Beschluss: Kenntnis genommen

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Vorsitzende Schäpers weist einleitend darauf hin, dass die Einrichtung eines Ermittlungsdienstes anfangs kritisch gesehen worden sei. Wie sich jetzt zeige, sei es aber auch im Interesse der Leistungsempfänger/innen eine gute Entscheidung gewesen. Nur in wenigen Fällen hätten sich die Verdachtsmomente bestätigt. Einer Diskriminierung der Leistungsempfänger/innen werde daher so auch entgegengewirkt.

 

AL Bleiker führt aus, dass durch das Fortentwicklungsgesetz zum SGB II ab dem 01.07.2006 die gesetzliche Verpflichtung bestanden habe, einen Ermittlungsdienst einzurichten. Die Auswertung zum Stand 31.07.2007 habe ergeben, dass bisher 104 Ermittlungsaufträge erteilt worden seien. Fazit der bisherigen Tätigkeit sei, dass Leistungsmissbrauch nicht häufig vorkomme. Dennoch müsse ihm nach wie vor aus grundsätzlichen Erwägungen nachgegangen werden. Aus diesem Grunde müsse der Ermittlungsdienst aufrecht erhalten bleiben. Hierbei sei Ziel, eine im gesamten Kreisgebiet vergleichbare Qualität vorzuhalten.

 

Auf die Frage der Ktabg. Pieper, warum der Kreis 12,6 % der Personalkosten übernehmen müsse, erklärt AL Bleiker, dass dies die kommunale Beteiligung bei der Umsetzung des SGB II sei. Die Ergebnisse des Ermittlungsdienstes hätten auch Auswirkungen auf die kommunalen Leistungen wie z.B. die Unterkunftskosten und einmaligen Leistungen.

 

Ktabg. Wessels führt aus, dass das Ergebnis der Auswertung sehr erfreulich sei. Er befürworte die Weiterführung des Ermittlungsdienstes.

 

Vorsitzende Schäpers fragt, woher die Anhaltspunkte kämen, die eine Ermittlungstätigkeit auslösen würden. AL Bleiker führt hierzu aus, dass sich Hinweise auf einen möglichen Leistungsmissbrauch in der Regel aus nicht stimmigen Vorträgen und Angaben der Leistungsempfänger/innen ergeben würden. Nur in sehr wenigen Fällen würde die Ermittlungstätigkeit nach Hinweisen aus der Bevölkerung aufgenommen.

 

Ktabg. Havermeier trägt vor, dass eine der Ursachen für den erfreulich geringen Leistungsmissbrauch im Kreisgebiet darin gesehen werden müsse, dass die Leistungsempfänger/innen vor Ort engmaschig betreut würden.

Vorsitzende Schäpers ergänzt abschließend, dass auch hier wieder in der bürgernahen Betreuung der Vorteil der Optionskommunen deutlich werde.