Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und zur Umsetzung der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt werden Mittel in Höhe von 100.000 € für das Jahr 2008 zur Verfügung gestellt. Eine Vergabe der Mittel erfolgt nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren.

 


FBL Schütt führt aus, dass der Kreis Coesfeld in Umsetzung der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt seit dem 01.09.2007 die Prüfung der Heimpflegebedürftigkeit in den sog. Nuller-Fällen selbst vornehme. Die Begutachtung erfolge durch die Mitarbeiterinnen der zentralen Pflegeberatungsstelle. Zwischenzeitlich habe sich die vom Kreis Coesfeld geübte Praxis auch in den umliegenden Kreisen durchgesetzt.

FBL Schütt weist darauf hin, dass das Projekt „ambulant vor stationär“ hinsichtlich der Wohnsituation älterer Menschen im Kreis Coesfeld verschiedene Defizite festgestellt habe. Im Einzelnen fehlten bezahlbarer barrierefreier Wohnraum, eine ausreichende Wohnberatung und Angebote zwischen dem betreuten Wohnen und einer Heimaufnahme insbesondere für Demenzkranke. Ein weiteres Defizit sei im Bereich der pflegeergänzenden und komplementären Leistungen ausgemacht worden. Insbesondere würden solche Angebote fehlen, die pflegende Angehörige teilweise entlasten. Das bereits vorhandene Angebot des Seniorenbegleiters/Demenzbegleiters an den Familienbildungsstätten werde sehr gut angenommen, könne jedoch den vorhandenen Bedarf tatsächlich nicht decken. FBL Schütt weist darauf hin, dass ein Folgeförderantrag über eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 11.000 € für das Jahr 2008 von der Familienbildungsstätte Dülmen vorläge. Der Antrag werde zurzeit geprüft. Es sei beabsichtigt, für die nächste Sitzung des Ausschusses eine entsprechende Sitzungsvorlage zu erstellen. Die Finanzierung solle aus den im Haushalt 2008 bereitzustellenden 100.000 € erfolgen. FBL Schütt ergänzt, dass die Alzheimer-Gesellschaft ihre Bereitschaft signalisiert habe, sich in das Projekt „ambulant vor stationär“ einzubringen.

 

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass laut Beschlussvorschlag die Vergabe der Mittel an konkrete Projekte erst nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss erfolgen werde.

 

Ktabg. Pieper erklärt, dass sie es für bedenklich halte, wenn die Prüfung der Nuller-Fälle auf Heimpflegebedürftigkeit durch den späteren Kostenträger selbst erfolge. Es müsse sichergestellt werden, das komplementäre Angebote ausreichend vorhanden seien. Sie äußert Zweifel, ob der Betrag von 100.000 € ausreiche, dass komplementäre Netz auszubauen. Sie bittet darum, die vorhandenen Angebote an komplementären Diensten darzustellen.

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass der Betrag von 100.000 € zunächst als Einstieg gedacht sei.

FBL Schütt sagt zu, das vorhandene Angebot an komplementären Diensten zu ermitteln und darzustellen.

 

Ktabg. Willms führt aus, dass der Aspekt der Qualität der komplementären Dienste eine wichtige Rolle spiele. Diese sei im Hinblick auf die Unterstützung der Angehörigen zu prüfen. In die Beratungen über die Angebote müsse dies einfließen. Sie regt an, sich in einer der nächsten Sitzungen über das Verfahren und die Kriterien der Mittelvergabe zu verständigen. Ziel müsse es sein, ambulante Strukturen zu stärken.

FBL Schütt sagt zu, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Einstimmig