Vorsitzende Schäpers begrüßt zunächst Frau Schmäing, Herrn Althoff und Herrn Brokhues und dankt ihnen für die Möglichkeit, die Ausschusssitzung in den Räumlichkeiten des Interkulturelle Begegnungsprojekte (IBP) e. V. durchführen zu können.

 

Frau Schmäing erklärt, dass die Geschäftsführung des IBP e. V. paritätisch besetzt sei. Sie werde von Herrn Althoff und ihr selbst wahrgenommen. Die Mitgliederversammlung und der Vorstand des IBP e. V. bestünden ganz oder zum Teil aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Aufbau untergliedere sich des Weiteren in die Bereiche Verwaltung, Dienstleistung Sozialwerkstatt Coesfeld (DiSoCo), Pfauengasse, Pferdehof Hövel, Ambulant betreutes Wohnen sowie den Bereich Kunst + Kultur (billerbecks BAHNHOF, Bahnhof Coesfeld). Zurzeit verfüge der IBP e. V. über 60 hauptamtliche Mitarbeiter/innen, die gegenwärtig 140 Klientinnen und Klienten betreuen.

Frau Schmäing führt aus, dass die Pfauengasse eine sozialtherapeutische Einrichtung sei. Diese stationäre Einrichtung wende sich mit ihren Angeboten zum einen an Frauen und Männer, deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft durch besondere Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten eingeschränkt sei. Diese wohnungslosen oder seelisch behinderten Menschen erhalten Hilfe nach den Regelungen der §§ 67 ff. SGB XII. Ihnen werde die Möglichkeit gegeben, sich neu zu orientieren und wieder Anschluss an das Leben in der Gemeinschaft zu finden. Hierfür würden 30 stationäre Plätze vorgehalten. Die Angebote der Pfauengasse wenden sich zum anderen auch an Suchtkranke. Sie biete differenzierte Wohnformen, stationäre Plätze im Stammwohnheim und mehrere Außenwohngruppen. Die gewährten Hilfen basieren auf den Vorschriften der §§ 53 ff. SGB XII. Für zurzeit 13 Personen seien Wohnungen angemietet worden. Die Einrichtungen der Pfauengasse böten eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ durch Multifunktionsteams.

Der ebenfalls zu den Einrichtungen des IBP e. V. gehörende Pferdehof Hövel böte ländlich gelegen zwischen Nottuln und Darup einen geschützten Raum für suchtkranke Personen. Dies sei für den betroffenen Personenkreis oft eine gute Chance und Unterstützung in dem Bestreben, abstinent leben zu wollen.

Frau Schmäing trägt vor, dass sich die Sozialwerkstatt (DiSoCo) bei der Vermittlung von Beschäftigungsmöglichkeiten auf die Bereiche Garten- und Landschaftspflege, Renovierungs- und Umzugshilfen, Instandhaltung und Pflege von Möbeln und Fahrrädern sowie einfache Dienstleistungen, die auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnitten seien, konzentriere.

Frau Schmäing weist darauf hin, dass das Kulturprojekt „billerbecks BAHNHOF“ seit 2004 vom IBP e. V. betrieben werde. Neben kulturellen und künstlerischen Angeboten stünden hier eine Radstation, ein Kiosk und ein Café zur Verfügung, in denen ebenfalls Klientinnen und Klienten der Sozialwerkstatt eingesetzt würden. Es sei beabsichtigt, ein ähnliches Konzept auch im Besucherzentrum des Coesfelder Bahnhofs umzusetzen.

Auf die Frage der Ktabg. Willms nach Altersstruktur und Geschlecht der Klientinnen und Klienten des IBP e. V. führt Frau Schmäing aus, dass sich die Angebote an Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr richten würden. In letzter Zeit mehrten sich jedoch die Anfragen, ob auch Jugendliche unter dem 21. Lebensjahr Hilfen erhalten könnten. Es sei daher so, dass 20 – 30 % der Klientinnen und Klienten, dass 21. Lebensjahre noch nicht vollendet hätten. Die größte Altergruppe setze sich aus Personen zwischen Mitte dreißig bis Mitte vierzig zusammen. Dies erkläre sich daraus, dass dieser Personenkreis in der Regel bereits vielfältige Erfahrungen z. B. durch den Aufenthalt in Suchtkliniken gesammelt habe, bevor er in die Einrichtungen des IBP e. V. aufgenommen würde. Festzustellen sei, dass überwiegend Männer Hilfe durch den IBP e. V. erhalten würden; der Frauenanteil betrage maximal 10 %.

Ktabg. Pieper bittet um Auskunft zur Verweildauer der Klientinnen und Klienten. Frau Schmäing erklärt hierzu, dass die durchschnittliche Verweildauer zwischen 2 bis 2 ½ Jahren läge. Der Aufenthalt könne jedoch von nur wenigen Tagen bis zu zehn Jahren in einem Einzelfall dauern.

 

Herr Althoff führt aus, dass sich das Angebot des ambulant betreuten Wohnens an chronisch sucht- und psychisch kranke Menschen richte. Hierbei habe es sich um einen bis dato unterversorgten Personenkreis gehandelt. Im Zuge der Ausweitung des ambulant betreuten Wohnens könnten stationäre Plätze vermehrt abgebaut werden. Derzeit lebten 30 Personen im ambulant betreuten Wohnen. Sie würden von vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umfang von vier bis fünf Stunden pro Woche betreut.

Herr Althoff weist darauf hin, dass sich der IBP e. V. auch im Rahmen von SGB II-Maßnahmen für die berufliche Integration von suchtkranken Menschen einsetze. Hier gelte es, die Symptomatik bei diesem Personenkreis umfassend zu bearbeiten. Zurzeit werden in diesem Zusammenhang zwölf Personen betreut, z. B. Personen mit Interesse im Bereich Garten- und Landschaftsbau im Rahmen der Maßnahme „Fit für GALA“. Daneben würden im Rahmen der Finanzierung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen durchgeführt. Eine dieser Maßnahmen sei das Besucherzentrum des Coesfelder Bahnhofs.

Herr Althoff trägt vor, dass die ganzheitliche pädagogische Arbeit des IBP e. V. nach dem systematischen Therapieansatz und den Methoden des „Gewaltfreien Widerstandes“ und der „Pädagogischen Präsenz“ erfolge. Dabei stehe die persönliche Beziehung zwischen Klientinnen/Klienten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Mittelpunkt. Durch das zu Grunde liegende Konzept habe die Abbruchquote gesenkt werden können.

Auf Nachfrage der Ktabg. Willms, ob von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Biografie-Arbeit geleistet werde und diese hierfür entsprechend ausgebildet seien, bestätigt Herr Althoff, dass alle Beschäftigten über entsprechende Qualifikationen verfügten, um diese Arbeit durchführen zu können.

Ktabg. Pieper bittet mitzuteilen, ob die Klientinnen und Klienten über Einzelzimmer verfügten und ob sie bei einem Rückfall sozusagen eine zweite Chance erhielten. Herr Althoff erklärt, dass ein Großteil der Personen Einzelzimmer hätte, einige aber auch in Doppelzimmern untergebracht seien. Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit einer zweiten Chance. Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn der Klient oder die Klientin gedealt habe.

 

Im Anschluss an den Vortrag werden die Räumlichkeiten des IBP e. V. in drei Gruppen unter Führung von Frau Schmäing, Herrn Althoff und Herrn Brokhues besichtigt. Bei diesem Rundgang geben Klientinnen und Klienten des IBP e. V. den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit, Einsicht in Zimmer des Wohnheimes sowie in eine Außenwohngruppe zu nehmen. Ebenso werden die Gemeinschaftsräume, wie z. B. Therapieräume, Küche, Aufenthaltsräume sowie die Verwaltungsbüros besucht.

 

Vorsitzende Schäpers dankt den Vertretern des IBP e. V. für die informativen Ausführungen.