Sitzung: 19.12.2007 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0844
Beschluss:
Die in der „Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom 20.12.2006“ festgesetzten Gebührensätze bleiben unverändert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig