Sitzung: 06.09.2007 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
FBL Dr. Hörster teilt mit:
Stand der Umsetzungen der Vierten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
1. Rettungswache Havixbeck
Die Rettungswache Havixbeck wird nach derzeitiger Planung in der ersten Jahreshälfte 2008 bezugsfertig sein.
2. Versorgung von Teilen der
Stadt Olfen durch die Rettungswache Datteln
Die Vorbereitungen zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes in Recklinghausen werden zur Zeit abgeschlossen. Voraussichtlich bis Ende 2007 wird beurteilt werden können, ob die angestrebte Mitversorgung von Teilen des Stadtgebietes Olfen durch die RW Datteln möglich ist. Nach Auskunft des Kreises Recklinghausen ist dies grundsätzlich bei den Planungen berücksichtigt.
Auf Einladung der Stadt Olfen ist über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss der Stadt Olfen berichtet worden. In der Berichterstattung hierüber in der Presse wurde der Eindruck erweckt, die berechtigten Interessen der Bevölkerung der Stadt Olfen an einem funktionierenden Rettungsdienst würde vom Kreis nicht hinreichend wahrgenommen. Dem ist durch eine entsprechende Presseerklärung (Inhalt siehe Anlage) widersprochen worden.
Der Landrat hat in einem persönlich an den Landrat des Kreises Recklinghausen und den Bürgermeister der Stadt Datteln adressierten Schreiben (siehe Anlage) auf die Situation in Olfen hingewiesen und gebeten, sich persönlich für eine Einbeziehung von Olfen in den Wachbezirk Datteln einzusetzen.
3. Zusätzliche einschichtige
RTW für die Rettungswachen Coesfeld und Dülmen
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist bekanntlich eine entsprechende Entscheidung der Bezirksregierung erforderlich. Auf den Antrag des Kreises vom 28.06.2006 hat die Bezirksregierung durch Verfügung vom 10.07.2007 entschieden, dass ein zusätzlicher RTW an den Rettungswachen Coesfeld und Dülmen grundsätzlich notwendig ist. Die Entscheidung ist allerdings, u.a. was den Umfang der zeitlichen Vorhaltung angeht, noch zu präzisieren. Diese für die Umsetzung erforderliche Konkretisierung durch die Bezirksregierung steht noch aus.
Umsetzung der Bleiberechtsregelung
Am 28.08.2007 ist das Gesetz zur Umsetzung
aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft
getreten. Mit diesem Gesetz wurde u.a. das Aufenthaltsgesetz geändert und eine
bundesrechtliche Bleiberechtsregelung geschaffen. Hierüber wurden Sie bereits
in der Vergangenheit informiert. Die Bleiberechtsregelung orientiert sich im
Wesentlichen an der Bleiberechtsregelung auf der Grundlage des IMK- Beschlusses
vom 17.11.2006. Die Bleiberechtsregelung des Landes wurde bis zum 31.08.2007
mit folgenden Ergebnissen umgesetzt:
- Unmittelbar
vor dem Beschluss der IMK-Konferenz am 17.11.2006 waren 1311 Personen
ausreisepflichtig.
- 891
Personen haben einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach
der Bleiberechtsregelung auf der Grundlage des Beschlusses der
Innenministerkonferenz gestellt.
- Für
194 Personen wurden zwischenzeitlich Aufenthaltserlaubnisse erteilt.
- Ca.
100 Personen befinden sich im Duldungsstatus und müssten lediglich noch
die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.
- 16
Anträge wurden formell abgelehnt, 13 Personen haben den Antrag
zurückgenommen.
Derzeit noch nicht abschließend entschiedene Anträge werden zukünftig nach Maßgabe der bundesrechtlichen Bleiberechtsregelung weiter bearbeitet. Die Personen, die noch nach der Altfallregelung des Landes bis zum 30.09.2007 zur Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen geduldet sind, können unmittelbar nach Vorlage des gültigen Passes eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a/104 b AufenthG erhalten.
Insgesamt halten sich 840 ausreisepflichtige
Personen im Kreis Coesfeld auf, die die zeitlichen Voraussetzungen nach der
bundesrechtlichen Altfallregelung erfüllen. Diese Personen können den
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis theoretisch bis zum 31.12.2009
stellen.
Die Vorschriften der §§ 104a
und 104b AufenthG differenzieren zwischen Ausländern, die bereits eine
vollständige Integration (wirtschaftlich und sozial) erfahren haben und
denjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Sozialleistungen sicherstellen
oder die noch nicht über die ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen. Den
Ausländern die noch nicht vollständig integriert sind, wird die
Aufenthaltserlaubnis in Form einer Probeaufenthaltserlaubnis bis zum 31.12.2009
(zur Erlangung der wirtschaftlichen Integration) bzw. bis zum 30.06.2008 (zur
Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse) erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis
berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ohne dass es eines weiteren
Prüfungsverfahrens bei der Arbeitsagentur bedarf.
Personen, die den
Lebensunterhalt nicht eigenständig durch Erwerbstätigkeit sicherstellen können,
erhalten Sozialleistungen nach dem SGB II, einschließlich der Leistungen zur
Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Die Einzelheiten hierzu werden mit der
Arbeitsagentur, dem Zentrum für Arbeit und den gemeindlichen Sozialämtern
abgestimmt. Die betroffenen Personen werden darüber informiert, dass sie sich
diesbezüglich an die genannten Stellen wenden können.
Einführung von "amtlichen Kontrollassistenten" in NRW
Das Land NRW beabsichtigt, die Qualität der Lebensmittelüberwachung in NRW durch den gezielten Einsatz von zusätzlichem Personal zu verbessern.
Die Ausbildung von landeseigenem Personal zum amtlichen Kontrollassistenten soll teilweise bei den Kreisordnungsbehörden (Lebensmittelüberwachungsämtern) durchgeführt werden.
Es ist seitens des Landes NRW vorgesehen, dass die Kommunen die amtlichen Kontrollassistenten, die sie ausgebildet haben, nach Abschluss der Ausbildung zur Verfügung gestellt bekommen. Die Personalkosten will das Land NRW weiterhin übernehmen.
Der Kreis Coesfeld hat seine Bereitschaft erklärt, im 1. Halbjahr 2008 und im 1. Halbjahr 2009 Ausbildungskapazitäten für jeweils 1 Person zur Verfügung zu stellen. Die Personalkosten für die auszubildenden amtlichen Kontrollassistenten trägt das Land.
Gegenüber dem LANUV NRW hat der Kreis Coesfeld aber auch deutlich gemacht, dass mit der Zusage zur Ausbildung noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen wurde, ob und inwieweit er im Anschluss an die Ausbildung amtliche Kontrollassistenten tatsächlich einsetzen wird. Zudem werde von hier erwartet, dass mit einer evtl. Zuteilung von amtlichen Kontrollassistenten keine Zuweisung zusätzlicher oder erweiterter Aufgaben verbunden werde.
Wegekonzept im Naturschutzgebiet Baumberge
Das Wegekonzept für das Naturschutzgebiet Baumberge im rechtskräftigen Landschaftsplan Baumberge-Süd sieht eine Konzentration des Wander-, Rad- und Reitverkehrs auf bestimmte Trassen bei gleichzeitiger Sperrung der übrigen Wegeführungen vor. Die hierdurch auf den ausgewiesenen Trassen zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommen lösen eine Verkehrssicherungspflicht des Verursachers aus. Nach Auskunft des Kommunalversicherers ist diese Verpflichtung beitragsfrei mitversichert.
Der Umfang der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht auf Wegen im Wald und an Waldrändern ist auch durch die jüngste Rechtsprechung des Landgerichts Arnsberg und des Oberlandesgerichts Hamm sowie die Novellierung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes NRW noch nicht hinreichend gesichert, so dass rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Haftungsrisiken bestehen.
Zur Regelung dieser Pflichten und Abstimmung mit den Eigentümern und Hauptnutzergruppen hat die untere Landschaftsbehörde einen Arbeitskreis einberufen, der die Thematik in mehreren Sitzungen beraten hat. Daneben wurde umfangreich recherchiert und in Kontakten mit Landschaftsbehörden aus tourismusintensiven Regionen die praktische Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht in vergleichbaren Gebieten ermittelt. Die weitestgehenden Regelungen, die gleichzeitig den Aufgabestellungen am meisten genügen, wurden im Nationalpark Eifel vorgefunden. Die dortigen Regelungen entsprechen dem Entwurf der Kreisverwaltung für das Wegekonzept in den Baumbergen und gewährleisten , dass bis zur endgültigen Klärung des Umfangs der erforderlichen Verkehrssicherungspflicht keine Haftungsrisiken aus unterlassener Pflichtwahrnehmung drohen.
Als Ergebnis wurde in der Arbeitskreis-Sitzung vom 21.08.2007 festgehalten:
Es werden grundsätzlich alle im Wegekonzept dargestellten Wege einschließlich der angrenzenden Flächen bis zu einer Tiefe in Umfallhöhe der dort wachsenden Bäume überprüft. Die Kontrollfrequenz richtet sich nach den fachlichen Anforderungen (visual tree assessment) und wird in der Regel zweimal jährlich jeweils im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen. Die Kontrollgänge werden von den Mitarbeitern des Kreises und der Gemeinden Nottuln und Havixbeck durchgeführt, die die jeweilige Arbeitsteilung abstimmen. Es werden sowohl die öffentlichen als auch die privaten Wege kontrolliert – alle Wege, die in der Karte zum Wegekonzept dargestellt sind, also auch die Waldrandwege, die formal außerhalb des Naturschutzgebietes liegen. Die vorgenommenen Kontrollen werden dokumentiert und können bei Bedarf eingesehen werden.
Der Kreis schließt mit den Eigentümern der Privatwege Einzelverträge zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht (siehe Anlage zum Kreistagsbeschluss mit Erläuterungstext). Für die Privatanlieger der öffentlichen (und Interessenten-) Wege werden keine Einzelverträge für erforderlich gehalten, für sie gilt aber in gleicher Weise die Regelung: Kontrolle der Gefahrenbäume am Wegrand bis zu einer Flächentiefe in Umfallhöhe der Bäume.
Werden bei den Kontrollen Schäden festgestellt:
Bei notwendigen Maßnahmen an Bäumen, die am Rand der öffentlichen (und Interessenten-) Wege stehen, verfährt die Gemeinde / der Kreis wie bisher. Der Schaden wird von der Gemeinde / vom Kreis beseitigt.
Bei Bäumen an Privatwegen oder im privaten Bestand an öffentlichen Wegen informieren die Gemeinden / der Kreis den Eigentümer über die notwendigen Maßnahmen und sperren ggf. den Weg. Die Gefahrenquellenbeseitigung erfolgt durch den Kreis / die Gemeinde für den Privateigentümer kostenfrei.
Die Umsetzung des Wegekonzeptes wurde mit der Ausführungsplanung und Mittelbeantragung für die ersten, neu zu bauenden Wegeabschnitte begonnen. Mit Bescheid vom 23.08.2007 hat die Bezirksregierung eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro bewilligt.
Zur Beschilderung des Schutzgebietes werden zur Zeit von der Naturförderstation Informationstafeln entworfen, die sowohl die Wegeverläufe in Karten darstellen als auch weitere Informationen über die Schutzwürdigkeit des Gebietes und über Verhaltensregeln beinhalten.
Sowohl die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung als auch das Aufstellen der Infotafeln und die erste schwerpunktmäßige Sperrung eines Weges soll im Rahmen eines Pressetermins erfolgen.
Förderprogramm „Artenreiche Feldflur“ des Landes NRW
Auf Grundlage der Mitteilungsvorlage im Ausschuss am 24.05.2007 wird das weitere Vorgehen der Verwaltung wie folgt dokumentiert und kommentiert:
Anlässlich eines Fachgespräches am 12.06.2007 mit dem Dez. 69 der BR (ehem. Amt für Agrarordnung) und der Naturförderstation (NFS) stellt sich heraus, dass das von der Naturfördergesellschaft (NFG) vorgeschlagene und erarbeitete Alternativprogramm (zwei Nutzungstypen mit jeweils einem Förderangebot von pauschal 800 €/ha/Jahr, Laufzeit drei Jahre) aus fach- und haushaltsrechtlichen Gründen (Doppelförderung / Konkurrenzförderung) nicht zum Tragen kommen kann/darf. Die bisherigen Beratungen und Werbungen für das Programm artenreiche Feldflur (KULAP / NFG) können so nicht weitergeführt werden.
In dem o.g. Gespräch wird herausgearbeitet, dass auf der Basis des bestehenden Nutzungshandbuch-Entwurfes vom April 2007: „Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern/Ackerstreifen zum Schutz spezieller Arten und Lebensgemeinschaften der Äcker“ die Textbausteine sachlich und fachlich unausgereift und in Teilen widersprüchlich sind sowie viele Fragen offen lassen. Die angekündigte Fördersumme über eine bisher nicht bestimmte Kulisse des Kreises Coesfeld liegt immer noch nicht vor.
Am 21.06.2007 (deadline Vertragsabschluss ist der 30.06.2007) wird vom MUNLV vorab per e-mail eine Fördersumme in Höhe von 10.000 € für den Kreis Coesfeld angekündigt.
Am 22.06.2007 erfolgt auf An-/Nachfrage der NFS eine fachliche Abstimmung über einen in Frage kommenden Maßnahmentyp für den Kreis Coesfeld und deren finanzielle Förderhöhe (ca. 700 €/ha/Jahr).
Die Verwaltung und die NFS haben darauf hin mögliche Bewerber / Kunden angesprochen und beworben (11). Bis zum 29.06.2007 haben sich über die bereits bekannten zurückhaltenden und ablehnenden Antragsinteressenten keine neuen Bewerber gemeldet. Damit hat sich im Kreis Coesfeld kein Landwirt bereit erklärt, einen entsprechenden KULAP-Förderantrag über einen Bewilligungszeitraum von 5 Jahren abzuschließen.
Mit Erlass vom 27.06.2007 (e-mail vom 29.06.2007) werden die bisher lediglich als Entwurf bestehenden Antrags-/Maßnahmenpakete für verbindlich erklärt.
Mit Schreiben vom 04.07.2007 habe ich den v.g. Inhalt kritisch gegenüber dem MUNLV wiedergegeben.
Das MUNLV bedauert mit Schreiben vom 01.08.2007 die Situation im Kreis Coesfeld und gibt den Hinweis, dass das MUNLV auch im kommenden Jahr versuchen wird Mittel bereitzustellen, wenn der Kreis Coesfeld signalisiert, dass bei ausreichender Vorbereitungszeit Interesse seitens der Landwirtschaft besteht.
Hierzu wird bemerkt, dass seitens der Verwaltung die Lage so eingeschätzt wird, dass die Landwirtschaft bei nicht geänderten Rahmenbedingungen (Laufzeitverkürzung, Flexibilität und Erhöhung der Fördermittel) weiterhin kaum gesteigertes Interesse zeigen wird.
Naturförderstation im Kreis Coesfeld (NFS)
Über die Absichten der Landesregierung zur Konsolidierung der Biologischen Stationen in NRW wurde in diesem Ausschuss seit 2006 kontinuierlich berichtet.
Betroffen ist davon auch - wie bekannt- die Naturförderstation im Kreis Coesfeld.
Aktuell dazu kann ich folgendes berichten:
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) teilt mit Datum vom 02.07.2007 dem Dachverband der Biologischen Stationen in NRW mit, dass die Konsolidierung der Stationen mit Kabinettsentscheidung vom 05.07.2007 erfolgreich abgeschlossen worden ist.
Damit stehen für die nächsten Haushaltsjahre 5,75 Mio. Euro plus 250.000 Euro für die Übernahme des Vertragsnaturschutzes durch einige Stationen zur Verfügung.
Voraussetzung für diese Entscheidung war ein Vorschlag aus dem MUNLV zur Neustrukturierung der Biologischen Stationen und Vorschläge zur künftigen Förderung nach bestimmten Kriterien und Schwerpunkten.
Dieses Konzept soll nun vom MUNLV in einem gemeinsamen Gespräch mit der Bezirksregierung, den betroffenen Kreisen und der jeweiligen Station vorgestellt und erörtert werden. Hierzu wird, so das MUNLV; die jeweilige Bezirksregierung in Abstimmung mit dem MUNLV rechtzeitig einladen, damit die Ergebnisse in die Arbeits- und Maßnahmenpläne der Stationen für das Haushaltsjahr 2008 berücksichtigt werden können.
Telefonisch wird mir von der Bezirksregierung Münster am 17.07.2007 mitgeteilt, dass die NFS in 2008 eine der wenigen Stationen sein wird, die mehr Landesmittel als in 2007 erhalten wird!