Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zur Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für das Kreisjugendamt Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 


 

FBL 2 Schütt weist zunächst auf einen Fehler hin, der in der Vorlage genannte Termin der Sitzung sei nicht der 29.11.2007, korrekt sei der 22.11.2007. In dieser Sitzung solle der Beschlussentwurf vorgelegt werden. Der Tagesordnungspunkt sei für die heutige Sitzung auf Wunsch des Mitglieds Willing-Kertelge aufgenommen worden.

 

Mitglied Willing-Kertelge schlägt vor, in der Sitzung am 22.11.2007 nicht zu beschließen sondern die betroffenen Träger zunächst anzuhören und daraufhin einen Beschluss vorzubereiten.

 

FBL 2 Schütt verweist auf die Einigkeit, die bestanden habe, zügig zu arbeiten, um zu einem Ergebnis zu kommen. Die Vorgehensweise sei eine Absprache zwischen Politik und Verwaltung, wenn eine Anhörung vor Beschluss gewünscht werde, könne so vorgegangen werden. Vor dem 22.11.2007 sei aber eine Anhörung nicht mehr durchzuführen.

 

Ktabg. Balster unterstützt den Vorschlag, zunächst die Betroffenen anzuhören, danach solle die weitere Vorbereitung über den Unterausschuss durchgeführt werden.

 

Ktabg. Schulze Zumkley richtet die Frage an alle Mitglieder des Ausschusses, warum nicht im Jugendhilfeausschuss weiter gearbeitet werden soll.

 

Ktabg. Neumann merkt an, dass im Unterausschuss eine formlose Diskussion über bestimmte Aspekte möglich sei.

 

Ktabg. Bücking vertritt die Auffassung den Bericht im Jugendhilfeausschuss zu diskutieren, danach könne man die beteiligten Träger zur Abgabe einer Stellungnahme aufrufen und dann den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vorbereiten.

 

FBL 2 Schütt erläutert dazu den zeitlichen Ablauf. Zeitlich sei es nicht realisierbar vor dem 22.11.2007 zu dem Thema einen Unterausschuss einzuberufen. Eine Beratung unmittelbar im Jugendhilfeausschuss sei effektiver. Aufgrund der Einladungsfrist zum Jugendhilfeausschuss sei eine ausführliche vorherige Vorberatung durchaus möglich.

 

Mitglied Willing-Kertelge äußert den Wunsch, die inhaltliche Diskussion direkt im Jugendhilfeausschuss durchzuführen.