Beschluss: Kenntnis genommen

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


FBL Schütt führt aus, dass nach dem ersten Halbjahr 2007 eine Verbesserung im Budget Soziales von rd. 153.000 € für das Jahr 2007 erwartet werde.

 

Nicht berücksichtigt sei hierbei jedoch das Risiko im Rahmen der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze. Die diesbezügliche Klage des Kreises sei mittlerweile zurückgewiesen worden. Zurzeit stehe noch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) über die Zulassung der Berufung aus. Momentan werde jedoch noch davon ausgegangen, dass dieses Risiko das Haushaltsjahr 2007 nicht mehr belasten werde.

 

Des Weiteren erklärt FBL Schütt, dass das Verfahren zur Einkommensanrechnung im Rahmen des SGB II in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) und dem Landkreistag NRW sowie im Einvernehmen mit den übrigen Optionskommunen in NRW zum 01.09. umgestellt worden sei. Die Umstellung des Berechnungsverfahrens sei aufgrund eines weiteren Urteils des Landessozialgerichts erfolgt, welches den § 9 Abs. 2 SGB II im Sinne des Bundes ausgelegt habe. Unabhängig hiervon bleibe jedoch weiterhin das Anliegen einer höchstrichterlichen Klärung dieser Problematik bestehen.

Die evtl. fällig werdenden Ausgleichszahlungen für die Jahre 2006 und 2007 würden Auswirkungen auf die prognostizierte Verbesserung der Gemeinden von rd. 902.000 € haben. Diese Verbesserung würde sich dann um das finanzielle Risiko hieraus entsprechend verringern. Die Problematik sei den Städten und Gemeinden des Kreises jedoch bekannt. Eine entsprechende Regelung enthalte auch der mit den Städten und Gemeinden abgeschlossene Vertrag, wonach die Erstattung innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung hierüber fällig werde.

Über die Höhe der Ausgleichszahlungen lägen zurzeit noch keine verlässlichen Zahlen vor, so FBL Schütt. Da im Kreis Coesfeld mit zwei verschiedenen Datenverarbeitungssystemen gearbeitet werde, könnten entsprechende Daten über die finanziellen Auswirkungen der Umstellung der Berechnungsweise voraussichtlich erst in zwei bis drei Wochen geliefert werden. Diese Zahlen würden dann der Politik auch zur Kenntnis gegeben.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass der Bund den Optionskommunen zwei Möglichkeiten zur Feststellung der Höhe der Ausgleichszahlungen angeboten habe. Zum Einen könne die finanzielle Belastung des Bundes pauschal in Höhe von 2 % der gewährten Leistungen angenommen werden, und zum Anderen hätten die Träger der Grundsicherung auch die Möglichkeit, diese Belastung spitz zu ermitteln. Seitens des Kreises werde zurzeit davon ausgegangen, dass eine Spitzabrechnung für den Kreis Coesfeld günstiger sei. Zwar werde das ursprünglich prognostizierte Risiko in Höhe von 700.000 € pro Jahr mittlerweile und vor allem im Rahmen einer Spitzabrechnung als zu hoch eingeschätzt, dennoch werde erwartet, dass die tatsächlich zu leistende Ausgleichszahlung an den Bund erhebliche Auswirkungen auf die hochgerechnete Verbesserung der Städte und Gemeinden haben werde.

 

Die Endabrechnung für das Jahr 2007 werde diese Problematik und somit die finanziellen Auswirkungen beinhalten.

 

Ktabg. Wessels erkundigt sich, ob die Ansätze des Budgets auch unter Berücksichtigung dieses Risikos ausreichend seien.

FBL Schütt erklärt, dass aufgrund des Vertrages mit den Städten und Gemeinden die Ausgleichszahlungen an den Bund keinerlei Auswirkungen auf das Kreisbudget haben werden. Auf die Budgets der kreisangehörigen Kommunen würden sich diese jedoch negativ auswirken.

 

Vorsitzende Schäpers fragt an, bis wann die Höhe der Ausgleichszahlungen abzusehen sei. Hierauf entgegnet FBL Schütt, dass dieses voraussichtlich zum Ende des Jahres 2007 der Fall sei. Bis dahin habe eine Positionierung zu erfolgen, ob die Abrechnung pauschal oder spitz erfolgen solle. Zurzeit werde seitens des Kreises Coesfeld die Spitzabrechnung favorisiert.

 

Vorsitzende Schäpers regt an, die Ausschussmitglieder zu informieren, sobald neues Datenmaterial vorliege.


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