Nachtrag: 22.01.2004

Beschluss: geändert beschlossen

Vorsitzende Sebbel weist hin auf den vertragslosen Zustand zwischen dem Verein Zartbitter Coesfeld e.V. und dem Kreisjugendamt und geht kurz auf den Inhalt des mittels  Tischvorlage nachgereichten Antrages auf Gewährung eines Zuschusses für die allgemeine Beratungstätigkeit ein.

 

KOVR Hesselmann teilt mit, dass der Antrag erst nach Versand der Sitzungseinladung beim Kreisjugendamt eingegangen sei. Danach beschreibt sie die Entwicklung der bisherigen Zusammenarbeit mit Zartbitter.

 

Ktabg. Pieper wendet ein, dass bei einer reinen Abrechnung über Fachleistungsstunden Anteile der allgemeinen Beratungstätigkeit nicht abgedeckt seien und spricht sich deshalb für die Gewährung eines allgemeinen Zuschusses aus.

 

KOVR Hesselmann wendet ein, dass auch bei anderen Trägern z.B. Erstgespräche nicht in Rechnung gestellt würden. Nach der neuen Regelung werde in einem Hilfeplanverfahren ein Fachleistungsstundenkontingent konkret festgelegt. FB Schütt führt ergänzend aus, dass z.B. auch bei der Kinderschutzambulanz nur die effektiv über Fachleistungsstunden geleistete Hilfe in Rechnung gestellt werde. 

 

Ktabg. Neumann beschreibt die bisherige Zusammenarbeit mit Zartbitter als nicht immer einfach. Es gelte aber auch zu berücksichtigen, dass Zartbitter mit schwieriger Klientel zu tun habe. Um eine Trägervielfalt zu erhalten, insbesondere auch mit nicht konfessionell gebundenen  Trägern, spricht sie sich für die Gewährung eines Zuschusses aus.

 

FB Schütt wendet ein, dass grundsätzlich das Jugendamt sämtliche Hilfebereiche abzudecken habe bzw. die Erfüllung dieser Aufgaben auch – wie im vorliegenden Fall – bei anderen Trägern einkaufen könne. Zartbitter erhalte im Übrigen auch finanzielle Mittel aus der Bethe-Stiftung. Er weist darauf hin, dass es sich auch bei der Kinderschutzambulanz Münster um einen nicht konfessionell gebundenen Träger handelt.

 

Nach Ansicht von Mitgl. Langemeyer hat Zartbitter mit seiner Beratungsangebot ein Segment eröffnet, das bisher von anderen Trägern so nicht geöffnet worden sei. Er spricht sich für die Gewährung eines pauschalen Zuschusses aus.

 

Ktabg. Schäpers führt aus, dass Zartbitter jetzt in eine fachleistungsstundenbezogene Abrechnungspraxis einsteige, ohne ausreichende Erfahrung zu haben. Um dieses finanzielle Risiko zu mindern, solle dem Antrag für 2004 stattgegeben werden.

 

Vorsitzende Sebbel gibt zu bedenken, dass für die Kinderschutzambulanz bei einer weit höheren Frequentierung ein Ansatz in gleicher Höhe wie für Zartbitter gebildet worden sei.

 

FB Schütt unterstreicht die bisherigen Absprachen mit dem Ziel der Umstellung auf eine einzelfallbezogene Abrechnung. Auch die Kinderschutzambulanz erhalte neben der Einzelfallabrechnung keinen zusätzlichen institutionellen Zuschuss.

 

KOVR Hesselmann geht noch einmal auf die Entwicklung des Zustandekommens der einzelfallbezogenen Abrechnung mit Zartbitter ein. Das Jugendamt würde mit dem Träger abrechnen, der in Anspruch genommen worden sei. Im Übrigen sei auch Zartbitter die Möglichkeit eröffnet, bei anderen ambulanten Hilfen seine Dienstleistung anzubieten.

 

Ktabg. Schulze Zumkley stellt für seine Fraktion klar, dass die Leistung von Zartbitter nicht angezweifelt werden solle. Es handele sich bei Zartbitter aber nicht um die Neugründung eines Vereins, deshalb sei ein Gründungszuschuss auch nicht erforderlich.

 

Mitgl. Wellering berichtet aus seiner beruflichen Praxis, wonach es Klientel gebe, die sich trotz Hilfebedarf nicht Behörden anvertrauen würden. Vor diesem Hintergründ hält er das Beratungsangebot von Zartbitter für wichtig und spricht sich für die Gewährung eines entsprechenden Zuschusses aus.

 

Bei der Ermittlung des Entgeltes für eine Fachleistungsstunde ist ein Sachkostenanteil nach Angabe von Mitgl. Appelt berücksichtigt. Unabhängig von diesem finanziellen Aspekt hebt er die Wichtigkeit des Beratungsangebotes von Zartbitter insbesondere auch für die ländliche Region hervor und spricht sich für eine Förderung aus.

 

Ktabt. Schäpers nimmt die Wortbeiträge von Mitgl. Wellering und Mitgl. Appelt zum Anlass darauf hinzuweisen, wie wichtig eine weitere reibungslose Arbeit von Zartbitter ist. Sie beantragt, der Verwaltungsvorlage nicht zu folgen.

 

Auf weitere Frage von Ktabg. Schäpers teilt KOVR Hesselmann mit, dass die Höhe des Entgeltes für eine Fachleistungsstunde noch nicht verbindlich geregelt sei.

 

Ktabg. Specker hält die gegen eine Ablehnung des Antrages von Zartbitter vorgetragenen Bedenken für gravierend und schlägt deshalb für seine Fraktion vor, dem Antrag auf Förderung einer Grundpauschale für 2004 stattzugeben. Für 2005 gelte es dann, ein Konzept zur weiteren Vorgehensweise zu entwickeln.

 

Beschluss:

 

Dem Antrag des Vereins Zartbitter Coesfeld e. V., Bernhard-v.-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld, vom 04.01.2004 auf Förderung einer Grundpauschale in Höhe von 3.000,-- Euro für das Jahr 2004 für die allgemeine Beratungstätigkeit wird entsprochen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig