Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die bestehende Satzung bleibt unverändert.


FBL Dr. Hörster gibt zu Anfang der Beratungen kurz die Sachstände hinsichtlich der Stationierung jeweils eines zusätzlichen RTW in Coesfeld und Dülmen und der Sicherung des Rettungsdienstes im Bereich Olfen von Datteln aus wieder, die in der Vergangenheit bereits mehrfach Thema im Ausschuss waren.

Hinsichtlich der Stationierung der zusätzlichen RTW in Coesfeld und Dülmen habe nunmehr die Bezirksregierung ihre Festlegung dahingehend konkretisiert, die beiden zweiten RTW einschichtig mit einer Schichtdauer von 8 Stunden an 7 Tagen die Woche einzusetzen mit Personalkosten in Höhe von ca. 210.000 € jährlich. Sollte der Kreistag beschließen, den Schichtbetrieb auf 10 Stunden auszuweiten, wie es in der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans vorgesehen ist, so wären die zusätzlichen 2 Stunden pro Schicht durch den Kreis aus allgemeinen Deckungsmitteln zu tragen. Es werde angestrebt, den Betrieb im April/Mai 2008 aufzunehmen. Die Inbetriebnahme der zweiten RTW sei dabei unabhängig von der Einsparung eines KTW zu sehen, dieses sei als Zielsetzung zu verstehen, wobei offen sei, wann und in welchen Schritten dieses erfolgen könne.

 

Bezüglich Olfen führt FBL Dr. Hörster aus, zwischenzeitlich sei die Antwort der Stadt Datteln und des Kreises Recklinghausen auf die Anfrage der Verwaltung, ob der Rettungsdienst für Olfen von Datteln aus gefahren werden könne, eingegangen. Danach wäre dieses grundsätzlich möglich, allerdings benötige Datteln in diesem Fall drei zusätzliche Rettungsassistentenstellen mit Kosten von 100.000 – 110.000 € jährlich zur Besetzung des dortigen 2. RTW an 16 Stunden 7 Tage/Woche. Mittels dieser Aufstockung wäre nach Einschätzung der Stadt Datteln eine ausreichende Bediensicherheit des Rettungsdienstes zur Mitversorgung von Olfen gegeben.

Diese Mehrkosten müssten seitens des Kreises Coesfeld übernommen werden, wobei der Kreis Coesfeld im Gegenzug die für die Rettungseinsätze anfallenden Gebühren zur Gegenfinanzierung erhalten würde.

Der durch die Stationierung der 2. RTW in Coesfeld und Dülmen und durch die Personalgestellung für die Rettungswache Datteln entstehende Mehraufwand sei in der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung nicht enthalten. Gleichwohl wäre eine Gebührenerhöhung in 2008 nicht erforderlich.

Seitens der Kostenträger läge eine abschließende Stellungnahme noch nicht vor, diese sei aber noch für dieses Jahr angekündigt. Entsprechende Gespräche mit den Kostenträgern finden noch vor Weihnachten statt. Hauptsächliche Bedenken wurden gegen die geforderte Personalgestellung für die RW Datteln vorgetragen. Ob hier die Krankenkassen kurzfristig eine kostenneutrale Lösung als wirtschaftliche Alternative aufzeigen können, sei fraglich.

Nach dem Rettungsdienstgesetz sei hinsichtlich der Gebührensätze mit den Verbänden der Krankenkassen Einvernehmen zu erzielen. Sei dieses nicht zu erreichen, entscheide der Satzungsgeber, also der Kreistag, abschließend. Anregungen auf wirtschaftlichere Lösungen sollten selbstverständlich nachgegangen werden, wenn diese Aussicht auf Erfolg hätten. Schließlich sei aber vorgesehen, unabhängig von einer Zustimmung der Verbände der Krankenkassen diese Maßnahme so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.

Es sei dabei geplant, diese Lösung zunächst für ein Jahr im Probebetrieb zu testen und dann darüber zu entscheiden, ob diese Lösung dauerhaft eingerichtet werden soll.

Abschließend weist FBL Dr. Hörster darauf hin, dass ein privater Anbieter, der eine Genehmigung für den Betrieb einer Rettungswache in Olfen anstrebe, rechtliche Schritte zur Verhinderung der o.a. Lösung anstrengen könnte. Über die Klage gegen die ablehnende Entscheidung habe das VG Münster noch nicht entschieden.

 

Ktabg. Schulze-Esking weist auf den Gebührenanstieg seit 2004 von über 30 % hin und erkundigt sich danach, ob man nun nach Durchführung der o.g. drei Maßnahmen von einer ausreichenden Rettungsdienstdichte im Kreis Coesfeld ausgehen könne, oder ob der Rettungsdienst unter Inkaufnahme weiterer Kostensteigerungen noch weiter ausgebaut werden müsse.

Ref. Böwing erwidert, zur Zeit gäbe es nur noch im Bereich Olfen Probleme bei der vorgeschriebenen Einhaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten, es sei aber davon auszugehen, dass dieses Problem durch die Kooperation mit Datteln gelöst würde. Weitere Problembereiche im Kreis Coesfeld gäbe es nach derzeitigen Erkenntnissen nicht mehr, der Rettungsdienst sei ansonsten ausreichend aufgestellt.

 

Innerhalb Olfens wären Überschreitungen der Hilfsfrist vor allem im Bereich Gut Eversum wahrscheinlich, wie Ref. Böwing auf Nachfrage des Ktabg. Austerschulte bestätigt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig