Beschluss: zurückgestellt

LR Püning weist darauf hin, dass der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr verwiesen hat.

Diese beiden Anträge stünden daher heute nicht zur Beratung an.

 

Ktabg. Pieper erklärt, dass die Anträge sowohl Bau- als auch Umweltaspekte aufweisen. Zum Prozedere bittet sie zu klären, ob ein Antrag nur in einem Ausschuss oder auch in mehreren Ausschüssen behandelt werden kann. Nach ihrem Wissen werde beim Landschaftsverband durchaus ein Antrag in mehreren Ausschüssen beraten.

 

LR Püning bestätigt, dass eine Beratung eines Antrages in mehreren Ausschüssen grundsätzlich möglich ist. Hierfür müssten die jeweiligen spezifischen Aspekte jedoch von einem bestimmten Gewicht sein. Bei den konkret gestellten Anträgen stünden eindeutig die kreiseigenen Liegenschaften im Vordergrund, so dass eine Zuordnung zu einem Ausschuss möglich war. Dieses Verfahren sei so üblich und vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung richtigerweise so beschlossen worden.