Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 12, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Kreises Coesfeld vom 13.12.2007 wird beschlossen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes überprüft das Beitragsaufkommen im Kindergartenjahr 2008/09 und berichtet hierüber den Gemeinden des Zuständigkeitsbereichs und dem Jugendhilfeausschuss.

 

 

 


Ktabg. Pieper bemängelt, dass mit der Elternbeitragssatzung gleichzeitig ein jährlicher Anpassungssatz von 1,5 Prozent für Sachkosten mitbeschlossen werden soll. Es könne überall beobachtet werden, dass kommunale Mittel in die Hand genommen werden, um Eltern mit geringen Einkünften ganz von Elternbeiträgen freizustellen. Ktabg. Pieper spricht sich gegen eine automatische Steigerung der Elternbeiträge aus und beantragt eine getrennte Abstimmung.

 

Ktabg. Bergmann unterstützt den Antrag der Ktabg. Pieper und spricht sich ebenfalls gegen einen Automatismus aus. Gleichzeitig beantragt Ktabg. Bergmann die Streichung des entsprechenden Satzes in der Satzung.

 

Ktabg. Kleerbaum hält dagegen eine regelmäßige Anpassung aufgrund der damit verbundenen Berechenbarkeit für sehr vernünftig. So sei nicht jedes Jahr eine neue Diskussion über eine mögliche Anhebung der Elternbeiträge erforderlich. Die Haltung der SPD erkläre sich aus der Frustration über die Entwicklung. Über 20 Jahre habe sich nichts getan. Nun sei der „Aufschlag“ gemacht worden für eine hervorragende Betreuung der Unter-Dreijährigen. Nach Ablauf eines Jahres könne über ein weiteres Vorgehen nachgedacht werden.

 

Ktabg. Stauff führt aus, dass heute nicht übersehen werden könne, wie es in fünf Jahren aussehen werde. Die jetzige Landesregierung habe sich dahingehend durchgesetzt, dass etwas für die Betreuung der Unter-Dreijährigen passiere. Die jetzt festzulegenden Vorgaben könnten bei entsprechendem Änderungsbedarf jedes Jahr verhandelt werden. Abschließend stellt Ktabg. Stauff fest, dass 22 % der Eltern der Kindergartenkinder keinen Elternbeitrag zahlen.

 

Ktabg. Bergmann widerspricht den Ausführungen des Ktabg. Kleerbaum, dass seit 20 Jahren nichts passiert sei, und erklärt, dass die Mehrheitsfraktion im Kreistag sich jahrelang gegen entsprechende Forderungen der SPD-Kreistagsfraktion gesperrt habe. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 160.000 €, mit denen nichts angefangen worden sei.

 

Ktabg. Pieper stellt fest, dass nach dem Kindergartenbedarfsplan nicht an einer Stelle aufgezeigt werde, dass ein U-3-Kindergartenplatz durch Initiative der Landesregierung geschaffen werden konnte. Vielmehr habe die Verwaltung des Jugendamtes die Plätze ermittelt. Auch sei durch das neue Kinderbildungsgesetz mit Mehraufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. € zu rechnen.

 

Landrat Püning weist noch darauf hin, dass die Zahl der Kindergartenplätze für die U-3-Betreuung verdoppelt werden könne. Dies sei ein wesentlicher Fortschritt.

 

Landrat Püning lässt danach über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen.

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

In der Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Kreises Coesfeld vom 13.12.2007 ist der Satz 2 des § 4 zu streichen.

 

 

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           17 JA-Stimmen

                                                34 NEIN-Stimmen

 

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

 

Abschließend lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               38 JA-Stimmen

                                                    12 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Satzung wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.