Sitzung: 31.05.2007 Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-7-0670
FBL Schütt erläutert, dass aufgrund der Zuständigkeitserweiterung des Ausschusses und der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Aufgabenbestand im öffentlichen Gesundheitsdienst einer Aufgabenkritik zu unterziehen, zunächst eine Aufgabendarstellung durch die Verwaltung erfolge. Herr Dreier als zuständiger Fachdienstverantwortlicher werde daher das Aufgabengebiet des Sozialpsychiatrischen und Sozialen Dienstes sowie Frau Dr. Neubert den Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes vorstellen.
Herr Dreier stellt mittels einer Power-Point-Präsentation zunächst den Aufgabenbereich des Sozialpsychiatrischen Dienstes anhand der gesetzlichen Grundlagen und der sich daraus ergebenden Zuständigkeiten vor.
Herr Dreier berichtet über die Vielfalt der wahrzunehmenden Tätigkeiten und die Entwicklung der Zahl der zu versorgenden Klienten in den Jahren 1995 (536 Fälle) bis 2006 (1263 Fälle). Er stellt heraus, dass fast 90 % der zu betreuenden Klienten in ihrem Umfeld oder bei anderen Behörden auffällig und dem Sozialpsychiatrischen Dienst „gemeldet“ werden. Er betont die rechtliche Verpflichtung des Dienstes, von Amts wegen tätig werden zu müssen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass psychisch kranke Menschen nicht in der Lage oder nicht bereit sind, notwendige Hilfen in Anspruch zu nehmen. Insofern bestehe kein Einfluss des Dienstes auf die Entwicklung der Klientenzahl.
Ferner informiert Herr Dreier u.a. über
Alterstrukturen, die Vielzahl der Diagnosen und Wohnorte der Klienten und
erläutert anhand von Beispielen die
verschiedenen Arten der sich daraus ergebenden Kontakte und deren quantitative Entwicklung in den letzten
Jahren.
Die Entwicklung der Fallzahlen führe
laut Herrn Dreier zur erheblichen Verringerung der zur Verfügung stehenden
durchschnittlichen Betreuungszeit, auf nunmehr
6,5 Std. pro Klient und Jahr in 2006. Die durchschnittliche
Neufallbetreuungszeit liege bei 5,2 Stunden pro Jahr und Klient.
Herr Dreier führt seinen Bericht fort
mit Fotos von authentischen Fällen seines Berufsalltags.
Er berichtet über weitere Aufgaben, die
als/ oder in Amtshilfe für die Betreuungsbehörde (Abt. 51), im Rahmen der
„Hilfe zur Pflege“ oder „Eingliederungshilfe für Behinderte“ für die Abt. 50.2
oder auch für örtliche Zentren für Arbeit oder Sozialämter in den Städten und
Gemeinden wahrgenommen werden.
In den weiteren Ausführungen zeigt Herr
Dreier die Rahmenbedingungen und zusätzliche Problemfelder auf, wie u.a. die
erhebliche Zunahme der zwangsweisen Unterbringungen nach dem PsychKG in 2006,
die minimale ärztliche Ausstattung des Dienstes, Überstundenkontingente, das
Innehaben eines „gefährlichen“ Aufgabengebietes sowie die Notwendigkeit
fachlich fundierter Beurteilungen des aktuellen psychischen
Gesundheitszustandes. Er schließt seinen Vortrag mit der Aussicht ab, dass die
Klientenzahl voraussichtlich weiter zunehmen werde, zugleich dem Dienst seit
dem 01.11.2006 allerdings weniger Personal zur Verfügung stehe.
Vorsitzender Specker dankt Herrn Dreier
für die äußerst informative und beeindruckende Darstellung des
Aufgabengebietes.
Ktabg. Schlüter fragt, ob es sich bei
den dargestellten Fallbeispielen um Extremfälle handele. FBL Schütt antwortet,
dass solche Fälle den Alltag der Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes
abbildeten und in allen Gemeinden und Städten des Kreises regelmäßig vorkämen.
Ktabg. Schlüter fragt, wie es sein
könne, dass der Sozialpsychiatrische Dienst für die Sachverhaltsermittlung für
die Vormundschaftsgerichte pro Fall durchschnittlich 245 Min. benötige, während
die Landesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Betreuungsbehörden von einem
Bedarf in Höhe von 480 Min. ausgehe.
Liege die zeitliche Differenz in der besonderen Professionalität der
Mitarbeiter des Dienstes oder könne aufgrund des Zeitmangels nicht ausreichend
qualifiziert gearbeitet werden, so die weitere Frage des Ktabg. Schlüter. Herr
Dreier antwortet, dass von dezentralen Stellen reagiert werde, sich daher
Wegezeiten verkürzten und die Fälle teilweise beim Dienst bereits bekannt
seien. FBL Schütt erklärt ergänzend, dass die Zeit tatsächlich sehr knapp
bemessen sei, die Nutzung von Synergie-Effekten aber eine angemessene
Bearbeitung noch ermögliche.
Ktabg. Dr. Wenning spricht Herrn Dreier
stellvertretend für den Dienst seinen Dank für die geleistete Arbeit aus und
sagt zu, sich den Bericht im Rahmen der im Herbst anstehenden
Haushaltsberatungen in Erinnerung zu rufen, um zu sehen, wie der Dienst
unterstützt werden könne.
Frau Dr. Neubert berichtet im Anschluss
über die Tätigkeiten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes. Sie erläutert
detailliert den Aufgabenbereich anhand der gesetzlichen Grundlagen und den sich
daraus ergebenden Tätigkeiten. Mit ausführlichen Anmerkungen u.a. zur
Frühförderung und den Einschulungsuntersuchungen stellt sie den Untersuchungsablauf
und die verwaltungstechnische Abwicklung dar.
Vorsitzender Specker dankt Frau Dr.
Neubert für die umfangreichen und informativen Ausführungen.
Der Ausschuss nimmt die Berichte zur
Kenntnis.