Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II;

Geplante Festlegung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für das Jahr 2008

 

Landrat Püning teilt mit:

„Basierend auf der Veränderung der Zahlen der Haushalte bzw. Bedarfsgemeinschaften im SGB II hat die Bundesregierung die Einbringung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Danach soll die bisherige Bundesbeteiligung an den Ausgaben für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II für das Jahr 2008 um 2,6 Prozentpunkte abgesenkt werden.

 

Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies, dass die Bundesbeteiligungsquote in 2008 anstelle der bisherigen 31,2 % lediglich noch 28,6 % betragen würde.

 

Die so für die kommunalen Träger entstehenden finanziellen Einbußen sind nicht hinnehmbar. Es wird nicht berücksichtigt, dass die Gesamtausgaben für Unterkunft und Heizung trotz sinkender Bedarfsgemeinschaftszahlen stetig gestiegen sind.

 

Im Kreis Coesfeld ist die bisherige durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in 2007 gegenüber dem Jahr 2006 um 1,77 % gesunken. Demgegenüber fand jedoch lediglich eine Verminderung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung des Jahres 2007 (hochgerechnet) gegenüber 2006 in Höhe von 6,34 % statt.

 

Eine Umsetzung der im aktuellen Gesetzesentwurf enthaltenen Bundesbeteiligungsquote und die damit verbundene Minderung der Erstattung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung würde zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen.

Eine Absenkung der Bundesbeteiligungsquote von 31,2 % auf 28,6 % würde für den Kreis Coesfeld unter Berücksichtigung der bisherigen Haushaltsplanungen für das Jahr 2008 allein im Rahmen der Bundesbeteiligung eine Mehrbelastung in Höhe von knapp 500.000 € bedeuten.

 

Auch in Zukunft ist u.a. aufgrund zu erwartender Mietpreiserhöhungen und vor allem aufgrund stetig steigender Energiekosten mit weiteren Kostensteigerungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung zu rechnen.

 

Die vorgesehene und in dem Änderungsgesetz zu Grunde gelegte Anpassungsformel bildet daher offensichtlich nicht die Realität kommunaler Belastung ab und verfehlt damit das Ziel einer angemessenen Entlastung.

 

Aus diesem Grund darf die Anpassung der Bundesbeteiligungsquote nicht anhand der Bedarfsgemeinschaften erfolgen, sondern muss die steigenden Ausgaben im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigen.

Nur so kann gewährleistet werden, dass die gesetzlich normierte Entlastung der kommunalen Träger um 2,5 Mrd. € auch nur ansatzweise erreicht werden kann.

 

Mit Schreiben vom 23.10.2007 habe ich den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Herrn Müntefering, über die gravierenden finanziellen Auswirkungen der geplanten Änderung der Bundesbeteiligungsquote informiert und ihn gebeten, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass die Anpassung der Bundesbeteilungsquote nicht auf den Schultern der Kommunen ausgetragen wird, sondern dass im Rahmen einer Korrektur der Anpassungsformel im Änderungsgesetz die stetig steigenden Belastungen der Kommunen im Bereich der Unterkunftskosten Berücksichtigung finden und eine angemessene Finanzbeteiligung des Bundes gewährleistet bleibt.

 

Jeweils ein Schreiben gleichen Inhalts ist auch an die Mitglieder des Bundestages, an die Mitglieder des Landtages, an Herrn Minister Laumann versendet worden. Auch der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern im Kreis Coesfeld ist das Schreiben zur Kenntnis gegeben worden.

 

Die Mitglieder des Bundestages, Frau Dr. Schwall-Düren und Herr Schiewerling, haben mittlerweile mitgeteilt, dass das nunmehr dem Bundestag vorliegenden Änderungsgesetz und dessen mögliche Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen in der 45. Kalenderwoche im Rahmen einer Expertenanhörung im Bundestag diskutiert werde.

Es wurde zugesichert, dass das Anliegen des Kreises Coesfeld im weiteren Verlauf der Gesetzgebung berücksichtigt werde.