Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

 

Dem Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, vom 09.11.2007 wird entsprochen. Die Einrichtung „Haus Kunterbunt“ wird mit 10 Plätzen des KiBiz-Gruppentyps II in die Kindergartenbedarfsplanung für 2008/09 einbezogen.

 


 

FBL 2 Schütt erläutert die Auswirkungen einer Finanzierung des Hauses Kunterbunt über das Kinderbildungsgesetz – KiBiz. Die voraussichtliche Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2008/09 in Billerbeck würde bei Einbeziehung der Gruppe in die Bedarfsplanung 14,8 % (ansonsten 11,3 %) betragen. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage weist er hin. Angesichts der aktuellen Geburtenzahlen sei eine Reduzierung des Betreuungsangebots für 3- bis 6jährige Kinder in Billerbeck ab 2009 angezeigt; dieses würde ab 2009 die Schaffung weiterer U3-Plätze auch ohne Haus Kunterbunt ermöglichen. Es seien daher bewusst mehrere Beschlussvorschläge von der Verwaltung in die Sitzungsvorlage aufgenommen worden.

 

Ktabg. Schäpers nimmt Bezug auf den Prognos-Familienatlas, wonach bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren im Kreis Coesfeld Defizite zu verzeichnen seien. Wenn es das Kreisjugendamt mit einem Ausbau von U3-Plätzen erst meine, könne dem Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck nur entsprochen werden. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren würden weitere Träger benötigt, weil Nachfrage und Qualitätsanspruch steigen. Dieses hätte auch eine U3-Umfrage in Havixbeck ergeben.

 

Ktabg. Schulze Zumkley sieht ebenfalls Bedarf für einen Ausbau von Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Billerbeck. Dieses belege die bisherige Nutzung des Hauses Kunterbunt. Er sagt für die CDU-Fraktion eine Zustimmung zum Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck zu. Wichtig sei ihm aber auch der Hinweis, die Planung im nächsten Jahr nochmals zu prüfen, da dann wegen des bereits erkennbaren Rückgangs der Kinderzahl in Billerbeck voraussichtlich rd. 50 Plätze abgebaut werden müssten. Er schlägt vor, über den Beschlussvorschlag b) abzustimmen und diesen um den zweiten Satz des Beschlussvorschlags a) zu ergänzen (Überprüfung Bedarf KiBiz-Gruppentyp II zu 2009).

 

Ktabg. Pieper geht angesichts des erwarteten Rechtsanspruchs für 2jährige Kinder ab 2010 von einem steigenden Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren aus. Den Bemühungen der Verwaltung, das Platzangebot mit den vorhandenen Ressourcen auszubauen, spricht sie daher ihre Anerkennung aus. Wichtig sei ihr, dass wegen der Umstellung auf die KiBiz-Finanzierung kein Träger vom Markt gehen müsse. Dieses dürfe aber keinen Förderungsstopp für die Zulassung neuer Träger bedeuten.

 

Ktabg. Wilhelm spricht sich für die Förderung der Gruppe „Haus Kunterbunt“ in Billerbeck aus; eine Schließung der Gruppe wegen der fehlenden Auskömmlichkeit der bisherigen Finanzierung sei nicht gewollt. Sie wolle sich bei der Abstimmung aber der Stimme enthalten, da die Anmeldewoche noch nicht stattgefunden habe und deshalb nur mit Soll- und nicht mit Ist-Zahlen argumentiert werden könne. Es bestände kein Interesse, Haus Kunterbunt zu schließen; es gebe aber auch andere förderungsbedürftige Einrichtungen, deren Finanzierung angesichts fehlender Ist-Daten noch nicht geklärt sei.

 

Ktabg. Hellwig fragt wegen des Vorschlags von Ktabg. Schulze Zumkley, warum eine Einschränkung der Zulassung der Gruppe auf zunächst ein Jahr erfolgen solle. Der Betreuungsbedarf für U3-Kinder sei angesichts einer Prognose von 48 benötigten Plätzen in Billerbeck für 2010 doch weiterhin vorhanden.

 

Ktabg. Schulze Zumkley erwidert, dass keine Beschränkung auf ein Jahr, sondern eine Überprüfung der Bedarfsplanung nach einem Jahr gewollt sei.

 

FBL Schütt ergänzt, dass er die Argumentation bzgl. der Ergänzung des Beschlussvorschlags so verstanden habe, dass absehbar sei, dass 2009 in Billerbeck eine oder mehrere Gruppen geschlossen werden müssten. Die Frage, wie es 2009 weitergehen solle und der Wunsch nach einer erneuten Prüfung der Planung sei damit legitim, zumal öffentlich geförderte Räumlichkeiten betroffen seien. Dass eine Überprüfung für sinnvoll gehalten werde, heiße nicht, dass die Gruppe wieder geschlossen werden solle. Sie unterläge hinsichtlich der Bedarfsfeststellung künftig den gleichen Vorgaben wie alle übrigen Gruppen.

 

Ktabg. Specker führt aus, dass die Gruppe „Haus Kunterbunt“ für 2008/09 in den Bedarfsplan aufgenommen werden solle und die CDU dieser Planung zustimme. Eine Planung für 2009/10 stehe noch aus; dieses gelte aber auch für alle übrigen Träger. Bevor abschließende Aussagen zu 2009/10 getroffen würden, solle die weitere Entwicklung abgewartet werden. Die Verwaltung des Jugendamtes solle dann, ähnlich wie dieses Jahr, die Planung durch Trägergespräche vorbereiten.

 

Ktabg. Schäpers und Ktabg. Wilhelm bitten um ein Signal des Jugendhilfeausschusses, dass der Verein Kinder- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck nicht nur ein „Platzhalter“ bis zur Realisierung anderer Betreuungsangebote sei.

 

Eine bloße „Platzhalterfunktion“ des Vereins sei nicht gewollt, betonen Ktabg. Schulze Zumkley und Ktabg. Specker.

 

Ktabg. Hellwig geht davon aus, dass im nächsten Jahr eine neue Planungsphase anstehe, bei der überlegt werden müsse, wo welche Plätze angeboten oder reduziert werden sollen und dieses mit Trägern und Gemeinden diskutiert werde. Sie sehe daher keine Notwendigkeit für eine darüber hinausgehende Bedarfsprüfung im Zusammenhang mit der erstmaligen Aufnahme von „Haus Kunterbunt“ in die Planung.

 

Ktabg. Specker führt aus, dass die demographische Entwicklung nicht wegdiskutiert werden könne. Ein verstärkter Wettbewerb der Tageseinrichtungen angesichts der rückläufigen Kinderzahlen könne aber auch zu Qualitätsverbesserungen führen und damit förderlich für die Kinder sein.

 

Vorsitzende Haselkamp schlägt daraufhin folgende Formulierung zur Abstimmung vor:

 

Dem Antrag der Kinder- Jugend und Familienhilfe e.V., Billerbeck, vom 09.11.2007 wird entsprochen. Die Einrichtung „Haus Kunterbunt“ wird mit 10 Plätzen des KiBiz-Gruppentyps II in die Kindergartenbedarfsplanung für 2008/09 einbezogen. Für die Bedarfsplanung 2009/10 wird dieses erneut geprüft.

 

Ktabg. Hellwig und Schäpers widersprechen dieser Formulierung; es solle keine einrichtungsbezogene, sondern eine generelle Bedarfsprüfung erfolgen.

 

Ktabg. Schulze Zumkley erklärt daraufhin, dass auf die Ergänzung des Beschlussvorschlags auch verzichtet werden könne, da durch die Diskussion, die in der Niederschrift festgehalten werde, deutlich geworden sei, dass im nächsten Jahr in Billerbeck eine Entscheidung, wo Gruppen geschlossen werden, unvermeidbar sei und die Zulassung einer weiteren Gruppe in Kenntnis dieser Situation erfolge.

 

Die Abstimmung erfolgt über den Beschlussvorschlag Alternative b) der Sitzungsvorlage – ohne Ergänzungen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                      1 Enthaltung