Kindergartenbedarfsplanung

 

Ktabg. Pieper spricht die Entscheidungen der Kommunalparlamente an, wonach neben den Landesmitteln auch eigene Mittel für die Ganztagsbetreuung im Schulbereich zur Verfügung gestellt werden. Ktabg. Pieper fragt, ob dies auch für den Kindergartenbereich angedacht sei und ob es sich hierbei um eine Kreisaufgabe handelt.

 

Landrat Püning erklärt, dass die Frage ad hoc nicht abschließend beantwortet werden könne. Er gehe aber davon aus, dass die Ganztagsbetreuung auch Gegenstand der Kindergartenbedarfsplanung sein werde. In diesem Zusammenhang weist Landrat Püning darauf hin, dass seitens der Verwaltung zurzeit Gespräche vor Ort mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Coesfeld und Dülmen) zur Konkretisierung der Kindergartenbedarfsplanung stattfänden. Zum angesprochenen Themenbereich werde der Niederschrift eine Stellungnahme der Verwaltung beigefügt.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

„Über den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ wurde mit Mitteilungsvorlage MV-7-0755 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.08.2007 berichtet.

Durch den Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ sollen Kinder und Jugendliche aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen gefördert werden.

Daneben war vom Land ein Programm zur Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen im Bereich der Essensversorgung geplant (Pressemitteilung des Ministerpräsidenten vom 15.08.2007). Hiervon sollten auch Kindertageseinrichtungen profitieren, wenn dort Kindern zu einem kostenlosen Mittagsessen oder Frühstück verholfen wird. Dem Land wurden mehr als 300 Projekte der Essensversorgung vorgestellt. Nicht alle Initiativen wurden bei der Mittelvergabe berücksichtigt. Aus dem Kreis Coesfeld soll der Verein Dülmener Tafel e.V. eine finanzielle Unterstützung erhalten, während die Initiative L.O.M.P. e.V. aus Lüdinghausen nicht berücksichtigt wurde.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus dem Programm des Landes zur Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen im Bereich der Essensversorgung besteht nicht. Für 2008 ist eine Neuauflage des Programms beabsichtigt.

In der Vergangenheit gab es des öfteren Anfragen, ob das Jugendamt Kosten eines Mittagessens in Tageseinrichtungen übernimmt. Diese Frage wurde bislang stets verneint, da in den Familien bei der Teilnahme der Kinder an der Übermittagbetreuung entsprechende „häusliche Ersparnisse“ den Kosten für die Essensversorgung im Kindergarten gegenüberstehen. Die Eltern wurden gebeten, sich beim jeweiligen Träger zu erkundigen, ob von dort aus Spendenmitteln o.ä. Kosten für ein Mittagessen übernommen werden können.

Ob wegen der Kosten eines Mittagessens von einer Tagesstätte/-Übermittagsbetreuung Abstand genommen wurde, ist hier nicht bekannt. Da die Quote der Inanspruchnahme der Übermittagbetreuung bei den Kindern der 1. Elternbeitragsstufe (bis 12.571 € Jahreseinkommen) mit rund 32 % fast doppelt so hoch ist wie in den übrigen Beitragsstufen (17,4 %), erscheint dieses jedoch nicht wahrscheinlich.

Ein Mittagessen wird in den Tageseinrichtungen i.d.R. nur für die Kinder, die für die Übermittagbetreuung angemeldet sind (42,5 Stunden) und für Kinder im Rahmen der Blocköffnung (7.00 bis 14.00 Uhr) angeboten.“