Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen für das Kindergartenjahr 2003/2004 (Anlagen 1-3) werden zur Kenntnis genommen.

 

Für die in der Anlage 4 aufgeführten Tageseinrichtungen für Kinder wird eine von der wöchentlichen Mindestöffnungszeit abweichende Öffnungszeit für das Kindergartenjahr 2003/2004 genehmigt.

 

 


Ktabg. Pieper hinterfragt die angebotenen Öffnungszeiten der in Anlage 4 aufgeführten Einrichtungen.

 

KOVR Hesselmann erläutert, dass es sich um Regelkindergärten mit Übermittagbetreuung ohne Anerkennung als Tagesstättengruppe handele. Daher würden weniger Öffnungszeiten angeboten als in einer Tagesstättengruppe, jedoch mehr als für Regelkindergärten notwendig sind.

 

Ktabg. Schäpers regt an, die Problematik noch einmal im Unterausschuss gezielt zu behandeln, um über evtl. Kürzungsmöglichkeiten bei den Betriebskostenzuschüssen nachdenken zu können.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig