Förderung der gemeinsamen Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder ab 01.08.2008 durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe

 

Mit dem Inkrafttreten des KiBiz ändert sich auch die Finanzierung für die Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in Kindertageseinrichtungen. Auch wenn in § 8 KiBiz die integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit als Ziel in das Gesetz aufgenommen wurde, bedeuten die nach der Anlage zu § 19 KiBiz vorgesehenen Pauschalen für die Mehrkosten bei der Betreuung behinderter Kinder eine finanzielle Verschlechterung ggü. den bisherigen Förderrichtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die gemeinsame Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder sowie den Sozialhilfegrundsätzen für die Förderung von Schwerpunkteinrichtungen. Der Landesjugendhilfeausschuss hat daher am 07.12.2007 beschlossen, Kindergartenträger und örtliche Jugendämter hinsichtlich der Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder finanziell zu entlasten.

Die bisher im Rahmen der Förderrichtlinien für Einzelintegrationsmaßnahmen bzw. Sozialhilfegrundsätze für Schwerpunkteinrichtungen verwendeten Mittel sollen 2008/09 entsprechend des in Kopie beiliegenden Rundschreibens des Landesjugendamtes weiterhin für die Förderung der gemeinsamen Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder eingesetzt werden.

 

Neben den KiBiz-Pauschalen für die Betreuung behinderter oder von wesentlicher Behinderung bedrohter Kinder besteht damit im Kindergartenjahr 2008/09 auch die Möglichkeit einer Förderung durch den Landschaftsverband. Nach Auswertung der Erfahrungen  im ersten „KiBiz-Jahr“ 2008/09 will der Landschaftsverband Westfalen-Lippe entscheiden, ob das dortige Förderprogramm nach Ablauf des Kindergartenjahres 2008/09 fortgesetzt wird.

 

 

Schulkindbetreuung in Nottuln-Schapdetten

 

Im November und Dezember 2007 war die Betreuung von Schulkindern im Kindergarten St. Bonifatius, Nottuln-Schapdetten, Thema einer Sondersitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit in Nottuln sowie zahlreicher Beiträge in der Lokalpresse.

 

Zur Handhabung der Schulkindbetreuung im Zuständigkeitsbereich und zur aktuellen Situation in Schapdetten berichtet die Verwaltung des Jugendamtes daher wie folgt:

 

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ist auch für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen vorzuhalten. Sowohl nach dem Gesetz über Tageseinrich-ungen (GTK) als auch nach dem ab 01.08.2008 geltenden Kinderbildungsgesetz (KiBiz) kann das Jugendamt diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllen.

Die Bürgermeister im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes haben eine Absprache in diesem Sinne getroffen und vereinbart, entsprechende Angebote an den Schulen in ihren Gemeinden vorzuhalten.

 

Schulkinder wurden daher seit 2004 nur noch in Ausnahmefällen in Kindertageseinrichtungen betreut, obwohl dieses im Rahmen der Budgetvereinbarung ebenso wie die Betreuung jüngerer Kinder auf freien Kindergartenplätzen rechtlich möglich gewesen wäre. Aktuell wird eine Schulkindbetreuung nur noch in Schapdetten über das GTK und damit auch über alle jugendamtsumlagepflichtigen Städte und Gemeinden finanziert. Freie Kindergartenplätze in anderen Orten werden inzwischen ausschließlich zur Betreuung von zweijährigen Kindern genutzt.

 

Mit der Umstellung auf die Pro-Kind-Pauschalen nach dem KiBiz muss die bisherige – für das Jugendamt weitestgehend kostenneutrale – Finanzierung der Schulkindbetreuung in Nottuln-Schapdetten neu betrachtet werden. Dieses war dem Träger der Einrichtung bekannt. Während bei der GTK-Finanzierung Gruppen mit 25 Plätzen finanziert und lediglich ansonsten frei bleibende Plätze durch Schulkinder genutzt werden, ist nach dem KiBiz jeder einzelne Platz für Schulkinder mit der entsprechenden Kindpauschale zu finanzieren. Eine Förderung von Kindern im schulpflichtigen Alter ist dabei nach § Abs. 5 KiBiz längstens bis zum 31.07.2012 und nur für Kinder, die zum 01.08.08 in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen sind, möglich.

 

Der Träger der Tageseinrichtung und die Gemeinde Nottuln wurden bereits frühzeitig auf die sich ändernden Finanzierungsbedingungen hingewiesen. Erste Gespräche, wie in Nottuln-Schapdetten auch weiterhin eine Schulkindbetreuung sichergestellt werden kann und ob hierbei Räumlichkeiten des Kindergartens genutzt werden können, haben bereits stattgefunden. Die Verwaltung des Jugendamtes geht daher davon aus, dass zum Sommer 2008 ein Betreuungsangebot für Schulkinder in Schapdetten durch die Gemeinde Nottuln organisiert wird.