Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt erläutert, dass aufgrund der Zuständigkeitserweiterung des Ausschusses und der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Aufgabenbestand im öffentlichen Gesundheitsdienst einer Aufgabenkritik zu unterziehen, zunächst eine Aufgabendarstellung durch die Verwaltung erfolge. Herr Dreier als zuständiger Fachdienstverantwortlicher werde daher das Aufgabengebiet des Sozialpsychiatrischen und Sozialen Dienstes sowie Frau Dr. Neubert den Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes vorstellen.

 

Herr Dreier stellt mittels einer Power-Point-Präsentation zunächst den Aufgabenbereich des Sozialpsychiatrischen Dienstes anhand der gesetzlichen Grundlagen und der sich daraus ergebenden Zuständigkeiten vor.

 

Herr Dreier berichtet über die Vielfalt der wahrzunehmenden Tätigkeiten und die Entwicklung der Zahl der zu versorgenden Klienten in den Jahren 1995 (536 Fälle) bis 2006 (1263 Fälle). Er stellt heraus, dass fast 90 % der zu betreuenden Klienten in ihrem Umfeld oder bei anderen Behörden auffällig und dem Sozialpsychiatrischen Dienst „gemeldet“ werden. Er betont die rechtliche Verpflichtung des Dienstes, von Amts wegen tätig werden zu müssen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass psychisch kranke Menschen nicht in der Lage oder nicht bereit sind, notwendige Hilfen in Anspruch zu nehmen. Insofern bestehe kein Einfluss des Dienstes auf die Entwicklung der Klientenzahl.

Ferner informiert Herr Dreier u.a. über Alterstrukturen, die Vielzahl der Diagnosen und Wohnorte der Klienten und erläutert anhand von Beispielen die  verschiedenen Arten der sich daraus ergebenden Kontakte und  deren quantitative Entwicklung in den letzten Jahren.

Die Entwicklung der Fallzahlen führe laut Herrn Dreier zur erheblichen Verringerung der zur Verfügung stehenden durchschnittlichen Betreuungszeit, auf nunmehr  6,5 Std. pro Klient und Jahr in 2006. Die durchschnittliche Neufallbetreuungszeit liege bei 5,2 Stunden pro Jahr und Klient.

Herr Dreier führt seinen Bericht fort mit Fotos von authentischen Fällen seines Berufsalltags.

 

Er berichtet über weitere Aufgaben, die als/ oder in Amtshilfe für die Betreuungsbehörde (Abt. 51), im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ oder „Eingliederungshilfe für Behinderte“ für die Abt. 50.2 oder auch für örtliche Zentren für Arbeit oder Sozialämter in den Städten und Gemeinden wahrgenommen werden.

In den weiteren Ausführungen zeigt Herr Dreier die Rahmenbedingungen und zusätzliche Problemfelder auf, wie u.a. die erhebliche Zunahme der zwangsweisen Unterbringungen nach dem PsychKG in 2006, die minimale ärztliche Ausstattung des Dienstes, Überstundenkontingente, das Innehaben eines „gefährlichen“ Aufgabengebietes sowie die Notwendigkeit fachlich fundierter Beurteilungen des aktuellen psychischen Gesundheitszustandes. Er schließt seinen Vortrag mit der Aussicht ab, dass die Klientenzahl voraussichtlich weiter zunehmen werde, zugleich dem Dienst seit dem 01.11.2006 allerdings weniger Personal zur Verfügung stehe.

 

Vorsitzender Specker dankt Herrn Dreier für die äußerst informative und beeindruckende Darstellung des Aufgabengebietes.

 

Ktabg. Schlüter fragt, ob es sich bei den dargestellten Fallbeispielen um Extremfälle handele. FBL Schütt antwortet, dass solche Fälle den Alltag der Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes abbildeten und in allen Gemeinden und Städten des Kreises regelmäßig vorkämen.

 

Ktabg. Schlüter fragt, wie es sein könne, dass der Sozialpsychiatrische Dienst für die Sachverhaltsermittlung für die Vormundschaftsgerichte pro Fall durchschnittlich 245 Min. benötige, während die Landesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Betreuungsbehörden von einem Bedarf in Höhe von  480 Min. ausgehe. Liege die zeitliche Differenz in der besonderen Professionalität der Mitarbeiter des Dienstes oder könne aufgrund des Zeitmangels nicht ausreichend qualifiziert gearbeitet werden, so die weitere Frage des Ktabg. Schlüter. Herr Dreier antwortet, dass von dezentralen Stellen reagiert werde, sich daher Wegezeiten verkürzten und die Fälle teilweise beim Dienst bereits bekannt seien. FBL Schütt erklärt ergänzend, dass die Zeit tatsächlich sehr knapp bemessen sei, die Nutzung von Synergie-Effekten aber eine angemessene Bearbeitung noch ermögliche.

 

Ktabg. Dr. Wenning spricht Herrn Dreier stellvertretend für den Dienst seinen Dank für die geleistete Arbeit aus und sagt zu, sich den Bericht im Rahmen der im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen in Erinnerung zu rufen, um zu sehen, wie der Dienst unterstützt werden könne.

 

Frau Dr. Neubert berichtet im Anschluss über die Tätigkeiten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes. Sie erläutert detailliert den Aufgabenbereich anhand der gesetzlichen Grundlagen und den sich daraus ergebenden Tätigkeiten. Mit ausführlichen Anmerkungen u.a. zur Frühförderung und den Einschulungsuntersuchungen stellt sie den Untersuchungsablauf und die verwaltungstechnische Abwicklung dar.

 

Vorsitzender Specker dankt Frau Dr. Neubert für die umfangreichen und informativen Ausführungen.

 

Der Ausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis.