„Zartbitter“

 

Ktabg. Bergmann weist auf die Presseberichterstattung zur Einstellung der Beratungstätigkeit von „Zartbitter“ hin und möchte wissen, ob es seitens der Verwaltung Gespräche zur Lösung des Problems oder Alternativen gebe.

 

FBL Schütt erklärt hierzu, dass bis zum Haushaltsjahr 2005 regelmäßig Pauschalbeträge an „Zartbitter“ gezahlt worden seien. Seit dem Haushaltsjahr 2006, und dies gelte auch für das Haushaltsjahr 2007, sei die Förderung von Pauschalbeträgen auf tatsächlich erbrachte Fachleistungsstunden umgestellt worden. Eine Abrechnung sei so gut wie nicht vorgenommen worden. Erkenntnisse darüber, warum eine Abrechnung nicht erfolgt sei, lägen nicht vor. Da eine Möglichkeit der Abrechnung von Beratungsstunden bestehe, sehe sich die Verwaltung hier nicht in der Verpflichtung. Der Haushaltsansatz belaufe sich auf 3.000 €. Nach vorliegenden Informationen sei die zuständige Sozialarbeiterin im Juni 2007 bei „Zartbitter“ ausgeschieden; die Gründe seien nicht bekannt.

 

 

Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)

 

Ktabg. Bergmann weist auf das in der Diskussion stehende Kinderbildungsgesetz und auf die sich abzeichnende breite Ablehnung des Gesetzentwurfes hin. So habe der Landkreistag NRW seine Ablehnung deutlich gemacht und auch auf der Jugendamtsleitertagung in Vlotho sei ein breites Votum gegen diesen Gesetzentwurf deutlich geworden. Der Presseberichterstattung der letzten Tage könne nun entnommen werden, dass der für das Jugendamt zuständige Fachbereichsleiter des Kreises Coesfeld den Gesetzentwurf begrüße. Ktabg. Bergmann fragt, wie die Verwaltung zu einer so „einsamen“ Entscheidung komme.

 

FBL Schütt unterstellt, dass die Presseberichterstattung über den Besuch von Frau Kastner in Nordkirchen gemeint sei. Auf dieser Veranstaltung habe er die Absicht der Landesregierung begrüßt, dass Gesetz im Konsens mit allen Beteiligten erlassen zu wollen. Außerdem habe er die Landesbeteiligung an der U 3-Betreuung begrüßt sowie die in die Pauschale eingerechnete Freistellung von Leitungspersonal unabhängig von der Anzahl der Gruppen. Kritik habe er geübt an der beabsichtigten Stichtagsregelung „15.03“, wonach die Jugendämter für die am „15.03.“ vorhandenen Kinder Pauschalen für das folgende Kindergartenjahr erhalten sollen. Dies würde gerade die Weiterentwicklung der U 3-Betreuung behindern. Abschließend sei von ihm deutlich gemacht worden, dass eine endgültige Beurteilung des Gesetzentwurfes noch nicht möglich sei, weil weitergehende Regelungen zu den Betriebskostenabrechnungen noch nicht vorlägen. Die Presseberichterstattung über die Veranstaltung entspreche somit nicht der Wahrheit.