Beschluss: zurückgestellt

Die Ausschussmitglieder stellen nach kurzer Diskussion mehrheitlich fest, dass sowohl dieser Tagesordnungspunkt wie auch der vorherige TOP zu SV-7-0692 inhaltlich in die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr fallen und verweisen daher beide Vorlagen mehrheitlich an den zuständigen Fachausschuss.

 

Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Pernhorst erhalten allerdings die Parteien die Möglichkeit, sich auch in diesem Fachausschuss zu dem durch die beiden Vorlagen betroffenen Fachkomplex „Energieversorgung kreiseigener Gebäude“ zu äußern.

 

Ktabg. Dr. Bücker erinnert für die SPD-Fraktion daran, dass die Energieversorger gesetzlich verpflichtet seien, sämtlichen alternativ erzeugten Strom abzunehmen und in das Netz einzuspeisen. Soweit nun ein Verbraucher bei seinem Stromlieferanten einen „Ökotarif“ beauftragt, würde dieses nicht dazu führen, dass mehr „Ökostrom“ erzeugt wird. Vielmehr werde dieses beim Abnehmer nur mit höheren Kosten verbunden sein, da diese Tarife durchweg zu höheren Preisen angeboten würden als sonstige Stromtarife. Ökologisch wäre daher durch die Wahl eines Ökostrom Tarifs nichts erreicht, ökonomisch wäre es allerdings unsinnig.

 

Ktabg. Austerschulte für die FDP-Fraktion unterstützt die Ausführung seiner Vorredners.

 

Die CDU-Fraktion äußert sich inhaltlich zu diesem Themenkomplex nicht.