Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Coesfeld und Dülmen und dem Kreis Coesfeld über die zentrale Erteilung vom Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot gemäß § 46 Abs. 1 Ziff. 7 Straßenverkehrsordnung (StVO) und zur Beförderung von Ladung mit Überbreite, Überhöhe und Überlänge gemäß § 46 Abs. 1 Ziff. 2 und 5 StVO wird zugestimmt.

 


Ref. Böwing erklärt auf Nachfrage des Ktabg. Vogelpohl, entstehende Mehrarbeiten für den Kreis Coesfeld könnten mit dem vorhandenen Personal aufgefangen werden, Mehrkosten seien nicht zu erwarten.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig