Messtrupps den Vorteil, dass die Ergebnisse schneller vorliegen.


Gebäudewirtschaft – Seite Gw 10:

KD Gilbeau nennt als Beispiel für die interkommunalen Kooperationsmodelle eine derzeit u.a. mit der Stadt Dülmen durchgeführte gemeinsame Papierbeschaffung. Zum Einsatz elektronischer Steuer-, Mess- und Regeltechnik verweist er darauf, dass die entsprechenden Möglichkeiten z. B. beim neuen Bussystem im Kreishaus I bereits berücksichtigt wurden.


Gebäudewirtschaft – Seite Gw 15:

KD Gilbeau teilt zum Einsatz des Programms „FMTools“ mit, dass über dieses System in einer der kommenden Sitzungen noch ausführlich berichtet werde.


Gebäudewirtschaft – Seite Gw 16:

KD Gilbeau erläutert kurz die Praxis der Verwaltung, zu Jahresbeginn Preisabfragen bei unterschiedlichen Unternehmen durchzuführen und die jeweils günstigsten Anbieter mit den Wartungs- und Reparaturarbeiten zu beauftragen.

Ktabg. Terwort hält diese Praxis bei Heizungsanlagen nicht für sinnvoll, da sich die Firmen mit den zu wartenden Anlagen teilweise nicht auskennen und deren Regelung nicht optimal einstellen würden. Er plädiert dafür, jeweils die Firmen zu beauftragen, die die Anlagen eingebaut haben, da dies durch Einsparungen beim Energieverbrauch letztlich wirtschaftlicher sei.

KD Gilbeau äußert bezüglich dieses Vorschlages mit Blick auf mögliche Korruptionsgefahren und Wettbewerbseinschränkungen Bedenken.

Ktabg. Müller spricht sich dafür aus, bei Ausschreibungen jeweils als Voraussetzung vorzugeben, dass die Bieter über die notwendigen Fachkenntnisse für die Regelung der Anlagen verfügen.

Ktabg. Lonz kann den Vorschlag des Ktabg. Terwort nicht nachvollziehen und hält es für sinnvoller, die Aufträge weiterhin jährlich neu zu vergeben. Die durchzuführenden Arbeiten seien nicht so kompliziert, dass sie nicht auch von anderen Fachfirmen vorgenommen werden könnten.

Vors. Suntrup stellt zusammenfassend fest, dass grundsätzlich Konsens über die Notwendigkeit bestehe, bei der Erteilung von Wartungsaufträgen für die Heizungsanlagen auch deren Einstellung und Regelung miteinzubeziehen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig