Kürzung der Eingliederungsmittel des Bundes für das Haushaltsjahr 2007 im Rahmen der Umsetzung des SGB II

FBL Schütt führt aus, dass der Kreis Coesfeld mit Schreiben vom 21.05.2007 den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Herrn Müntefering, gebeten habe, die Eingliederungsmittel für den Kreis Coesfeld für das Jahr 2007 um 1,4 Mio. € aufzustocken. Das Schreiben sei erfolgt, weil der Bund dem Kreis Coesfeld im Vergleich zum Jahr 2006 ca. 1,4 Mio. € weniger an Eingliederungsmitteln zur Verfügung gestellt habe. Ursächlich hierfür sei die Tatsache gewesen, dass die vom Bundestag zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel in Höhe von 6,5 Mrd. € mit einem Deckungsvermerk in Höhe von 1 Mrd. € versehen worden seien und die Grundsicherungsquote im Kreis Coesfeld unterhalb der bundesdurchschnittlichen Grundsicherungsquote gelegen habe.

 

Zugleich habe der Kreis Coesfeld Herrn Bundesminister Müntefering gebeten, die Verteilung der Eingliederungsmittel ab 2008 neu zu überdenken. In diesem Zusammenhang habe der Kreis darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht nicht sein könne, dass die Träger der Grundsicherung, die bei der Vermittlung von Arbeitslosen erfolgreich seien, immer weniger Eingliederungsmittel zur Verfügung gestellt bekommen würden.

 

Mit Erlass vom 04. Juli 2007 habe der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Herr Rudolf Anzinger, auf das Schreiben des Kreises geantwortet. In seinem Erlass führe er u.a. aus:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Mai 2007 an Bundesminister Franz Müntefering, in dem Sie um die Aufhebung des Deckungsvermerkes bei den Haushaltsmitteln für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II bitten und auf die besondere Situation des Kreises Coesfeld aufmerksam machen.

Der im Bundeshaushalt 2007 beim Ansatz für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II vom Gesetzgeber ausgebrachte Deckungsvermerk dient dazu, Mehrausgaben bei den passiven Leistungen gegenfinanzieren zu können. Derzeit wird aufgrund der unterjährigen Ausgabenentwicklung ein Mehrbedarf von mehr als 1 Mrd. € beim Arbeitslosengeld II erwartet, so dass für eine Aufhebung des Deckungsvermerkes kein finanzieller Spielraum besteht.

Die von Ihnen dargelegten Erfolge bei der Reduzierung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen sind beeindruckend. Für Ihren Wunsch nach mehr Mitteln für das Zentrum für Arbeit des Kreises Coesfeld zur weiteren Finanzierung der von Ihnen dargestellten Förderbereiche habe ich zwar Verständnis, möchte aber noch einmal den Blick auf die Fakten lenken.

 

Wie von Ihnen beschrieben, wurden dem Kreis Coesfeld im Jahre 2007 ca. 1,4 Mio. € weniger an Eingliederungsmitteln zur Verfügung gestellt, als im Jahr 2006 verausgabt wurden. Bei der Beurteilung der Mittelausgabe ist allerdings zu beachten, dass der Kreis Coesfeld einen erheblich geringeren Aufwuchs der Leistungsempfänger zu verzeichnen hatte als dies bundesweit der Fall war. Zwischen Oktober 2005 und Juni 2006 – dem Vergleichszeitraum für die Verteilung der Mittel – wurde bundesweit ein Aufwuchs von rd. 11 % verzeichnet, während im Kreis Coesfeld der Aufwuchs bei 0,8 % lag. Es ergibt sich demnach eine Vielzahl an Kreisen und kreisfreien Städten, bei denen der Mittelbedarf wesentlich dringlicher ist.

 

Die von Ihnen kritisierte Berücksichtigung der Grundsicherungsquote bei der Verteilung der Eingliederungsmittel dient dazu, Grundsicherungsträgern in Regionen mit besonders schwieriger Arbeitsmarktlage zusätzliche finanzielle Ressourcen für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Der Hintergrund ist, dass die Kosten je Integration nicht zuletzt von der Lage am lokalen Arbeitsmarkt abhängen, so dass eine Verteilung lediglich auf Basis der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu kurz greifen würde. Der Zuschlag auf die Eingliederungsmittel je Fall beträgt 25 % der Abweichung der regionalen Grundsicherungsquote zum Bundesdurchschnitt. Eine pauschale Kürzung um 25 % für den Kreis Coesfeld hat daher nicht stattgefunden.

 

Ihrem Wunsch nach einer erfolgsorientierten Komponente bei der Zuweisung der Eingliederungsmittel, welche die unbestrittenen Eingliederungserfolge des Zentrums für Arbeit des Kreises Coesfeld honorieren würde, steht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eher skeptisch gegenüber. Eingliederungsmittel müssen bedarfsorientiert eingesetzt werden, um das Ziel der Integration möglichst effektiv verfolgen zu können. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass dort, wo Personen integriert werden, weniger Mittel zur Verfügung stehen. Denn in der Regel sind Eingliederungserfolge auch günstigen Rahmenbedingungen geschuldet. Eine Berücksichtigung bei der Mittelverteilung könnte also auch mit einer Fehlsteuerung verbunden sein. In jedem Fall müsste eine erfolgsorientierte Mittelzuweisung äußerst komplex gestaltet werden und wird erneut erhebliche Debatten über die Mittelverteilung auslösen.

 

Sie bitten um Zuweisung zusätzlicher Eingliederungsmittel in Höhe von 1,4 Mio. €, so dass de facto das Vorjahresniveau zumindest im Eingliederungsbereich für den Kreis Coesfeld wieder hergestellt wäre.

 

Im vergangenen Jahr hat Ihr Kreis mit rd. 1 Mio. € von der freiwilligen regionalen Umverteilung profitiert. Eine derartige Umverteilung wird es in diesem Jahr allein schon deswegen nicht geben können, weil die Bindungsstärke Mitte Mai mit rd. 77 % bundesweit bereits so hoch war, dass kein nennenswertes Verteilungsvolumen zur Verfügung steht.

 

Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei konkrete Zusagen zu einer Verteilung der nach § 1 Abs. 2 Eingliederungsmittelverordnung 2007 einbehaltenen Mittel in Höhe von 25 Mio. € machen kann, die weniger als 0,5 % der insgesamt bereits zur Verfügung gestellten Mittel ausmachen.“

 

 

Zentrale Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge (KOF) durch die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)

FBL Schütt führt aus, dass die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge (KOF) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in NRW bislang auf die örtlichen Träger (örtliche Fürsorgestellen) und den überörtlichen Träger (Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband) aufgeteilt seien.

In der 8. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren am 27.04.2006 sei über die Absicht berichtet worden, die Aufgaben an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu übertragen. Hierfür wäre eine Bearbeitungspauschale zu entrichten gewesen. Die Aufgabenübertragung sollte durch Übernahmevertrag mit dem LWL erfolgen.

Durch die bevorstehende Einführung des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur werde die Aufgabenübertragung nunmehr per Gesetz geregelt. § 3 dieses Gesetzes regele, dass die Landschaftsverbände künftig sämtliche Aufgaben im Bereich der Kriegsopferfürsorge übernehmen werden.

Der maßgebliche Termin für das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sei der 01.01.2008.

Nach derzeitigem Stand solle am 06.09.2007 die Anhörung stattfinden. Die 2. und 3. Lesung im Landtag sollen am 19. und 20.09.2007 stattfinden. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt könne dann zum 01.10.2007 mit Wirkung zum 01.01.2008 erfolgen.

An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe würden von der örtlichen Fürsorgestelle des Kreises Coesfeld 48 laufende Fälle abgegeben.

Für die Sachbearbeitung werde zurzeit im Jahresdurchschnitt beim Kreis Coesfeld 0,2 Stellenanteil einer Vollzeitstelle vorgehalten. Dieser Anteil entfalle zukünftig.

Dem Kreis Coesfeld entstünden keine Kosten.

 

Beteiligung von KICS – Kreisarbeitsgemeinschaft und Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen – an den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren

FBL Schütt trägt vor, dass in der Sitzung des Ausschusses am 21.05.2007 die Verwaltung durch Beschluss beauftragt worden sei, die Teilnahme eines Vertreters/einer Vertreterin von KICS an den Sitzungen des Ausschusses zu klären und eine entsprechende Sitzungsvorlage zu erstellen.

Die Prüfung des Antrages der Ktabg. Willms habe ergeben, dass nach § 41 Abs. 5 Satz 6 der Kreisordnung (KrO) die Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen würden, und Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen könnten.

KICS sei eine Vertretung von Selbsthilfegruppen auf Kreisebene.

Herr Prox als Vertreter von KICS sei in einem persönlichen Gespräch über den Beschluss des Ausschusses unterrichtet worden. Er habe die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, dass KICS auf Anforderung an den Sitzungen des Ausschusses teilnehme und beratend tätig werde. Allerdings könnten derzeit noch keine namentlichen Ansprechpartner und Vertreter benannt werden.

Es werde davon ausgegangen, dass diese Frage bis zur nächsten Ausschusssitzung geklärt sei und eine entsprechende Sitzungsvorlage erstellt werden könne.

 

 

Anfrage der Ktabg. Havermeier zum Thema „Sozialpartnerschaft“

FBL Schütt teilt mit, dass in der 11. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren am 12.02.2007 in Dülmen Frau Ktabg. Havermeier angefragt habe, wie seitens der Verwaltung die Möglichkeit eingeschätzt werde, ein Projekt „Sozialpartnerschaft“ umzusetzen und zu etablieren. Dies bedeute die ehrenamtliche Unterstützung von SGB II-Kunden. Sie habe erläutert, dass hiervon nicht nur die begleitende Betreuung während einer Ausbildung sondern auch Betreuung in anderen Lebensbereichen z. B. Begleitung zu Behörden oder die Formulierung von Schreiben umfasst werden solle.

Ergänzend habe Frau Havermeier um Auskunft gebeten, ob Maßnahmeträger hier eingebunden werden könnten, die solche ehrenamtlichen Partner qualifizieren könnten.

Seitens der Verwaltung sei der Hinweis erfolgt, dass ein solches Projekt nur in enger Absprache mit den Bürgermeistern vor Ort möglich sei. Es müsse in jedem Fall zunächst geklärt werden, welche Hilfen bereits angeboten und geleistet würden.

Im Rahmen der 24. Sitzung der Lenkungsgruppe „Umsetzung des SGB II“ am 10.05.2007 sei dieses Thema erörtert worden.  Die Aussprache habe ergeben, dass diese Hilfestellungen bereits von kirchlichen Einrichtungen, Verbänden, Familienbildungsstätten etc. vor Ort angeboten würden. Die Notwendigkeit dieses auszubauen, werde nicht gesehen, zumal auch seitens der Fallmanager/innen der örtlichen Zentren für Arbeit entsprechende Hilfestellungen geleistet würden. Zudem sei der Hinweis erfolgt, dass bei dieser Frage die jeweiligen Strukturen in den Städten und Gemeinden zu berücksichtigen seien. Vor Ort gäbe es hierzu bereits vielfältige Angebote.

Aus Sicht des Kreises werde daher nicht die Notwendigkeit gesehen, Modelle zum Thema „Sozialpartnerschaft“ auf Kreisebene zu entwickeln.

 

 

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass die nächste Ausschusssitzung in den Räumlichkeiten des Vereins „Interkulturelle Begegnungsprojekte“ (IBP e.V.) stattfinden werde.