Sitzung: 07.11.2007 Kreistag
Kindergartenbedarfsplanung
Ktabg. Pieper spricht die Entscheidungen der Kommunalparlamente an, wonach neben den Landesmitteln auch eigene Mittel für die Ganztagsbetreuung im Schulbereich zur Verfügung gestellt werden. Ktabg. Pieper fragt, ob dies auch für den Kindergartenbereich angedacht sei und ob es sich hierbei um eine Kreisaufgabe handelt.
Landrat Püning erklärt, dass die Frage ad hoc nicht abschließend beantwortet werden könne. Er gehe aber davon aus, dass die Ganztagsbetreuung auch Gegenstand der Kindergartenbedarfsplanung sein werde. In diesem Zusammenhang weist Landrat Püning darauf hin, dass seitens der Verwaltung zurzeit Gespräche vor Ort mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Coesfeld und Dülmen) zur Konkretisierung der Kindergartenbedarfsplanung stattfänden. Zum angesprochenen Themenbereich werde der Niederschrift eine Stellungnahme der Verwaltung beigefügt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
„Über den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ wurde mit Mitteilungsvorlage MV-7-0755 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.08.2007 berichtet.
Durch den Landesfond „Kein
Kind ohne Mahlzeit“ sollen Kinder und Jugendliche aus finanziell bedürftigen
Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen gefördert werden.
Daneben war vom Land ein
Programm zur Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen im Bereich der
Essensversorgung geplant (Pressemitteilung des Ministerpräsidenten vom
15.08.2007). Hiervon sollten auch Kindertageseinrichtungen profitieren, wenn
dort Kindern zu einem kostenlosen Mittagsessen oder Frühstück verholfen wird.
Dem Land wurden mehr als 300 Projekte der Essensversorgung vorgestellt. Nicht
alle Initiativen wurden bei der Mittelvergabe berücksichtigt. Aus dem Kreis
Coesfeld soll der Verein Dülmener Tafel e.V. eine finanzielle Unterstützung
erhalten, während die Initiative L.O.M.P. e.V. aus Lüdinghausen nicht
berücksichtigt wurde.
Ein Rechtsanspruch auf eine
Förderung aus dem Programm des Landes zur Unterstützung ehrenamtlicher
Initiativen im Bereich der Essensversorgung besteht nicht. Für 2008 ist eine
Neuauflage des Programms beabsichtigt.
In der Vergangenheit gab es
des öfteren Anfragen, ob das Jugendamt Kosten eines Mittagessens in
Tageseinrichtungen übernimmt. Diese Frage wurde bislang stets verneint, da in
den Familien bei der Teilnahme der Kinder an der Übermittagbetreuung
entsprechende „häusliche Ersparnisse“ den Kosten für die Essensversorgung im
Kindergarten gegenüberstehen. Die Eltern wurden gebeten, sich beim jeweiligen
Träger zu erkundigen, ob von dort aus Spendenmitteln o.ä. Kosten für ein
Mittagessen übernommen werden können.
Ob wegen der Kosten eines
Mittagessens von einer Tagesstätte/-Übermittagsbetreuung Abstand genommen
wurde, ist hier nicht bekannt. Da die Quote der Inanspruchnahme der
Übermittagbetreuung bei den Kindern der 1. Elternbeitragsstufe (bis 12.571 €
Jahreseinkommen) mit rund 32 % fast doppelt so hoch ist wie in den übrigen
Beitragsstufen (17,4 %), erscheint dieses jedoch nicht wahrscheinlich.
Ein Mittagessen wird in den
Tageseinrichtungen i.d.R. nur für die Kinder, die für die Übermittagbetreuung
angemeldet sind (42,5 Stunden) und für Kinder im Rahmen der Blocköffnung (7.00
bis 14.00 Uhr) angeboten.“