Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird durch den Änderungsvertrag zum Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Erziehungsberatung (Anlage 1) über den 31.12.2007 hinaus weiterhin die Leistung der Erziehungsberatung übertragen.

 

Die vom Caritasverband zu erbringenden Leistungen der Erziehungsberatung sind im Vertrag (§ 1 incl. Anlage) festgelegt.

 

Der Caritasverband erhält für erbrachte Leistungen eine Pauschalförderung in Höhe von 80 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten für Beratungen mit einem unmittelbaren Zugang der Klienten zur Beratungsstelle (§ 2 des Vertrages).

 

Für Leistungen mit dem Zugang der Klienten über das Kreisjugendamt (Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII) erhält der Caritasverband die Förderung über die Entgeltung der geleisteten Fachleistungsstunden.

 

Die Auslastungsgarantie für diese Leistungen beträgt gemäß § 9 des Vertrages in 2008 50 v.H..

 

Das Vertragsverhältnis gilt vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 30.06. vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt ist .

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf des Änderungsvertrages und seine Anlagen wurden allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie werden daher nur dem Original dieser Niederschrift beigefügt.