Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Kreises Coesfeld vom 13.12.2007 wird beschlossen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes überprüft das Beitragsaufkommen im Kindergartenjahr 2008/09 und berichtet hierüber den Gemeinden des Zuständigkeitsbereichs und dem Jugendhilfeausschuss.

 


 

Die Vorsitzende erläutert, dass wegen der sich zum 01.08.2008 ändernden Rechtsgrundlage, mit der Möglichkeit, zwischen drei verschiedenen Buchungszeiten zu wählen, die Elternbeitragstabelle angepasst werden müsse. Der Vorschlag der Verwaltung sei als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage dargestellt und sehe eine Beitragsfreiheit bis 15.000 EUR sowie eine zusätzliche Einkommensgruppe über 73.000 EUR vor.

 

FBL 2 Schütt ergänzt, dass mit dem Vorschlag der Anlage 1 auf Beitragserhöhungen weitestgehend verzichtet werde; angesichts des erwarteten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für 2jährige Kinder ab 2010 sei eine einheitliche Beitragsgestaltung für alle Kinder ab 2 Jahren vorgesehen. Für Kinder unter zwei Jahren spiegle sich der Mehraufwand in der Betreuung auch in der Beitragshöhe wieder.

 

Ktabg. Schäpers führt aus, das Ziel ihrer Fraktion sei eine vollständige Beitragsfreiheit. Sie beantragt, die in § 4 Satz 2 der Elternbeitragssatzung vorgesehene jährliche Anpassung der Beiträge an die Erhöhung der Kibiz-Pauschalen zu streichen.

 

Ktabg. Pieper erkundigt sich, ob eine Betragsfreiheit für Geschwisterkinder nur bei Besuch des gleichen Kindergartens oder auch bei Tagespflege bestehe. AL’in Dülker antwortet, dass die Geschwisterbeitragsfreiheit für alle Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich gelte und derzeit geprüft werde, ob diese auch in die Richtlinien zur Förderung der Tagespflege einbezogen werde. Hierüber müsse der Jugendhilfeausschuss dann im ersten Halbjahr 2008 beraten und beschließen.

 

Ktabg. Wilhelm fragt an, ob die Buchungszeit 35 Stunden eine freie Auswahl der Betreuungszeiten zulasse. Ktabg. Schäpers und AL’in Dülker erklären, dass dieses jeweils mit dem Kindergartenträger abzuklären sei. Dieser solle die Öffnungszeiten grundsätzlich bedarfsgerecht gestalten, könne aber wegen personeller und konzeptioneller Rahmenbedingungen möglicherweise nicht jedem Einzelwunsch 1:1 entsprechen. Auch sei hierbei der Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen zu berücksichtigen, der eine gewisse Kontinuität in der Betreuung erfordere.

 

Ktabg. Wilhelm erkundigt sich nach den Möglichkeiten einer Übermittagbetreuung für Schulkinder im Kindergarten. FBL 2 Schütt führt hierzu aus, dass eine Schulkindbetreuung vom KiBiz eigentlich nicht vorgesehen sei. Im Kreis Coesfeld gebe es eine Absprache der Bürgermeister, dass diese die Betreuung der Schulkinder im Rahmen der offenen Ganztagsschule und anderer Angebote sicherstellten. Das Problem der Schulkindbetreuung in Schapdetten sei der Verwaltung des Jugendamtes und der Gemeinde bekannt, für Januar 2008 sei bereits ein Gesprächstermin vorgesehen.

 

Mitglied Boldt-Hübner fragt an, ob die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder auch auf Angebote der Offenen Ganztagsschule übertragbar sei. AL’in Dülker antwortet, dass dieses grundsätzlich denkbar, wegen unterschiedlicher Satzungsgeber aber schwer zu realisieren sei.

 

Ktabg. Schäpers wiederholt ihren Antrag, § 4 Satz 2 der Elternbeitragssatzung in Anlage 1 zu streichen.

 

Ktabg. Schulze Zumkley erklärt, dass die bisherige Diskussion für ihn belege, wie positiv das KiBiz die Kindergartenlandschaft verändere und zu mehr Verantwortung und Flexibilisierung führe. Er habe den Gesetzesentwurf begleiten und feststellen können, dass Eingaben und Stellungnahmen in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden seien.

 

Ktabg. Hellwig äußert Kritik am KiBiz. Dieses bringe gerade kleinere Träger in Bedrängnis, die bisherige personelle Besetzung sei für diese künftig kaum finanzierbar. Auch fehlten Übergangsvorschriften für den weiteren Einsatz von Ergänzungskräften; es gebe zudem bereits Signale, dass sich die Kirche trotz der Senkung des Trägeranteils aus der Kindertagesbetreuung zurückziehe. Außerdem erwarte sie angesichts unterschiedlichster Beitragshöhen in NRW einen Kindergartentourismus.

 

FBL 2 Schütt erklärt, dass die kommunalen Spitzenverbände wiederholt auf die Probleme von fehlenden landeseinheitlichen Elternbeiträgen hingewiesen hätten, diese Situation so aber bereits seit dem 01.08.2006 bestehe und die diesbezüglichen Einwendungen der Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren von der Landesregierung nicht berücksichtigt worden seien. Einen Rückzug der kath. Kirchengemeinden aus der Kinderbetreuung erwartet FBL 2 Schütt für den Zuständigkeitsbereich nicht. Hier seien aber unterschiedliche Strategien der Bistümer feststellbar. Das Bistum Münster verhandle derzeit mit den Städten und Gemeinden über die künftige Gestaltung der Verträge zur sogenannten Überhanggruppenfinanzierung.

 

Ktabg. Specker ergänzt, dass ein Kindergartentourismus seines Erachtens nicht zu erwarten sei. Ähnliche Befürchtungen seien vor der Einführung der freien Schulauswahl geäußert worden, hätten sich aber nicht bewahrheitet.

 

Ktabg. Pieper bittet, bei einer der nächsten Tagesordnungen für den Jugendhilfeausschuss eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem KiBiz vorzusehen. FBL 2 Schütt sichert dieses zu und verweist auf die noch ausstehenden Ausführungsvorschriften zum KiBiz, die wichtige Diskussionsgrundlage seien.

 

FBL 2 Schütt formuliert einen Beschlussvorschlag entsprechend des Antrags der Ktabg. Schäpers:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Kreises Coesfeld vom 13.12.2007 wird beschlossen, wobei § 4 Satz 2 gestrichen wird.

Die Verwaltung des Jugendamtes überprüft das Beitragsaufkommen im Kindergartenjahr 2008/2009 und berichtet hierüber den Gemeinden des Zuständigkeitsbereichs und dem Jugendhilfeausschuss.

 

Ktabg. Schulze Zumkley bittet von einer Abstimmung über den Antrag von Ktabg. Schäpers abzusehen. Die jährliche Erhöhung um 1,5 % sei durch jetzt bereits feststehende jährliche Betriebskostensteigerungen begründet.

 

Ktabg. Schäpers erwidert, dass der Antrag in der Fraktionssitzung so beschlossen worden sei und sie diesen nicht zurückziehe. Die SPD wolle keine Erhöhung der Elternbeiträge, auch nicht in Folgejahren.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Ergebniss:

4 Ja-Stimmen

6 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Die Vorsitzende stellt dann fest, dass dem Antrag der SPD-Fraktion nicht stattgegeben sei und lässt über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abstimmen

 

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 Ja-Stimmen

                                                    3 Nein-Stimmen