Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (aktueller Bedarf und erreichter Ausbaustand der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren) wird folgendes festgestellt:

 

a)      aktueller Bedarf zum 31.12.2007 im Zuständigkeitsbereich: 884 Plätze; eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 1.

b)      erreichter Ausbaustand im Januar 2008: 463 Plätze, davon 220 in Kindertageseinrichtungen, eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 2.

Verglichen mit dem Vorjahreswert (Januar 2007 – 337 Plätze, davon 130 in Kindertageseinrichtungen ) bedeutet dieses eine Steigerung um 37,4 % (bzw. 69,2 % in Kindertageseinrichtungen).

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots) wird folgendes beschlossen:

 

a)      Die im Kindergartenbedarfsplan für 2008/09 dargestellten Daten sowie die Tabellen zur Feststellung des Ausbaustandes zum 31.12.2007 bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2008/09.

b)      Für den Stichtag 15.03.2009 wird eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 14,4 %, davon 66 % in Kindertageseinrichtungen, erwartet.

c)      Grundsätzlich sollen auch in den Folgejahren durch den Rückgang der Kinderzahlen eingesparte Mittel in der Kindergartenbetreuung für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren Verwendung finden.

 


 

Die Vorstizende stellt fest, dass ein erfreulicher Ausbaustand erreicht worden sei.

 

FBL 2 Schütt verweist auf das Krippenprogramm der Bundesregierung, welche Auswirkungen das habe, könne man heute nicht vorhersagen. Ein Rechtsanspruch solle zum Jahr 2010 eingeführt werden.

 

Ktabg. Specker fragt nach den angeführten fehlenden Plätzen und wie man die Bedarfe festgestellt habe.

 

AL’in Dülker erklärt, anhand von Wartelisten konnte man diese Bedarfe ermittlen.

 

Ktabg. Schäpers erklärt, die SPD-Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten. Sie bittet, die Bedarfsermittlung zu überdenken, der tatsächliche Bedarf sei voraussichtlich höher.

 

Ktabg. Wilhelm merkt an, dass die Anzahl der Kinder laut aktueller Statistiken weiter rückläufig sei. Sie fragt nach, ob es möglich sei, die Anzahl der Betreuungsplätze durch Landesmittel zu erhöhen.

 

FBL 2 Schütt erklärt dazu, das Landesjugendamt habe die Bedarfe bei den Jugendämtern abgefragt, danach sei eine Aufstockung der Plätze durch das Land vorgesehen. Das Land gehe von einer Verdoppelung der U3-Plätze aus.

 

Ktagb. Schäpers weist darauf hin, dass hier mit alten Zahlen gearbeitet würde. Die schlechte Bezahlung der Tagesmütter könne nicht die Lösung für die U3-Problematik sein.

 

Ktabg. Specker erklärt, der bisherige Weg sei gut. Über die Bedarfsermittlung könne man sich im Rahmen einer Unterausschusssitzung Gedanken machen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen        

                                                    2 Enthaltungen