Beschluss: Kenntnis genommen

Ausschussvorsitzender Pernhorst stellt einleitend die Herren Dr. Axel Bergmann, Bereichsleiter Wasserressourcen-Management beim IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser, Mülheim Ruhr und Herrm Meyer von der Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen vor.

 

Herr Dr. Bergmann stellt nachfolgend die Thematik unter einer allgemeinen, wissenschaftlich-theoretischen Sichtweise dar, während Herr Meyer die Problematik der Arzneimittel in Gewässern aus Sicht eines Wasserwerksbetreibers beleuchtet und dabei insbesondere auf die Maßnahmen im Bereich des Wasserwerks Haltern eingeht, das seitens der Gelsenwasser AG betrieben wird und Großteile des Kreises Coesfeld mit Trinkwasser versorgt.

 

Im Rahmen seines Vortrags (s. Anlage) stellt Dr. Bergmann zunächst dar, auf welchen Wegen Arzneimittel in die Oberflächen- und das Grundwasser gelangen können, stellt dann vor, welche Medikamente potentiell und welche tatsächlich umweltrelevant sein können, schließt daran an, welche Strategien der Handelnden (Verwaltung, Industrie, private Haushalte) zu einer Verringerung des Stoffeintrags in das Oberflächen- und Grundwasser führen können und schließt ab mit einer Bewertung des bisher festgestellten zur Gesamtthematik.

 

Herr Meyer führt den zuvor dargestellten theoretischen Überbau der Problematik auf das sich daraus ergebende Handeln eines Wasserwerksbetreibers zurück und stellt am Beispiel des Wasserwerks Haltern vor, wie die Gelsenwasser AG mit der Problematik umgeht (s. Anlage). Dabei lobt er insbesondere die guten Ergebnisse im Bereich der Steverkooperation zwischen den angrenzenden Landwirten und seinem Unternehmen. Diese habe in den letzten Jahren zu einer annähernd konstanten Verbesserung des ankommenden Wassers im Bereich des Werkes Haltern geführt, wodurch sich beispielsweise der notwendige Einsatz von Aktivkohle zur Reinigung des Wassers stark vermindert hätte.

 

In der nachfolgenden Diskussion begrüßt es Ktabg. Schulze Esking zunächst, dass das Ergebnis für den Bereich des Kreises Coesfeld positiv ausgefallen ist und eine akute Gefahrdung nicht vorliegt. Anschließend hinterfragt er, inwieweit der hohe Aufwand zur Beseitigung der Arzneimittelbelastung in Gewässern angezeigt ist, wenn das gesundheitliche Risiko eher als gering einzustufen ist. Herr Dr. Bergmann erwidert, zur Zeit könnten die Auswirkungen der Arzneimittel in Gewässern noch nicht abschließend eingeschätzt werden, insbesondere sei noch nichts zu möglichen Querwirkungen zwischen den verschiedenen Medikamenten bekannt. Daher sei der betriebene Aufwand zur Reinigung des Wassers durchaus angemessen. Insgesamt seien zu dieser Thematik aber noch tiefergehende humantoxikologische Forschungen notwendig.

Zu den entstehenden Kosten führt er auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Wenning aus, die Kosten einer Ozonbehandlung, durchgeführt nach erfolgter Klärung des Abwassers, lägen bei 0,05 €/m³ und die des Einsatzes von Aktivkohle lägen bei 0,13 €/m³.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg regt an, die Bevölkerung in verstärktem Maße über die ordnungsgemäße Entsorgung von Arzneimitteln aufzuklären und dabei auch die Apotheken mit einzubeziehen, da gerade diese ein Multiplikator gegenüber ihren Kunden wären.

Dr. Bergmann verweist in diesem Zusammenhang auf eine Broschüre des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (s. Anlage), die unter der nachfolgenden Adresse auch im Internet veröffentlicht ist

 

http://www.munlv.nrw.de/umwelt/pdf/arzneimittelabfall.pdf

 

Auf Nachfrage von FBL. Dr. Hörster bestätigen beide Referenten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand für den Bereich des Kreises Coesfeld keine Gefährdung durch den Eintrag von Arzneimitteln in Oberflächengewässer und Grundwasser vorläge, die festgestellten Mengen lägen weit unter den Werten des selbst gesetzten „Reinheitsgebots“ von 0,1 Mikrogramm/l.

 

Abschließend plädiert Dr. Bergmann dafür, die Verwaltungen mögen bei sämtlichen Wasserwerksbetreibern, die Trinkwasser aus Oberflächenwässern gewinnen, darauf drängen, das Trinkwasser auf die Belastung mit Arzneimitteln untersuchen zu lassen.

Herr Meyer stellt hierzu für die Gelsenwasser AG fest, dass dieses Monitoring bei den Wasserwerken der Gelsenwasser AG bereits stattfindet.