Sitzung: 28.06.2007 Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
In Abänderung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 13.06.2007 wird für Nordkirchen der Kindergarten St. Mauritius vorgeschlagen.
Die Vorsitzende teilt mit, dass aufgrund des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion die Dringlichkeit zur Einberufung der Sitzung aufgrund des Meldetermins beim Ministerium am 29.06.2007 gegeben sei. Sie erteilt der CDU Fraktion das Wort und bittet den Antrag zu erläutern.
Ktabg. Schulze Zumkley führt aus, dass am 10.05.2007 Kriterien für die Auswahl der Familienzentren besprochen worden seien. Die CDU-Fraktion hätte sich anschließend dafür ausgesprochen, in der Sitzung am 13.06.2007 den von der Verwaltung erarbeiteten Punkte-Katalog anzuwenden, auch wenn viele Fraktionsmitglieder sich eine auf subjektiven Eindrücken beruhende, andere Entscheidung in dem einen oder anderen Fall hätten vorstellen können. Dieses sei aufgrund des Vortrags von Herrn Bergmann zum Stimmungsbild in Nordkirchen im Vorfeld der Sitzung am 13.06.2007 bei der Entscheidung über das Familienzentrum in Nordkirchen nicht geschehen. Im Nachhinein müsse diese Entscheidung nun als falsch betrachtet werden. Das Punktesystem sei durchbrochen und damit der Gleichheitsgrundsatz beeinträchtigt worden. Dieses bedeute nicht, dass die Leistungen, Erfahrungen und Eignung der Kinderheilstätte in Frage gestellt werden. Bei der Auswahl der Familienzentren müssten aber alle Bewerber mit gleichen Maßstäben beurteilt werden und dabei habe der Mauritius-Kindergarten mehr Punkte erreicht, auch werde beim Mauritius-Kindergarten das Ziel des niedrigschwelligen Zugangs zu Angeboten eher als gegeben angesehen.
FBL 2 Schütt berichtet für die Verwaltung über die Erarbeitung des Verwaltungsvorschlags zur Sitzung am 13.06.2007 auf Grundlage der Aussagen zu Auswahlkriterien in der Sitzung am 10.05.2007. Eine Berücksichtigung der von Kinderheilstätte und Naturkindergarten vorgetragenen Aspekte hätte nicht zu einer Änderung der Punktewertung und damit des Verwaltungsvorschlags geführt. Er weist auf die Prüfung des Landrates hin, ob der Beschluss vom 13.06.2007 hätte beanstandet werden müssen und berichtet vom Ergebnis dieser Prüfung.
Im weiteren Verlauf der Sitzung werden von Mitglied Boldt-Hübner zunächst Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit der Sitzung und der erneuten Beratung gestellt. Diese werden von FBL 2 Schütt beantwortet. Mitglied Boldt-Hübner und Ktabg. Schäpers weisen auf ihre Zweifel an den Ausführungen hin und kündigen rechtlich Prüfung an.
In der Folge nehmen Ktabg. Pieper, Ktabg. Schäpers, Ktabg. Balster und Ktabg. Wilhelm ausführlich Stellung zu den Gründen, die aus ihrer Sicht für die Beibehaltung der Entscheidung vom 13.06.2007 sprechen. Ktabg. Bücking, Ktabg. Stork gen. Heinrichsbauer und Ktabg. Schulze Zumkley erläutern, warum aus ihrer Sicht eine Rückkehr zum Verwaltungsvorschlag für Nordkirchen angestrebt wird.
Ktabg. Pieper führt unter anderem aus, dass ein Punktesystem schon am 13.06.2007 vorgelegen habe. Der Jugendhilfeausschuss, nicht die Bevölkerung vor Ort und nicht die Verwaltung seien aufgerufen, nach sachlichen Kriterien über die Auswahl der Familienzentren zu entscheiden. Kriterien seien am 10.05.2007 abgesprochen worden, nämlich zur regionalen Verteilung und Qualitätskriterien. Diese seien mit der Verwaltungsvorlage umgesetzt worden. Anlässlich des EUREGIO-Treffens sei eine einvernehmliche Absprache der Fraktionen erfolgt, für Nordkirchen vom Beschlussvorschlag abzuweichen. Sie selbst sei bei diesem Gespräch nicht anwesend gewesen und über die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses über den Inhalt, die Gründe und Ziele telefonisch in Kenntnis gesetzt worden. Sie habe dieses Verfahren begrüßt, nach außen vertreten und stehe weiterhin hierzu. Sie könne die Einberufung dieser Sitzung nicht nachvollziehen, die von Ktabg. Schulze Zumkley vorgetragenen Argumente könnten sie nicht überzeugen, sodass sie aus inhaltlichen Gründen die Entscheidung vom 13.06.2007 stützen werde.
Ktabg. Schäpers äußert sich unter anderem zum Verfahren in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2007. Es habe gute Gründe für einen vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschluss gegeben. Sie könne nicht verstehen, warum diese nicht diskutiert worden seien. Eine Abstimmung ohne Diskussion sei nicht in Ordnung gewesen. Man solle aber jetzt zu dieser Abstimmung stehen und diese nicht wegen eines Dringlichkeitsantrags ändern. Angesichts immer neuer Stellungnahmen der Bewerber müsse über das Auswahlverfahren intensiv gesprochen werden.
Ktabg. Bücking weist darauf hin, dass die Sitzung im Rahmen eines demokratisch legitimierten Verfahrens erfolge. Die Politik habe die Aufgabe, zu steuern und Emotionen möglichst unberücksichtigt zu lassen. Daher habe man die Verwaltung am 10.05.2007 beauftragt, ein Punktesystem zu entwickeln, um so zu einer sachorientierten Entscheidung zu gelangen. Ohne Grund sei man in der Folge hiervon abgewichen und wolle dieses nun korrigieren.
Ktabg. Balster nimmt auf die Presseberichterstattung Bezug und möchte die „Stimmungsmache gegen Herrn Bergmann“ so nicht stehen lassen. Die Ausführungen von Ktabg. Pieper hätten belegt, dass eine Rückkopplung mit der Parteibasis vor Ort vor der Sitzung am 13.06.2007 möglich gewesen sei. Politik sei nicht dafür zuständig, Entscheidungen so lange zu revidieren, bis sie allen gerecht werde. Vorhandenes Know-how und Logistik von Kinderheilstätte und Naturkindergartens seien so gut, dass es aus ihrer Sicht keinen Sinn mache, die Arbeit in der Erziehung im Mauritius-Kindergarten zu reduzieren, damit diese auch dort aufgebaut werden können.
Ktabg. Schäpers bestätigt diesen Aspekt und weist auf die weiteren Ausbaustufen hin. Diese gäben die notwendige Zeit, Infrastruktur zu schaffen und sich gezielt vorzubereiten. Sie erklärt, dass die bei der Bewertung berücksichtigten sozialen Indikatoren willkürlich seien und einer stetigen Änderung unterlägen. Der Jugendhilfeausschuss müsse Vorschläge der Verwaltung nicht nur „abhaken“, sondern könne auch Ausnahmen ermöglichen, wenn Gründe hierfür vorlägen. Sie werbe daher für die Verbundbewerber und den Erhalt des einstimmigen Beschlusses vom 13.06.2007.
Ktabg. Stork gen. Heinrichsbauer weist nochmals auf die Notwendigkeit einer objektiven Beurteilungsgrundlage hin. Die Punktebewertung sei erforderlich, um subjektive Eindrücke – er verweist hierzu auf Aussagen von Herrn Bergmann – bei der Entscheidung möglichst unberücksichtigt lassen zu können.
Ktabg. Balster weist nochmals auf die vorhandenen Angebote und Möglichkeiten der Kinderheilstätte hin. Das Land fordere zwar ein niedrigschwelliges Angebot, mache aber in keiner Form darauf aufmerksam, wie viel Arbeit hiermit verbunden sei und welche Infrastruktur erforderlich sei. Bei der Entscheidung des Ausschusses sei auch zu beachten, wer die Möglichkeit habe, diese zusätzliche Arbeit zu bewältigen.
Mitglied Jochems vergleicht Logistik und Infrastruktur mit „Hardware“. Diese könne leicht aufgebaut werden. Entscheidend sei allerdings die „Software“ und hier stimme er inhaltlich der Verwaltungsvorlage zu.
Ktabg. Schulze Zumkley führt aus, dass er sich selbst vorzuwerfen habe, die Gründe für die Absprache zur Sitzung am 13.06.2007 nicht hinterfragt zu haben. Dieses sei nun geschehen und er sehe keine Gründe, von der Verwaltungsvorlage abzuweichen. Er äußert, dass eigentlich nur für jeden Ort ein Familienzentrum gefunden werden sollte und durch die Vorgehensweise hierbei mehr Schaden als nötig angerichtet worden sei.
FBL 2 Schütt erläutert auf Anfrage von Ktabg. Schäpers die Unterschiede in der Punktebewertung der Bewerbungen durch die Verwaltung. Eine Änderung der Punktzahl in der Bewertung der sozialen Kriterien zugunsten des Verbunds Kinderheilstätte und Naturkindergarten trete nur ein, wenn man für die Kinderheilstätte die Daten des kommenden Kindergartenjahres annehme. Vergleichsdaten des Mauritius-Kindergartens für 2007/2008 lägen noch nicht vor, so dass die Änderung selbst dann noch nicht abschließend belegt sei.
Auf Nachfrage unterbreitet Ktabg. Bücking folgenden Beschlussvorschlag:
In Abänderung des Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses vom 13.06.2007 wird für Nordkirchen der Kindergarten St.
Mauritius vorgeschlagen.
Nach Aufforderung durch die Vorsitzende gibt es keine weiteren Nachfragen. Sodann lässt sie über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 7 Ja – Stimmen
5 Nein - Stimmen