Sitzung: 13.06.2007 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 2
Vorlage: SV-7-0697
Beschluss:
"Zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Landesprojekts "Familienzentrum“ ab dem 01.08.2007 sollen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Tageseinrichtungen benannt werden:
Verbund der kath. Tageseinrichtungen St.
Katharina und St. Lambertus, Ascheberg
DRK-Kindergarten „Oberlau“, Billerbeck (Piloteinrichtung)
DRK-Kindergarten „Janusz-Korczak“, Havixbeck
Kath. Kindergarten St. Elisabeth, Lüdinghausen
Kommunaler Kindergarten „Tüllinghoff“, Lüdinghausen
Verbund der Kinderheilstätte und des Naturkindergartens,
Nordkirchen
Kath. Kindergarten St. Gerburgis, Nottuln
(Piloteinrichtung)
Verbund der ev. Tageseinrichtungen Magdalenen-Kindergarten
und Marien-Kindergarten, Nottuln
Ev. Kindergarten „Arche Noah“, Olfen
DRK-Kindertageseinrichtung „Fidus“, Rosendahl
Ev. Kindergarten „Erlengrund“, Senden
DRK-Tageseinrichtung für Kinder „Langeland“, Senden"
Die Mitglieder Herr Breitling-van de Pol und Herr Weber verlassen aufgrund ihrer Befangenheit gem. § 6 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse, den Sitzungsbereich und begeben sich in den Zuschauerraum.
FBL 2 Schütt gibt unter Hinweis auf die Sitzung vom 10.05.2007 Erläuterungen zum Entscheidungsvorschlag. Er weist insbesondere daraufhin, dass die nicht berücksichtigten Einrichtungen nicht „aussortiert“ würden. Nach derzeitigem Planungsstand sei seitens des Landes beabsichtigt bis zum Jahr 2012 insgesamt 29 Familienzentren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes einzurichten. Zum Beschlussvorschlag erfolgten Rückmeldungen aus verschiedenen Orten. So sei von den kath. Tageseinrichtungen aus Ascheberg mitgeteilt worden, dass der Meldebogen von dort falsch ausgefüllt worden sei, sodass die Daten zu den sozialen Indikatoren in der Auswertung des Jugendamtes nicht korrekt seien. Die Frist zur Abgabe der Unterlagen sei keine Ausschlussfrist. Daher könne diese Nachmeldung aus Sicht der Verwaltung akzeptiert werden, sodass der Beschlussvorschlag für Ascheberg nunmehr (anders als nach den vorherigen Unterlagen) zugunsten der kath. Verbände St. Katharina und St. Lambertus ausfallen würde. Die Fraktionen seien über diesen Sachverhalt informiert worden. Der Bürgermeister aus Ascheberg, der zuvor ebenfalls eine den Ausschussmitglieder vorliegende Stellungnahme eingereicht habe, habe zu dieser Entwicklung keine neue Stellungnahme abgegeben.
Auch die Kinderheilstätte Nordkirchen habe Einwände gegen den Beschlussvorschlag vorgetragen. Ein erstes Schreiben sei direkt an die Fraktionen gesandt worden. Die zweite Stellungnahme liege als Tischvorlage vor. Die sozialen Strukturen der heilpädagogischen Kindergartengruppen seien bei der Bewertung durch die Verwaltung nicht berücksichtigt worden. Selbst bei Berücksichtigung der aktuellen Situation inkl. der heilpädagogischen Gruppen würde sich keine andere Gesamtbewertung ergeben. Auch bei Berücksichtigung dieser Stellungnahmen bliebe der Beschlussvorschlag der Verwaltung bestehen. Die vorgetragenen Aspekte führten nicht zu einer geänderten Bewertung der Auswahlkriterien. Der Bürgermeister habe erklärt, keine Stellungnahme abzugeben.
Die Vorsitzende erläutert, dass sich die Fraktionen im
Kreistag im Vorfeld der Sitzung auf einen anderen Vorschlag geeinigt hätten.
Für Nordkirchen habe man sich auf den „Verbund der
Kinderheilstätte und des Naturkindergartens Nordkirchen“ geeinigt. Für
Ascheberg habe man sich für den „Verbund der kath. Tageseinrichtungen St.
Katharina und St. Lambertus“ entschieden.
Über den geänderten Beschlussvorschlag
lässt sie sodann abstimmen.
Aufgrund von Unruhe aus dem
Zuschauerraum regt FBL 2 Schütt an, die Gründe für die Änderung des Vorschlags
im Nachgang zur Abstimmung kurz zu erörtern.
Die Vorsitzende verweist auf die Vorbereitung zur Sitzung und Grundzüge politischer Entscheidungen.
Ktabg. Balster teilt mit, dass sie sich etwas „überrumpelt“ fühle. Sie beantragt für weitere Entscheidungen eine Sitzung des Unterausschusses, damit die Gewichtung bzw. Einordnung der sozialen Komponenten beraten werden könne.
Mitglied Kuhlmann fragt nach dem weiteren Procedere und bittet dieses insbesondere hinsichtlich der Aussichten für nicht berücksichtigte Einrichtungen zu erläutern.
FBL 2 Schütt teilt mit, dass bis zum Jahr 2012 weitere 17 Familienzentren eingerichtet werden sollen. Die Auswahlkriterien für die nächste Bewerbungsrunde könnten durchaus nachjustiert werden. Noch am heutigen Abend solle eine schriftliche Information an alle Bewerbereinrichtungen zur Entscheidung des Jugendhilfeausschusses versandt werden. Das Ministerium werde über den Beschluss informiert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen
1 Enthaltung