Entscheidung des OVG NRW zur Ausweisung von Windvorranggebieten

 

Ktabg. Bergmann erkundigt sich nach einem Urteil des OVG NRW zur Ausweisung von Windvorranggebieten, über welches am Sitzungstag in den Medien berichtet wurde.

FBL Dr. Hörster erwidert, ihm sei dieses Urteil noch nicht bekannt, er sagt aber eine spätere Information zu.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die entsprechende Pressemitteilung des OVG NRW ist in der Anlage abgedruckt.

 

Ziele und Kennzahlen im NKF, Erstellung von Produktberichten

 

Ktabg. Dr. Kraneburg erkundigt sich danach, wie die neuen Ziele und Kennzahlen im Rahmen des NKF erarbeitet werden sollen.

FBL Dr. Hörster und Ktabg. Bergmann erwidern, seitens der Verwaltung würden zwar Vorschläge zu den Kennzahlen und Zielen erarbeitet, letztlich werde es aber Aufgabe der Politik sein, diese zu beschließen und mit Inhalten zu füllen.

 

Des Weiteren ergänzt FBL Dr. Hörster, auf Beschluss des Beirates NKF werde zum 31.08.2007 kein Produktbericht, sondern ausschließlich ein Finanzbericht gefertigt. Seitens der Politik habe man bewusst auf die Erstellung des umfangreicheren Berichtswerkes verzichtet.

 

 

Einstellung von Amtlichen Kontrollassistenten

 

Ausschussvorsitzender Pernhorst greift die Inhalte der Mitteilungsvorlage zur Ausbildung von Amtlichen Kontrollassistenten durch den Kreis Coesfeld auf und erkundigt sich danach, welchem Personenkreis eine solche Ausbildung offen stehe und welche Aufgabe später von diesen Personen wahrgenommen werden dürfen.

 

AL Dr. Brüske erwidert, die näheren Einzelheiten seien derzeit noch offen, da die gesetzlichen Grundlagen noch nicht beschlossen seien. Es sei aber zu erwarten, dass das Personal zumindest teilweise aus dem Personaleinsatzmanagement (PEM) der Landes NRW kommen werde. Es werde sich also teilweise um umzuschulende Landesbedienstete handeln, die über keinerlei Vorbildung im Bereich des Lebensmittelrechts verfügen. Hinsichtlich deren Verwendungsmöglichkeiten sei zu erwarten, dass sie einen Großteil der ihnen übertragenen Aufgaben nur unter Aufsicht werden durchführen dürfen, was die Verwendungsmöglichkeiten einschränken werde.

 

 

Einrichtung eines Arbeitskreises Klimaschutz

 

Ktabg. Schulze Esking greift abschließend noch einmal die Thematik der Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises zum Thema Klimaschutz auf und bittet die Verwaltung, diesen Arbeitskreis organisatorisch als gemeinsamen Unterausschuss der beiden betroffenen Fachausschüsse einzurichten und verwaltungsseitig organisatorisch mit Schriftführern zu unterstützen. Die Einrichtung des Unterausschusses und die Benennung seiner Mitglieder solle per Kreistagsbeschluss erfolgen. Dabei sollen aus jeder Fraktion zwei Mitglieder benannt werden, jeweils pro Ausschuss ein Mitglied.