FBL Schütt teilt mit:

 

 

1. Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen

 

In einer Pressemitteilung vom 07.11.2007 teilt das Schulministerium NRW mit, dass man mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat, um die Berufsorientierung an Schulen in NRW zu stärken. Bis zum Jahr 2010 will die Bundesagentur für Arbeit in NRW hierzu insgesamt 30 Mio. Euro zur Verfügung stellen.  Unter der Bezeichnung „Zukunft fördern- vertiefte Berufsorientierung gestalten“ soll an allen allgemeinbildenden Schulen für die Sekundarstufe I und II Berufsberater der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Seitens der Schule sollen speziell qualifizierte Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung zur Verfügung gestellt werden.

 

Neben dieser flächendeckenden Umsetzung können sich die besagten Schulen um eine Förderung für ein Berufsorientierungsbüro bewerben. Zudem werden neun weitere  unterschiedliche Module zur schulischen Berufsorientierung  angeboten, zu denen man sich „voranmelden“ kann.

Um den Erfolg von begonnenen Ausbildungen zu sichern wird zudem angekündigt, neben Bemühungen in Berufskollegs und Betrieben die Nutzung  ausbildungsbegleitenden Hilfen zu verstärken.

 

Die Finanzierung der Module setzt sich aus einem Betrag der Bundesagentur für Arbeit in Form von Finanzmitteln (Fördersumme) und aus Landesmitteln zusammen. Als Landesmittel werden zur Ko-Finanzierung der Module (50 %) auch die eingesetzten Lehrerstunden angerechnet.

 

Unter der Internet-Seite www.partner-fuer-schule.nrw.de/zukunft/  der Stiftung Partner für Schule NRW werden genauere Informationen zu den Teilnahmemöglichkeiten an den Modulen für die vertiefende Berufsorientierung bereitgestellt. Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Initiative ist:

 

·         Das vollständige Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars.

·         Eine Umsetzung der Module an der Schule im Jahr 2008.

·         Die strategische Abstimmung  mit der regionalen Agentur für Arbeit

 

Die Anmeldefrist endet am 15. Januar 2008. Genauere Umsetzungsvoraussetzungen und Zuwendungsbedingungen (Pflichtenheft) sollen den Schulen voraussichtlich Ende Januar 2008 mitgeteilt werden. Erst danach muss eine Schule definitiv zusagen.

Die Stiftung Partner für Schule soll unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach fachlichen und finanziellen Kriterien entscheiden, welche der ausgewählten Module die Schule durchführen kann. Von dort erfolgt auch die Förderzusage.

 

 

2. Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren 

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat „Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Abs. 5 SchulG“ vorgelegt.

Aufgrund der mit diesem Konzept verbundenen grundlegenden Änderung der sonderpädagogischen Förderung in örtlichen bzw. regionalen Kontexten sowie viele damit zusammenhängender haushaltsrechtlicher, dienst- und personalrechtlicher sowie schulfachlicher Fragestellungen sollen zunächst im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden. Landesweit wird die Gesamtzahl der Pilotprojekte auf 20 begrenzt.

Die Schulträger können sich mit ihren Schulen bis zum 31.01.2008 in einem förmlichen Verfahren um die Teilnahme an der ersten Pilotphase, die zum Schuljahr 2008/09 beginnt, bewerben.

Es ist vorgesehen, dass weitere Pilotphasen in 2009 und 2010 beginnen.

 

Nach Rücksprache mit den Schulleitungen der Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen und der Peter-Pan-Schule in Dülmen wird eine Bewerbung der Förderschulen des Kreises zumindest fü die erste Pilotphase ausgeschlossen.

 

 

 

3. Regionale Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld

 

Der Kreis Coesfeld hat gegenüber der Bezirksregierung Münster sein Einverständnis zur Versetzung einer bereits seit 2001 im Landesdienst stehenden schulpsychologischen Fachkraft in den Kreis Coesfeld erteilt.

Die Bezirksregierung Münster hat Vertretern des Kreises Coesfeld die Möglichkeit gegeben, mit der Fachkraft ein Vorstellungsgespräch zu führen.

 

Die Versetzung soll nach Möglichkeit zum 01.02.2008 vollzogen werden. Vorgesehen ist, die Fachkraft am Standort Lüdinghausen einzusetzen.

 

Derzeit wird die Ausschreibung für die vom Kreis einzurichtende Stelle vorbereitet. Für diese Stelle ist dann „Dülmen“ als Dienstort vorgesehen.

 

 

4. Entwicklung der Schülerzahlen an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld

 

Die Schülerzahlen an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Schuljahr 2007/08 liegen vor.

Danach ist die Gesamtschülerzahl gegenüber dem Vorjahr von 6.218 auf 6.442 (+ 224) gestiegen. Allein bei den Berufsschülern im dualen System ist ein Anstieg um 181 Schüler/innen zu verzeichnen.

Eine Übersicht über die aktuellen Schülerzahlen an den einzelnen Berufskollegs wird der Niederschrift beigefügt (s. Anlage 1).

 

Die Schülerzahlen werden derzeit ausgewertet. Für den 05.12.2007 hat der Landrat die Schulleitungen und die Schulaufsicht zu einem Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch sollen auch die Schülerzahlen und die weiteren Entwicklungen thematisiert werden.

 

Der Bericht über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung wird dem Ausschuss – unter Einbeziehung des Gesprächsergebnisses – in der nächsten Sitzung vorgelegt.

 

 

5.      Landesförderung und Kreiszuschuss zur Sucht- und Drogenberatung, Suchtvorbeugung und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Jahre 2008 

 

Seit 2007 umfasst die Förderung der Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung neben dem Kreiszuschuss auch die Vergabe der Landesmittel für den Kreis Coesfeld zur Bekämpfung von Suchtgefahren (fachbezogene Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz) mit Maßgabe und Regelung im Haushaltsplan des Landes (s. Mitteilung zur Ausschusssitzung vom 21.02.2007). Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 20.12.2006 (s. SV-7-0540) werden die Fördermittel mit vertraglicher Regelung der AWO Unterbezirk West-Münsterland (165.400 € Kreiszuschuss, 46.100 € Landesförderung) und dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. (380.200 € Kreiszuschuss, 76.800 € Landesförderung) für die entsprechenden Fachstellen im Jahre 2007 zugewendet.

 

Zur Landesförderung im nächsten Jahr hat das zuständige Landesministerium mitgeteilt, dass nach den Haushaltsplanungen und vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags die Mittel für den Kreis Coesfeld unverändert wie im Jahr 2007 gewährt werden sollen.

 

Das Ministerium hat zudem darum gebeten, die Förderung der einzelnen Träger der Präventions- und Hilfemaßnahmen in 2008 auf der Grundlage der Übergangsregelung zur Landesförderung in 2007 vorzunehmen, d.h. die Mittel wie im Vorjahr einzusetzen. Dieser Bitte hat sich mittlerweile der Landkreistag in einer Empfehlung angeschlossen

 

Nach Angaben des Ministeriums hat sich der geplante Abschluss einer Landesrahmenvereinbarung im Sucht- und AIDS-Bereich verzögert und wird von dort im nächsten Jahr erwartet. Insbesondere eine Einigung über die künftigen Kriterien zur Festlegung der jeweiligen Höhe der landesseitigen Förderpauschalen für die Kreise und kreisfreien Städte ab dem Jahr 2009 sei noch offen.

 

Die Geschäftsführer der AWO und des Caritasverbandes haben vorbehaltlich der Entscheidungen des Kreistages und des Landtages in der letzten Woche kurzfristig dem Angebot zugestimmt, die vertragliche Förderung der o.a. Aufgabenwahrnehmung im Jahre 2008 im gleichen Stellenumfang und mit der gleichen Förderhöhe wie im Jahre 2007 weiterzuführen.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung berät am 04.12.2007 über einen Beschlussvorschlag für den Kreistag am 19.12.2007 zur vorläufigen Haushaltsführung im nächsten Jahr (s. SV-0840). In Verbindung damit soll über die Weiterführung der Förderung der o.a. Aufgabenwahrnehmung im Jahre 2008 am 27.02.2008 im Fachausschuss und am 12.03.2008 im Kreistag beraten und entschieden werden.

 

 

6.      Baumaßnahme Burg Vischering

 

Dem Kreis Coesfeld sind kurzfristig Fördermittel der Euregio in Höhe von 125.000 € in Aussicht gestellt worden. Diese Mittel können für eine zusammenhängende Baumaßnahme im Bereich des Tourismus als 50 % Förderung bewilligt werden. Als sinnvolle Investitionsmaßnahme ist seitens des Kreises Coesfeld eine umfassende Sanierung des Bauhauses der Burg Vischering beantragt worden.

Teile dieser Maßnahmen ist die Erneuerung der veralteten Heizung sowie der Einbau einer Fußbodenheizung im Bereich der Remise (Kutschenraum). Einhergehend mit diesen Maßnahmen werden die Fußböden in der Remise sowie dem bisherigen Heizungsraum saniert. Daneben ist eine Deckensanierung im Bereich des Pferdestalls sowie der angrenzenden Lagerräume zur langfristigen Sicherung des Gebäudebestandes vorgesehen. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist auch der Einbau eines behindertengerechten Aufzuges sowie eine Überarbeitung der öffentlich zugänglichen Sanitäranlagen geplant.

Ein Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor. Die gesamte Baumaßnahme muss bis zum 30.06.2008 abgerechnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Specker                                               Außendorf                                                       Hericks

Vorsitzender                                        Schriftführerin                                                 Schriftführer

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