Sitzung: 11.12.2007 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0855
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Dem Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, vom 09.11.2007 wird entsprochen. Die Einrichtung „Haus Kunterbunt“ wird mit 10 Plätzen des KiBiz-Gruppentyps II in die Kindergartenbedarfsplanung für 2008/09 einbezogen.
FBL 2 Schütt erläutert die Auswirkungen einer Finanzierung des Hauses Kunterbunt über das Kinderbildungsgesetz – KiBiz. Die voraussichtliche Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2008/09 in Billerbeck würde bei Einbeziehung der Gruppe in die Bedarfsplanung 14,8 % (ansonsten 11,3 %) betragen. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage weist er hin. Angesichts der aktuellen Geburtenzahlen sei eine Reduzierung des Betreuungsangebots für 3- bis 6jährige Kinder in Billerbeck ab 2009 angezeigt; dieses würde ab 2009 die Schaffung weiterer U3-Plätze auch ohne Haus Kunterbunt ermöglichen. Es seien daher bewusst mehrere Beschlussvorschläge von der Verwaltung in die Sitzungsvorlage aufgenommen worden.
Ktabg.
Schäpers nimmt Bezug auf den Prognos-Familienatlas, wonach bei der Betreuung
der Kinder unter drei Jahren im Kreis Coesfeld Defizite zu verzeichnen seien.
Wenn es das Kreisjugendamt mit einem Ausbau von U3-Plätzen erst meine, könne
dem Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck nur entsprochen
werden. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren würden weitere Träger
benötigt, weil Nachfrage und Qualitätsanspruch steigen. Dieses hätte auch eine
U3-Umfrage in Havixbeck ergeben.
Ktabg.
Schulze Zumkley sieht ebenfalls Bedarf für einen Ausbau von Plätzen zur
Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Billerbeck. Dieses belege die
bisherige Nutzung des Hauses Kunterbunt. Er sagt für die CDU-Fraktion eine
Zustimmung zum Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck zu.
Wichtig sei ihm aber auch der Hinweis, die Planung im nächsten Jahr nochmals zu
prüfen, da dann wegen des bereits erkennbaren Rückgangs der Kinderzahl in
Billerbeck voraussichtlich rd. 50 Plätze abgebaut werden müssten. Er schlägt
vor, über den Beschlussvorschlag b) abzustimmen und diesen um den zweiten Satz
des Beschlussvorschlags a) zu ergänzen (Überprüfung Bedarf KiBiz-Gruppentyp II
zu 2009).
Ktabg.
Pieper geht angesichts des erwarteten Rechtsanspruchs für 2jährige Kinder ab
2010 von einem steigenden Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren aus.
Den Bemühungen der Verwaltung, das Platzangebot mit den vorhandenen Ressourcen
auszubauen, spricht sie daher ihre Anerkennung aus. Wichtig sei ihr, dass wegen
der Umstellung auf die KiBiz-Finanzierung kein Träger vom Markt gehen müsse.
Dieses dürfe aber keinen Förderungsstopp für die Zulassung neuer Träger
bedeuten.
Ktabg.
Wilhelm spricht sich für die Förderung der Gruppe „Haus Kunterbunt“ in
Billerbeck aus; eine Schließung der Gruppe wegen der fehlenden Auskömmlichkeit
der bisherigen Finanzierung sei nicht gewollt. Sie wolle sich bei der
Abstimmung aber der Stimme enthalten, da die Anmeldewoche noch nicht
stattgefunden habe und deshalb nur mit Soll- und nicht mit Ist-Zahlen
argumentiert werden könne. Es bestände kein Interesse, Haus Kunterbunt zu
schließen; es gebe aber auch andere förderungsbedürftige Einrichtungen, deren
Finanzierung angesichts fehlender Ist-Daten noch nicht geklärt sei.
Ktabg.
Hellwig fragt wegen des Vorschlags von Ktabg. Schulze Zumkley, warum eine
Einschränkung der Zulassung der Gruppe auf zunächst ein Jahr erfolgen solle.
Der Betreuungsbedarf für U3-Kinder sei angesichts einer Prognose von 48
benötigten Plätzen in Billerbeck für 2010 doch weiterhin vorhanden.
Ktabg.
Schulze Zumkley erwidert, dass keine Beschränkung auf ein Jahr, sondern eine
Überprüfung der Bedarfsplanung nach einem Jahr gewollt sei.
FBL
Schütt ergänzt, dass er die Argumentation bzgl. der Ergänzung des
Beschlussvorschlags so verstanden habe, dass absehbar sei, dass 2009 in Billerbeck
eine oder mehrere Gruppen geschlossen werden müssten. Die Frage, wie es 2009
weitergehen solle und der Wunsch nach einer erneuten Prüfung der Planung sei
damit legitim, zumal öffentlich geförderte Räumlichkeiten betroffen seien. Dass
eine Überprüfung für sinnvoll gehalten werde, heiße nicht, dass die Gruppe
wieder geschlossen werden solle. Sie unterläge hinsichtlich der
Bedarfsfeststellung künftig den gleichen Vorgaben wie alle übrigen Gruppen.
Ktabg.
Specker führt aus, dass die Gruppe „Haus Kunterbunt“ für 2008/09 in den
Bedarfsplan aufgenommen werden solle und die CDU dieser Planung zustimme. Eine
Planung für 2009/10 stehe noch aus; dieses gelte aber auch für alle übrigen
Träger. Bevor abschließende Aussagen zu 2009/10 getroffen würden, solle die weitere
Entwicklung abgewartet werden. Die Verwaltung des Jugendamtes solle dann,
ähnlich wie dieses Jahr, die Planung durch Trägergespräche vorbereiten.
Ktabg.
Schäpers und Ktabg. Wilhelm bitten um ein Signal des Jugendhilfeausschusses,
dass der Verein Kinder- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck nicht nur ein
„Platzhalter“ bis zur Realisierung anderer Betreuungsangebote sei.
Eine bloße
„Platzhalterfunktion“ des Vereins sei nicht gewollt, betonen Ktabg. Schulze
Zumkley und Ktabg. Specker.
Ktabg.
Hellwig geht davon aus, dass im nächsten Jahr eine neue Planungsphase anstehe,
bei der überlegt werden müsse, wo welche Plätze angeboten oder reduziert werden
sollen und dieses mit Trägern und Gemeinden diskutiert werde. Sie sehe daher
keine Notwendigkeit für eine darüber hinausgehende Bedarfsprüfung im
Zusammenhang mit der erstmaligen Aufnahme von „Haus Kunterbunt“ in die Planung.
Ktabg.
Specker führt aus, dass die demographische Entwicklung nicht wegdiskutiert
werden könne. Ein verstärkter Wettbewerb der Tageseinrichtungen angesichts der
rückläufigen Kinderzahlen könne aber auch zu Qualitätsverbesserungen führen und
damit förderlich für die Kinder sein.
Vorsitzende
Haselkamp schlägt daraufhin folgende Formulierung zur Abstimmung vor:
Dem Antrag der Kinder- Jugend und Familienhilfe e.V., Billerbeck, vom
09.11.2007 wird entsprochen. Die Einrichtung „Haus Kunterbunt“ wird mit 10
Plätzen des KiBiz-Gruppentyps II in die Kindergartenbedarfsplanung für 2008/09
einbezogen. Für die Bedarfsplanung 2009/10 wird dieses erneut geprüft.
Ktabg.
Hellwig und Schäpers widersprechen dieser Formulierung; es solle keine
einrichtungsbezogene, sondern eine generelle Bedarfsprüfung erfolgen.
Ktabg.
Schulze Zumkley erklärt daraufhin, dass auf die Ergänzung des
Beschlussvorschlags auch verzichtet werden könne, da durch die Diskussion, die
in der Niederschrift festgehalten werde, deutlich geworden sei, dass im
nächsten Jahr in Billerbeck eine Entscheidung, wo Gruppen geschlossen werden,
unvermeidbar sei und die Zulassung einer weiteren Gruppe in Kenntnis dieser
Situation erfolge.
Die
Abstimmung erfolgt über den Beschlussvorschlag Alternative b) der
Sitzungsvorlage – ohne Ergänzungen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen
1 Enthaltung