Beschluss: Kenntnis genommen

Ref. Hesselmann trägt vor, dass dem Kreis Coesfeld bislang kein Antrag auf ein persönliches Budget vorläge, so dass mangels praktischer Erfahrungen lediglich theoretische Informationen weitergegeben werden könnten. Hinsichtlich der Bearbeitung etwaiger Anträge auf ein persönliches Budget bestehe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung noch Qualifizierungsbedarf. Die Umsetzung der Leistungen zur Teilhabe im Rahmen eines persönlichen Budgets sei nur mit einem großen organisatorischen Aufwand zu bewältigen, da zum einen innerhalb der Verwaltung noch zu klären sei, wer die Beratung bzw. die Bearbeitung hinsichtlich eines persönlichen Budgets übernehmen werde und zum anderen noch Unsicherheiten bezüglich der Bildung eines möglichen trägerübergreifenden persönlichen Budgets bestünden.

 

Ktabg. Pieper bittet um Informationen zur gemeinsamen Service-Stelle der Rehabilitationsträger sowie um Mitteilung, welche Organisationen bzw. Behörden die Informationskampagnen durchführen werden.

Ref. Hesselmann erklärt diesbezüglich, dass durch die Landesbeauftragte für behinderte Menschen allgemeine Informationen zum persönlichen Budget aufgelegt würden. Ferner gebe der LWL für seinen Bereich Informationen heraus. Jedoch hätten selbst die Modellkommunen bislang wenig Erfahrungen auf dem Gebiet des persönlichen Budgets sammeln können. Es habe nur punktuell einen Informationsaustausch gegeben.

FBL Schütt sichert zu, über die Aufgaben der Service-Stelle zu berichten.

 

Vorsitzende Schäpers weist daraufhin, dass die Umsetzung des persönlichen Budgets noch am Anfang stehe und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zunächst Zeit gegeben werden solle, sich auf diesem Gebiet fortzubilden.

 

Ktabg. Willms teilt mit, dass der LWL im Rahmen seines Internetauftritts einen Informationsflyer zum Thema persönliches Budget zur Verfügung stelle.

 

Ktabg. Pieper weist abschließend darauf hin, dass behinderte Menschen ab dem 01.01.2008 einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget haben werden.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.