Klimaschutzaktivitäten im Kreis Coesfeld

 

Landrat Püning weist auf den allen Kreistagsabgeordneten vorliegenden Abdruck der Mitteilungsvorlage hin. Die Mitteilungsvorlage wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.

 

 

Aufwandsentschädigung für Kreistagsmitglieder

 

Landrat Püning teilt mit:

„Die Aufwandsentschädigung für nordrhein-westfälische Kommunalpolitiker wird ab dem 01. Juli 2007 um drei Prozent erhöht. Laut Mitteilung des Landkreistages NRW hat der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform des Landtages NRW in seiner Sitzung am 06. Juni 2007 dem Entwurf einer Änderung der Entschädigungsverordnung zugestimmt. Die Änderungen werden damit zum 01. Juli 2007 in Kraft treten. Die Aufwandsentschädigung erhöht sich demnach von derzeit 241 € auf 248 € monatlich. Gleichzeitig wird das Sitzungsgeld von 16,50 € auf 17,00 € erhöht. Entsprechend erhöhen sich auch die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertreter des Landrats und für die Fraktionsvorsitzenden und stellv. Fraktionsvorsitzenden. Die Aufwandsentschädigungen wurden zuletzt im Januar 2002 erhöht. Die erhöhten Zahlungen werden zum 01.07.2007 zur Auszahlung kommen.“

 

 

Ansiedlung einer Fachhochschule im Kreis Coesfeld

 

Landrat Püning teilt mit:

„Ministerpräsident Jürgen Rüttgers kündigte an, dass in NRW insgesamt drei neue FH-Standorte geschaffen werden sollen.

Die Ansiedlung einer Hochschuleinrichtung ist schon länger ein wichtiges Ziel der Kreispolitik. Die bisherigen Überlegungen sollen mit Nachdruck weitergeführt werden. In einem nächsten Schritt sollen nun beim Land NRW die näheren Voraussetzungen geklärt werden, um das Vorhaben zu konkretisieren. Vor allem auch die inhaltliche Ausrichtung einer denkbaren Fachhochschule muss dort thematisiert werden, wobei die geographische und fachliche Nähe zu den Bedürfnissen der Betriebe und Institutionen im Kreis Coesfeld ausschlaggebend ist.

Für die Ansiedlung eines Fachhochschulstandortes im Kreis Coesfeld sprechen zentrale Argumente. So weist die gesunde, mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur im Kreis einen besonderen Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften auf. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Maschinenbau, Ernährungswirtschaft, Holz- und Bauwirtschaft sowie Gesundheitswirtschaft. Deshalb existiert eine besondere Nachfrage nach Ingenieuren und Hochschulabsolventen im Bereich Naturwissenschaften.

Die Beschäftigtenzahl im Bereich Forschung und Entwicklung in der Region ist bisher sehr gering, da mittelständische Unternehmen in diesem Segment häufig zu klein sind für eine eigene Entwicklungsabteilung. Ein möglicher Technologietransfer zwischen Hochschule vor Ort und regionaler Wirtschaft könnte dies kompensieren und würde die Unternehmen im Kreis und damit die Wirtschaftsstruktur insgesamt stärken. Ebenso könnte die Bildungsabwanderung von Studierenden gestoppt werden, wenn es vor Ort eine Hochschule gibt. Ein Bedarf besteht auch seitens der künftigen Studierenden, da der Kreis Coesfeld über eine sehr hohe Quote an Schulabgängern mit Studienberechtigung verfügt. 57,3 Prozent aller Schulabgänger verließen im vergangenen Jahr im Kreis Coesfeld die Schule mit dem Abitur. Damit liegt der Abiturientenanteil im Kreis Coesfeld erstmals vor der vorjährigen Nummer 1, dem Kreis Steinfurt.

Auch spricht eine gute Verkehrsanbindung für den Kreis Coesfeld. Der Anschluss an die Autobahnen A1, A31 und A43, aber auch die gute ÖPNV-Anbindung würden für die optimale Erreichbarkeit einer Fachhochschule sorgen.

Mit der Thematik werden sich zu gegebener Zeit die Gremien des Kreistages zu befassen haben.

 

 

Intercity-Halt in Dülmen

 

Landrat Püning liest die Antwort auf ein Schreiben des Kreises Coesfeld vom 15.05.2007 an die DB Fernverkehr AG in Frankfurt vor:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.05.2007 zur Prüfung von IC-Halten in Dülmen.

Ein IC-Halt Dülmen in der 2stdl. IC-Linie 35 Norddeich – Münster – Recklinghausen – Luxembourg ist insbesondere aus folgendem Grund nicht möglich: Diese Linie hat wichtige Anschlüsse in Köln und Münster. Ein zusätzlicher IC-Halt würde daher Angebotsverschlechterungen an anderer Stelle sowie eine höhere Verspätungsanfälligkeit bedeuten, die durch die Reisendennachfrage von Dülmen und Umgebung nicht ausgeglichen werden.

Dülmen und Coesfeld sind über Nahverkehrszubringer nach Recklinghausen, Essen, Duisburg, Dortmund bzw. Münster sehr gut in das Fernverkehrsnetz eingebunden. Und sie profitieren seit 10.12.2006 über diese Zubringer nach Recklinghausen auch von den neuen zweistündlichen Anschlüssen der IC-Linie 35 nach Frankfurt. Zudem verkehrt ab 2008 die beschleunigte ICE-Linie 41 nach Frankfurt, Nürnberg und München dann fast stündlich ab Essen (mit direktem RE-Anschluss von/nach Dülmen).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Weinhold“

 

 

Finanz- und Produktbericht – Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 07.06.2007

 

Landrat Püning teilt mit:

„In der Anfrage vom 07.06.2007 wird angemerkt, dass von der Verwaltung entgegen früherer Jahre kein Produkt- und Finanzbericht zum Stichtag 30.04.2007 vorgelegt wurde. Dies entspricht den Tatsachen.

Bereits in der Sitzung des Beirates NKF am 01.02.2007 bestand Konsens zwischen den Beiratsmitgliedern, dass das derzeitige Berichtswesen (Trimesterberichte zum 30.04., 31.08. und 31.12.) zu umfangreich sei. Auch der Rhythmus der Berichtserstattung sollte überprüft und ggf. modifiziert werden. In verschiedenen Wortbeiträgen in den Gremien wurde zudem zum Ausdruck gebracht, im laufenden Haushaltsjahr auf den Trimesterbericht zum 30.04.2007 zu verzichten. Diesem Wunsch hat die Verwaltung entsprochen. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass der Bericht nur eine geringe Aussagekraft gehabt hätte, da dem Stichtag 30.04.2007 eine relativ lange Zeit der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 81 Gemeindeordnung NRW a.F. voranging. Die Genehmigung der Bezirksregierung Münster für den Haushalt 2007 wurde erst mit Verfügung vom 12.03.2007 erteilt.

Unabhängig davon wurden die Abteilungen der Kreisverwaltung bereits per Hausverfügung vom 01.03.2007 aufgefordert, erkennbare Entwicklungen der Haushaltswirtschaft, die zu erheblichen Abweichungen von den Planansätzen führen können, umgehend mitzuteilen. Zur künftigen Handhabung der Berichtsrhythmen wäre ein deutliches Votum der Politik wünschenswert. Hier insbesondere auch für den kommenden Stichtag 31.08.2007.

In der v.g. Anfrage wird weiterhin um Mitteilung gebeten, wie sich die einzelnen Budgets bisher entwickelt haben und sich die finanzielle Gesamtsituation des Kreises Coesfeld, auch vor dem Hintergrund des Jahresabschlusses 2006, darstellt.

Der Haushalt 2007 wurde am 20.12.2006 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt enthielt der Haushalt einige Risikoveranschlagungen. Dies waren insbesondere die noch nicht bekannte Höhe der Erstattung des Landes zum Wohngeldentlastungsbetrag und des Bundes zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II). Zwischenzeitlich wurde zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Vertrag geschlossen, dass die in dem Bereich der Leistungen gen. §§ 22 und 23 SGB II entstehenden Ausgaben zwischen dem Kreise und den Städten und Gemeinden in tatsächlicher Höhe abgerechnet werden. Darüber hinaus wurde die Abrechnung eines dem Kreis eventuell entstehenden finanziellen Nachteils aufgrund der unterschiedlichen Auffassung zwischen dem Bund und dem Kreis zur Frage der Einkommensanrechnung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach § 9 SGB II (Horizontal-/Vertikalmethode) geregelt.

Ein Risiko in Höhe von ca. 280.000 € birgt noch immer die gegen den Kreis Coesfeld gerichtete Klage im Bereich der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse. Hier wurde zwischenzeitlich die Zulassung der Berufung beantragt. Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, würde das Urteil aus der 1. Instanz rechtskräftig.

Im Bereich der erzieherischen Hilfen zeichnet sich aktuell an den Entwicklungen der letzten Wochen ab, dass hier bei anhaltender Entwicklung mit einer Verschlechterung zum Jahresende gerechnet werden muss. Ein konkreter Betrag kann hier noch nicht benannt werden. Die Höhe der erzieherischen Hilfen hat keine Auswirkungen auf die Kreisumlage allgemein, sondern ist im Rahmen der Berechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt zu berücksichtigen und führt infolge der dort vorzunehmenden Spitzabrechnung zu keiner anhaltenden Fehlbetragsentwicklung im Kreishaushalt.

Weitere mögliche Verschlechterungen im Budget 2 (Krankenhilfe SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII) in Höhe von derzeit insgesamt ca. 95.000 € können durch einen Haushaltsausgaberest bei der Haushaltsstelle 4820.783110 (siehe Zuleitung Jahresrechnung 2006 vom 26.02.2007 an die Mitglieder des Kreistages) kompensiert werden. Im Bereich der Budgets 1 sowie 3 – 5 wurden bisher keine wesentlichen Veränderungen festgestellt.

 

 

Ktabg. Bergmann bezieht sich auf die Ausführungen zu TOP 21 der Kreistagssitzung am 20.12.2006, in der u.a. festgelegt worden sei, in der Stellungnahme zum Schreiben der Konferenz der Bürgermeister zum  Kreishaushalt 2007 die Absicht aufzunehmen, abzeichnende Verbesserungen im Bereich SGB II an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung weiterzugeben. Da heute die letzte Möglichkeit für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bestehe, sei seitens der SPD-Kreistagsfraktion eine Aufstellung über die Haushaltsentwicklung erwartet worden. Dies werde auch zum 31.08.2007 erwartet. Hierbei sollte auf einen ausführlichen Bericht verzichtet werden. Vielmehr sollten nur die wesentlichen Veränderungen bei den einzelnen Budgets dargestellt werden.

 

Ktabg. Dinkler führt unter Hinweis auf die Sitzungen des NKF-Beirates aus, dass die Erarbeitung der bisherigen Finanz- und Produktberichte angesprochen worden sei und einhellig die Meinung vertreten wurde, von den mit einem hohen Aufwand erstellten Berichten in dieser Form abzusehen. Vielmehr sollten zu den Stichtagen nur die erheblichen Veränderungen der einzelnen Budgets dargestellt werden.

 

Landrat Püning sagt einen schriftlichen Bericht über die Haushaltsentwicklung zum nächsten Stichtag 31.08.2007 zu.