Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt trägt vor, dass an den Kreis Coesfeld zwischenzeitlich zwei Träger mit Projektplanungen zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz herangetreten seien. Dies sei zum einen der Caritasverband Coesfeld, der eine Wohngemeinschaft für acht ältere Menschen mit Demenz plane, und zum anderen die Alexianer-Brüdergemeinschaft, die eine Wohngemeinschaft für zehn demenziell erkrankte Menschen plane. FBL Schütt führt aus, dass auch aus Sicht des Kreises Coesfeld die Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen in neuen Wohnformen intensiviert werden müsse. Besondere Bedeutung habe hierbei für diese Menschen die Möglichkeit, weiterhin nahe am gewohnten Umfeld leben zu können. FBL Schütt weist darauf hin, dass der Kreis Coesfeld als Sozialhilfeträger folgende Voraussetzungen für den Einzug einer Person in eine solche Wohngemeinschaft für unabdingbar halte:

-    Bei der Bewohnerin/ dem Bewohner müsse eine ärztlich attestierte Demenz vorliegen.

-    Es müsse eine Heimnotwendigkeit nachgewiesen sein bzw.

-    mindestens das Vorliegen der Pflegestufe I gem. SGB XI.

-    Die Kosten dürften abzüglich der Refinanzierungsmöglichkeiten die durchschnittlichen Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung im Kreisgebiet nicht übersteigen.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Bednarz bestätigt FBL Schütt, dass entweder Heimnotwendigkeit nachzuweisen sei oder aber mindestens die Pflegestufe I vorliegen müsste.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.