Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/2009 wird – unter Berücksichtigung der Änderungen aus Anlage 2 – beschlossen.

Eine Ergänzung der Planung bzgl. der Buchungszeiten 25 und 35 Stunden sowie der Betreuung behinderter Kinder erfolgt vor Beginn des Kindergartenjahres 2008/09.

 

 


 

Nach kurzer Einleitung durch die Vorsitzende führt FBL 2 Schütt bisherigen zum Planungsverfahren aus. Er weist darauf hin, dass nach der Abstimmung zu TOP 1 nun der Beschlussvorschlag b) mit Einbeziehung des „Hauses Kunterbunt“ in die Bedarfsplanung zur Abstimmung gestellt werden müsse. Mit der vorliegenden Planung könne die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen von derzeit 6,01 % auf 12,7 % mehr als verdoppelt werden. Es werde damit ein „riesiger Schritt“ zum Ziel, bis Oktober 2010 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für diese Altersgruppe zu schaffen, ermöglicht. Hieran werde sich im Rahmen der KiBiz-Finanzierung auch das Land beteiligen. Zur Vorbereitung der Planung wurden Gespräche mit Trägern und Gemeinden vor Ort geführt. Allen Beteiligten spricht FBL 2 Schütt seinen ausdrücklichen Dank aus.

 

Ktabg. Pieper erkundigt sich zur Finanzierung der durch das Kinderbildungsgesetz zu erwartenden Mehrkosten. FBL 2 Schütt erklärt hierzu, dass nach Aussagen des Landesjugendamtes eine „Deckelung“ hinsichtlich der Finanzierungsanteile des Landes für die über 3-jährigen nicht vorgesehen sei. Das Land beteilige sich damit mit den üblichen Finanzierungsanteilen an den erwarteten Mehrkosten.

 

Ktabg. Wilhelm fragt, wie sich die Entlastung der kirchlichen Träger bei der KiBiz-Finanzierung konkret darstelle. FBL 2 Schütt erläutert die Reduzierung des Trägeranteils der kirchlichen Träger von 20 auf 12 % und die Aufteilung der Belastung dieser Entlastung der kirchlichen Träger auf Land (3/4) und örtliches Jugendamt (1/4).

 

Mitglied Boldt-Hübner merkt an, dass der Wunsch der ev. Kirchengemeinde Nottuln, in einem der beiden dortigen ev. Kindergärten eine Typ II-Gruppe einzurichten, im Kindergartenbedarfsplan nicht berücksichtigt worden sei und erkundigt sich nach den Gründen.

 

AL’in Dülker führt hierzu aus, dass ein Ausbau von U3-Gruppen schrittweise bis Oktober 2010 erfolgen werde und für die Planung, die nur das Kindergartenjahr 2008/2009 betreffe, nur bei ganz bestimmten, im Bedarfsplan erläuterten Konstellationen eine Typ II-Gruppe vorgesehen worden sei. Die Einrichtung weiterer Typ II-Gruppen zum Kindergartenjahr 2009/2010 sei beabsichtigt, eine Berücksichtigung der ev. Kindergärten in Nottuln hierbei nicht ausgeschlossen.

 

Ktabg. Schäpers hält es für wichtig, dass Elternverhalten bei der Planung zu berücksichtigen. Dieses belege bereits jetzt, dass die 2008/2009 vorgesehenen Plätze für Kinder unter drei Jahren in Havixbeck nicht ausreichend seien. Die Planung sei im Unterausschuss ausführlich erörtert worden, und werde von der SPD-Fraktion trotz begrenzter U3-Plätze mitgetragen. Ktabg. Schäpers möchte jedoch klarstellen, dass sie verärgert über das Verhalten einiger Mitglieder des Unterausschusses sei, da diese aus dem nichtöffentlichen Ausschuss an die Presse berichtet hätten. Im Nachgang zur Unterausschusssitzung wolle sie daher anmerken, dass sie mit der Planung an sich durchaus einverstanden sei. Dennoch werde sie sich wegen der mit dem Kinderbildungsgesetz ihres Erachtens verbundenen negativen Auswirkungen auf den Personalsschlüssel der Tageseinrichtungen und die Gestaltung der Elternbeiträge der Stimme enthalten. Sie wolle den Eltern Verlässlichkeit dokumentieren und ein Partner für diese sein. Sie habe Respekt vor der Planungsleistung der Verwaltung, wolle aber aus den zuvor genannten Gründen dem Kindergartenbedarfsplan nicht zustimmen.

 

Ktabg. Wilhelm äußert Verständnis für die Ausführungen von Ktabg. Schäpers, führt diese aber auf die für die SPD neue Oppositionsstellung im Land zurück.

Ktabg. Pieper ergänzt, dass Parteienstreitigkeiten vielleicht nachvollziehbar seien, in der Sache aber nicht weiterbringen würden. Diese gelte auch für die Berichterstattung aus dem Unterausschuss. Der im Bedarfsplan vorgesehene Ausbau der U3-Betreuung sei kein Verdienst des Kinderbildungsgesetzes oder der CDU. Vielmehr sei er allein auf die rückläufige Zahl der 3- bis 6jährigen Kinder und die Umwandlung von Plätzen für diese Altersgruppe zu U3-Plätzen zurückzuführen. Die erwarteten Mehrkosten entständen auch nicht durch den Ausbau der U3-Betreuung sondern wegen der Umstellung der Finanzierung. Mit der vorliegenden Planung sei ein Schritt in die richtige Richtung getan, das Ziel aber noch nicht erreicht. Ktabg. Pieper bemängelt, dass den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses noch immer keine detaillierte Auseinandersetzung mit dem neuen Gesetz ermöglicht worden sei. Sie hoffe diesbezüglich auf die noch ausstehenden Ausführungsvorschriften und kommenden Sitzungstermine. Wegen der Planungssicherheit und in Anerkennung der Leistung der Verwaltung werde sie der Planung zustimmen; dieses solle aber nicht als Zustimmung zum KiBiz verstanden werden.

 

Ktabg. Specker führt aus, dass das KiBiz als Rechtsgrundlage nun zwingend zu berücksichtigen sei. Dieses führe aus seiner Sicht zu Planungssicherheit. Auch blieben die Elternbeiträge stabil. Er spricht sich für eine konstruktive Zusammenarbeit und ein gemeinsames Handeln zugunsten der Familien aus.

 

AL’in Dülker weist vor der Abstimmung darauf hin, dass Seite 36 der Anlage (Kindergartenbedarfsplan 2008/2009) durch die Unterlagen der Tischvorlage ersetzt werden müsse. Im Internet-Sitzungsdienst sei dieses bereits geschehen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 Ja-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen