1.) Planungskosten bei Haushaltsstelle 0600.940500:

 

Ktabg. Bergmann ruft die Beratung zur Aufhebung des Sperrvermerks bei der Haushaltsstelle 0600.940500 - Planungskosten in der Sitzung des Kreisausschusses am 18.06.2003 in Erinnerung. Seinerzeit habe Landrat Pixa erläutert, dass die nach Aufhebung des Sperrvermerks von 50.000 € noch verbleibenden 38.000 € für die Planung von Maßnahmen im Kreishaus I erst eingesetzt würden, wenn die Mittel nach vorheriger Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung freigegeben würden.

Im Finanz- und Produktbericht (Stand: 31.08.2003) sei nunmehr zu lesen, dass das Projekt „Erneuerung der Elektro- und Datenverkabelung im Kreishaus I“ durch einen externen Fachingenieur begleitet werde, die Planungen laufen und der Fachingenieur zurzeit untersuche, ob eine Bildung von Bauabschnitten sinnvoll sei.

Ktabg. Bergmann möchte wissen, warum und in welcher Höhe hierfür bislang finanzielle Mittel eingesetzt worden seien?

 

KD Gilbeau teilt hierzu mit, dass gestern im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung eine ausführliche Erörterung erfolgt sei. Das Ingenieurbüro Robert untersuche derzeit lediglich, ob eine Teilung des Projekts in Bauabschnitte sinnvoll sei. KD Gilbeau betont ausdrücklich, dass für diese Ingenieurberatung - wenn überhaupt - nur sehr geringfügige finanzielle Mittel aufgewendet worden seien. Unter Verweis auf die Sanierung des Kreishauses III macht er in diesem Zusammenhang die Komplexität von Sanierungsarbeiten deutlich. Derzeit gehe es lediglich im Vorfeld der Maßnahme um die Erörterung der Frage, welche Gewerke sinnvoll voneinander getrennt werden können.

 

Erläuterung zur Bewirtschaftung der Haushaltsstelle 0600.940500 – Planungskosten

Im Zuge der Haushaltsberatung wurde die Haushaltsstelle mit einem Betrag von 50.000 € zunächst zur Verwendung gesperrt, vorbehaltlich der späteren Freigabe der Mittel durch eine Entscheidung des Kreisausschusses. Der Kreisausschuss hat die vollständige Freigabe der Mittel unter dem 18.06.2003 mit der Maßgabe beschlossen, dass die verbleibenden Mittel erst nach erfolgter Darstellung des beabsichtigten Verwendungszwecks für das Kreishaus I im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung verausgabt werden.

Der bekannte Sanierungsstau an den Kreishäusern, die bürgerfreundliche Unterbringung der Abteilungen in den Kreishäusern, die Optimierung der Nutzung der Räumlichkeiten sowie bekannte Schwierigkeiten (Überlastungen) bei der Nutzung der Telefon- und DV-Leitungen machten es erforderlich, um Spontanentscheidungen zu vermeiden und die bewilligten Haushaltsmittel sparsam einzusetzen, zu einem frühen Zeitpunkt Planungsdaten verfügbar zu haben, um den weiteren Sanierungs- und Finanzbedarf für das Kreishaus I konkretisieren zu können. Aus diesem Grunde wurde, da eine sachverständige Ermittlung der Daten aus eigener Einschätzung nicht möglich war, Ende Oktober 2002 einem Fachingenieurbüro (Robert, Coesfeld) der Auftrag erteilt, zur Erneuerung des Datennetzes in den Kreishäusern I und IV eine Kostenschätzung auf der Basis der Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zu erstellen. Hierzu wurde unter dem 13.01.2003 ein Betrag von 3.134,09 € in Rechnung gestellt und der Haushaltsstelle 0600.940500 zugeordnet. Mit weiteren Aufträgen vom 14.04.2003 und 22.05.2003 wurde die Vor- und Entwurfsplanung für die Kreishäuser I und IV veranlasst. Letztgenannter Auftrag beinhaltete die Ausführungsplanung für das Kreishaus IV bis zur Objektbetreuung. Dafür ist mit Rechnung vom 13.08.2003 ein Betrag von 1.731,93 € eingefordert worden. Dieser Betrag wurde der Maßnahme 0600.501000 – Bauunterhaltung zugeordnet.

Nunmehr liegt eine Rechnung vom 13.10.2003 über 12.073,95 € als Abrechnung aus dem Auftrag vom 14.04.2003 vor, Buchung ebenfalls unter Planungskosten bei 0600.940500.

Des Weiteren wurde gemäß Sitzungsvorlage 6-666 in Verbindung mit 6-666/1 und entsprechender Freigabe durch den Kreisausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2003 ein Betrag von 61.470 € zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe der „Sanierungskosten Kreishaus II“ für dort anfallende Planungskosten verwandt.

Nach Maßgabe der Zusage in der Sitzung des Kreisausschusses vom 18.06.2003 standen somit noch 23.321,96 € zur Verfügung. Zwischenzeitlich sind keine weiteren Verpflichtungen begründet worden.

Die oben erwähnten Verpflichtungen gegenüber dem Fachplanungsbüro waren zulässig. Sie konnten aus den mit Inkrafttreten des Haushalts freigegebenen Haushaltsmitteln bzw. Haushaltsausgaberesten, für Planungskosten zunächst 50.000 €, bedient werden. Aus dem zeitlichen Ablauf, der Zuordnung der Aufträge und deren Abrechnung zu den  Haushaltsstellen wird ersichtlich, dass die gesperrten Haushaltsmittel einerseits zunächst nicht für eine Verwendung vorgesehen waren, andererseits mit der zeitgerechten  Erledigung der Sanierungsaufträge bei sachgerechter Aufgabenerledigung nicht länger zugewartet werden konnte. Soweit nunmehr die gesperrten Haushaltsmittel für Planungsaufträge eingesetzt werden,  wird, eine sachgerechte Information der Ausschüsse des Kreistages unterstellt, die Beauftragung des Fachplanungsbüros als unverzichtbar eingeschätzt, ein zeitlicher Aufschub in der Sache, wegen der dadurch auftretenden Arbeitsbehinderungen als nicht mehr tolerabel angesehen. Vor Erteilung des Auftrags zur Ausführung der Planung ist weiterhin die Vorabinformation und Entscheidung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung vorgesehen.

 

 

2.) Umgestaltung des Vorzimmers im Kreishaus I:

 

Ktabg. Schlüter teilt mit, dass in der Öffentlichkeit die Umgestaltung des Vorzimmers kontrovers diskutiert werde. Gerade angesichts lokaler Problemstellungen – beispielsweise drohende Schulschließungen am Standort Coesfeld – sei beim Bürger keine Akzeptanz für derartige Investitionen vorhanden. Ktabg. Schlüter möchte wissen, ob und wie das Vorgehen bei der Umgestaltung des Vorzimmers im Kreishaus I, gerade auch unter Einbeziehung der lokalen Presse, nachträglich geheilt werden könne.

 

Ktabg. Dinkler teilt hierzu mit, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung anhand umfangreicher Folien durch KD Gilbeau dokumentiert worden sei, wofür im einzelnen finanzielle Mittel eingesetzt worden seien.

 

Landrat Pixa macht deutlich, dass die Berichterstattung in der lokalen Presse seiner Ansicht nach relativ neutral erfolgt sei. Insoweit sieht er für weitere Pressegespräche bzw. Stellungnahmen keinen Handlungsbedarf. Aus seiner Sicht sei nichts weiter zu veranlassen.

 

 

3.) Antrag des Kindergartens Lüdinghausen (Seppenrade):

 

Ktabg. Bergmann nimmt Bezug auf einen vom Kindergarten Lüdinghausen (Seppenrade) beim Kreis eingegangenen Antrag. Er führt insoweit aus, dass dieser Antrag erst sehr spät beim Landesjugendamt vorgelegen habe. Er möchte wissen, ob bei einem rechtzeitigen Antrag beim Landesjugendamt Fördermittel hätten in Anspruch genommen werden können. Daher bittet er Ltd. KRD Schütt um Aufnahme dieses Themas in den nächsten Fachausschuss.

 

Ltd. KRD Schütt sagt die Besprechung in der nächsten Sitzung des Fachausschusses zu.